--- name: krankenkassen-krankengeld-44-sgb-v description: "Krankenkassen-Krankengeld nach § 44 SGB V. Skill klaert die Voraussetzungen Hoehe Beginn Ende der 78-Wochen-Frist Wegfall bei Aussteuerung Sondervorschriften für Selbststaendige. Liefert Pruefraster und Strategie bei Streit." --- # Krankenkassen Krankengeld 44 Sgb V ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Anspruchsvoraussetzungen § 44 SGB V: Versicherte erhalten Krankengeld wenn Krankheit sie arbeitsunfaehig macht und die Krankheit durch Aerztin oder Arzt festgestellt wurde. ## Hoehe - 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts. - Maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. - Beitragspflichtig zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. ## Beginn - Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung (idR 6 Wochen). - Frueher bei Selbststaendigen ohne Krankentagegeldversicherung — ab dem 4. Krankheitstag, wenn freiwillig kassenversichert mit Wahlerklaerung. ## Dauer - Wegen derselben Krankheit max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (Blockfrist). - "Aussteuerung" nach 78 Wochen Verlust des Krankengelds. ## Wegfall - Wiederherstellung der Arbeitsfaehigkeit. - Aussteuerung. - Beendigung der Mitgliedschaft. ## Streit ueber Arbeitsunfaehigkeit - MD-Stellungnahme — oft mit Diskrepanz zu behandelndem Arzt. - Widerspruch gegen Krankengeldablehnung innerhalb eines Monats. ## Bridge zur EM-Rente - Reha-Antrag waehrend Krankengeld pflichtig (Druck der Krankenkasse). - Bei Reha-Ablehnung: Krankengeld weiter, bis Aussteuerung. - Nach Aussteuerung Wechsel zu Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit. ## Pruefraster 1. AU-Bescheinigung lueckenlos? 2. Hoehe des Bruttoeinkommens? 3. Beginn der 78-Wochen-Frist? 4. Blockfrist erschoepft? 5. MD-Stellungnahme widersprochen?