--- name: elterngeld-elterngeldstellen-beeg description: "Elterngeld nach dem BEEG. Skill klaert die Voraussetzungen Hoehe (Basiselterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus) Antrag bei der Elterngeldstelle Sondervorschriften für Selbststaendige und Mehrkindersituationen. Liefert Pruefraster." --- # Elterngeld Elterngeldstellen Beeg ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Anspruch § 1 BEEG: Anspruch auf Elterngeld bei Geburt eines Kindes. ## Hoehe ### Basiselterngeld - 67 Prozent des Nettoeinkommens vor Geburt. - Mindestbetrag 300 Euro/Monat, Hoechstbetrag 1800 Euro/Monat. - Bezugszeit max. 14 Monate (12 bei einem Elternteil, 12 + 2 Partnermonate). ### ElterngeldPlus - Halber Monatsbetrag, doppelter Bezugszeit. - Bei Teilzeit waehrend Bezug attraktiv. ### Partnerschaftsbonus - 4 zusaetzliche ElterngeldPlus-Monate bei beidseitiger Teilzeit von 24-32 Stunden. ## Antrag - Bei der Elterngeldstelle (Land/Kommune). - Innerhalb 3 Monate ab Geburt — sonst Rueckwirkung nur 3 Monate. ## Selbststaendige - Berechnung aus Gewinn des Kalenderjahrs vor Geburt. ## Mehrkindersituationen - Geschwisterbonus bei mehreren Kindern unter 3 Jahre (10 Prozent, mindestens 75 Euro). - Mehrlingszuschlag. ## Pruefraster 1. Antrag rechtzeitig? 2. Hoehenberechnung richtig? 3. Basiselterngeld vs. Plus? 4. Geschwisterbonus / Mehrlingszuschlag? 5. Selbststaendigen-Sondervorschriften?