--- name: eingliederungsvereinbarung-15-sgb-ii description: "Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II / nach Reform 2023 Kooperationsplan. Skill erklaert den Kooperationsplan zwischen Buergergeldbeziehenden und Jobcenter Vorgehen Pflichten Verhandlungsmoeglichkeiten und Verweigerungsfolgen. Liefert Pruefraster." --- # Eingliederungsvereinbarung 15 Sgb Ii ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Reform 2023 - Vorher Eingliederungsvereinbarung § 15 SGB II — oft als VA erlassen. - Seit 2023: Kooperationsplan auf Augenhoehe, ohne VA-Charakter. - Normanker: SGB II § 15 Kooperationsplan; SGB II §§ 31 ff. Leistungsminderungen/Pflichtverletzungen; SGB X für Anhörung/Bescheid, SGG für Widerspruch/Klage. - Immer aktuellen Bescheid, Einladung, Rechtsfolgenbelehrung und Protokoll des Jobcenters lesen; nicht aus alten EGV-Mustern arbeiten. ## Inhalt Kooperationsplan - Beidseits zu erfuellende Schritte. - Aktivitaeten Bewerbungen Bildungsmassnahmen. - Beruf der den Buerger interessiert. ## Verhandlungsspielraum - Buerger kann mit Argumenten Anpassungen verlangen. - Bei Streit kein VA — keine Sanktion direkt aus Plan. - Sanktion nur bei nachweisbaren Pflichtverletzungen (Arbeitsangebot ablehnen). - Eigene gesundheitliche, familiäre, sprachliche, betreuungs- oder schulische Hindernisse konkret belegen. - Qualifizierung, Bewerbungsstrategie, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und digitale Bewerbungsmöglichkeiten aktiv hineinverhandeln. ## Pflichtverletzungen - Termin nicht halten. - Bewerbungsbemuehungen nicht nachweisen. - Arbeitsangebot nicht annehmen. - Sanktion setzt normalerweise konkrete Pflicht, Belehrung und Anhörung voraus; Kooperationsplan allein ersetzt das nicht. - Bei Krankheit/Überforderung sofort Nachweis und neuen Termin anbieten, nicht schweigen. ## Pruefraster 1. Kooperationsplan vorgelegt? 2. Inhaltliche Pruefung? 3. Verhandlungsspielraum genutzt? 4. Sanktionsrisiko realistisch? 5. Gibt es eine konkrete Rechtsfolgenbelehrung oder nur allgemeinen Druck? 6. Widerspruch gegen Minderungsbescheid und einstweiliger Rechtsschutz nötig?