--- name: kindergeld-familienkasse-einspruch description: "Kindergeld und Einspruch bei der Familienkasse. Skill erklaert das duale Kindergeldsystem nach EStG und BKGG Anspruch ab Geburt Verlaengerungen bei Ausbildung Behinderung Auslandskinder Hartz-IV-Bezuge und das Einspruchsverfahren nach AO. Liefert Pruefraster." --- # Kindergeld Familienkasse Einspruch ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Rechtsweg-Warnung Kindergeld nach EStG wird über die Familienkasse im Einspruchsverfahren nach der AO angegriffen; der gerichtliche Weg führt regelmäßig zum **Finanzgericht**, nicht zum Sozialgericht. BKGG-Sonderfälle können sozialrechtlich wirken, müssen aber sauber getrennt werden. Deshalb zuerst Anspruchsgrundlage (EStG oder BKGG) und Rechtsbehelfsbelehrung lesen. ## Anspruchsgrundlagen - Kindergeld nach EStG (§§ 62 ff.) — Steuerprivileg. - Kindergeld nach BKGG (Bundeskindergeldgesetz) — Sozialleistung für Auslaender / EU-Buerger. ## Familienkasse - Bundesagentur für Arbeit Familienkasse (Standard). - Familienkasse des Arbeitgebers (öffentlicher Dienst Bundeswehr). ## Anspruch für Kinder - Bis 18 Jahre. - Bis 25 Jahre bei Ausbildung Studium oder Berufsausbildung. - Ohne Altersgrenze bei dauerhafter Behinderung vor 25. ## Auslandskinder - EU/EWR-Kinder gleichgestellt. - Drittstaatskinder nur mit Aufenthaltsrecht. ## Einspruch - Form: schriftlich (E-Mail nicht ausreichend ohne qualifizierte elektronische Signatur). - Frist: 1 Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). - Adressat: Familienkasse, die den Bescheid erlassen hat. ## Pruefraster 1. Bescheid bezeichnen. 2. Kindergeld-Anspruch belegen. 3. Frist gewahrt? 4. Schriftlich eingereicht? 5. Bei Streit zum Finanzgericht (kein Sozialgericht!).