--- name: buergergeld-sanktionen-31a-sgb-ii description: "Buergergeld Sanktionen nach § 31a SGB II. Skill klaert die Sanktionstatbestaende Pflichtverletzungen und Meldeversaeumnisse die Stufung und das Verfahren nach der Reform 2023. Aktuelle BVerfG-Linie. Liefert Verteidigungsbausteine." --- # Buergergeld Sanktionen 31A Sgb Ii ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Sanktionstatbestaende ### Pflichtverletzung § 31 SGB II - Eingliederungsvereinbarung nicht erfuellt. - Arbeitsangebot nicht angenommen. - Massnahmen nicht angetreten. ### Meldeversaeumnis § 32 SGB II - Termin nicht eingehalten. ## Sanktionshoehe nach aktueller Gesetzeslage - Regelminderung gestuft: erste Pflichtverletzung 10 v. H. für einen Monat, weitere Verletzungen 20 v. H. bzw. 30 v. H. — die genauen Dauerregelungen sind nach den Reformen 2023/2024 differenziert und nicht mehr pauschal "3 Monate" bei jeder Stufe. Aktuellen Wortlaut § 31a SGB II vor Anwendung pruefen. - § 31a Abs. 7 SGB II: vollstaendiger Wegfall des Regelbedarfs in der Sonderkonstellation der bewussten Verweigerung einer zumutbaren Arbeit ("Totalentzug") trotz BVerfG 1 BvL 7/16 zulaessig, weil eng begrenzt und mit Mitwirkungsobliegenheit verknuepft — vor Anwendung im Mandat live verifizieren. - BVerfG 1 BvL 7/16 vom 05.11.2019 verbietet nur generelle Sanktionen ueber 30 v. H. und 100-v.-H.-Totalentzug. Im engen Sonderbereich des Abs. 7 hat der Gesetzgeber das Instrument unter strengen Voraussetzungen reaktiviert. ## BVerfG-Linie - BVerfG Beschluss vom 05.11.2019 (Az 1 BvL 7/16): Sanktionen ueber 30 Prozent verfassungswidrig. - Gesetzgeber hat 2023 reagiert. ## Verteidigung 1. Anhörung pruefen — war sie ordnungsgemaess? 2. Sanktionsgrund war ueberhaupt einschlaegig? 3. Wichtiger Grund (§ 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II)? 4. Verhaeltnismaessigkeit? 5. Mehrfachsanktion? ## Pruefraster 1. Welche Pflichtverletzung? 2. Anhörung erfolgt? 3. Wichtiger Grund? 4. Sanktionshoehe rechtskonform? 5. Widerspruch innerhalb 1 Monat?