--- name: kostenfrei-vs-aufwendungsersatz-193-sgg description: "Aufwendungsersatz nach § 193 SGG. Bei Erfolg muss Beklagte notwendige außergerichtliche Kosten erstatten. Anwalt Fahrtkosten Auslagenpauschale. Antrag stellen." --- # Aufwendungs-Ersatz — § 193 SGG ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 193 SGG, § 7, § 7a. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Worum geht es? Wenn Sie das SG-Verfahren ganz oder teilweise gewinnen, muss die Beklagte Ihnen die notwendigen aussergerichtlichen Kosten erstatten. Diese Skill zeigt, was darunter faellt und wie Sie das beantragen. ## In einfacher Sprache Wenn Sie gewinnen, muss die Behörde Ihnen Geld zurueckzahlen. Anwalt, Fahrt, Porto. Wir zeigen, was alles und wie. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Sie haben gewonnen oder teilweise gewonnen. - Sie wollen Ihre Auslagen erstatten lassen. ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Aufwendungs-Ersatz**: Erstattung der aussergerichtlichen Kosten. - **Notwendigkeit**: Nur notwendige, nicht beliebige Kosten. - **Kostenfestsetzungs-Antrag**: Spezielles Verfahren zur Festsetzung. - **Auslagenpauschale**: Pauschal-Betrag für Porto und Kopien. ## Rechtsgrundlagen - **§ 193 SGG** — Aussergerichtliche Kosten. - **§ 197 SGG** — Festsetzung der Kosten. ## Schritt-für-Schritt-Anleitung ### Schritt 1 — Pruefen, ob Sie gewonnen haben Auch teilweiser Erfolg fuehrt zu anteiligem Aufwendungs-Ersatz. ### Schritt 2 — Was wird ersetzt Erstattungsfaehig: - **Anwaltskosten** (RVG-Saetze) - **Fahrtkosten** zum Termin (PKW: 0,30 EUR/km oder OePNV-Ticket) - **Porto / Kopien** als Auslagenpauschale (i.d.R. 20 EUR pauschal pro Verfahren) - **Sachverstaendigen-Auslagen**, wenn Sie selbst beauftragt haben NICHT erstattungsfaehig: - Eigene Stunden (Sie sind keine Profi-Person) - Allgemeine Lebensfuehrungskosten - Zeit für Aktenstudium ### Schritt 3 — Antrag im Urteil oder spaeter Das Gericht kann im Urteil ueber die Erstattung entscheiden. Oder Sie stellen nach dem Urteil: ``` Sozialgericht [Ort] [Ort, Datum] Az: [...] Antrag auf Kostenfestsetzung nach § 197 SGG Ich beantrage, die mir zu erstattenden Auslagen wie folgt festzusetzen: 1. Anwaltskosten: [Betrag] EUR - Geschaeftsgebuehr [...] - Verfahrensgebuehr [...] - Terminsgebuehr [...] 2. Fahrtkosten: [Betrag] EUR - 2 Fahrten je 50 km zum Termin am [Datum] = 100 km * 0,30 EUR = 30 EUR - 2 Fahrten je 50 km zur Untersuchung am [Datum] = 30 EUR 3. Auslagenpauschale: 20 EUR Gesamt: [Betrag] EUR Anlagen: Rechnung Anwalt, Fahrtkosten-Nachweis [Unterschrift] ``` ### Schritt 4 — Anwaltsrechnung beilegen Bei Anwalt: Rechnung des Anwalts ist Grundlage. Diese stuetzt sich auf RVG-Saetze und den Streitwert. ### Schritt 5 — Beklagte muss zahlen Nach Bewilligung muss die Beklagte zahlen. Bei Verzoegerung Mahnung / Vollstreckung. ### Schritt 6 — Bei PKH Wenn Sie PKH hatten und gewonnen haben: Staatskasse holt sich das Geld von der Beklagten. Sie haben keine Sorge. ### Schritt 7 — Anteil bei Teilerfolg Bei Teil-Sieg: Quotenrechnung. Beispiel: Sie wollten 1000 EUR, bekommen 500: 50 % Erfolgsquote, 50 % Auslagen erstattet. ## Worauf Sie besonders achten muessen - **Antrag rechtzeitig**: nach Urteil im Kostenfestsetzungs-Verfahren. - **Belege sammeln**: Anwaltsrechnung, Fahrt-Belege. - **Auch ohne Anwalt** koennen Sie Auslagen geltend machen (Fahrt, Porto). ## Typische Fehler - Keine Belege gesammelt → schwer beweisbar - Antrag vergessen → kein Geld - Eigene Stundenrechnung → nicht erstattungsfaehig ## Quellen und Aktualitaet Stand: 05/2026. § 193 SGG aktuell. RVG für Anwaltsrechnung pruefen.