--- name: krankenkassen-zahnersatz-55-sgb-v description: "Krankenkassen-Zahnersatz nach § 55 SGB V. Skill klaert das Festzuschuss-System Regelversorgung Mehrkostenvereinbarung Bonusheft Haerteklausel sowie die Implantatregeln. Liefert Pruefraster und Beratungsbausteine." --- # Krankenkassen Zahnersatz 55 Sgb V ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Festzuschuss-System § 55 Abs. 1 SGB V: Versicherte erhalten Zuschuesse zum Zahnersatz auf Basis des Befundes. - Festzuschuss = 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. - Mit Bonusheft 5 Jahre lueckenlos: 70 Prozent. - Mit Bonusheft 10 Jahre lueckenlos: 75 Prozent. ## Regelversorgung - Ausreichend zweckmaessig wirtschaftlich (§ 12 SGB V). - Beispiel: Bruecke statt Implantat. - Differenzierte Kategorien je Befund. ## Mehrkostenvereinbarung - Patient waehlt hoeherwertige Versorgung (z. B. Implantat statt Bruecke). - Krankenkasse leistet weiter den Festzuschuss. - Patient traegt Differenzkosten selbst. ## Haerteklausel - § 55 Abs. 2 SGB V: bei sozialer Beduerftigkeit doppelter Festzuschuss. - Voraussetzung: Einkommen unter Bruttoeinkommensgrenze (jaehrlich neu). ## Implantatregeln - Implantate sind als Regelversorgung in der Regel nicht vorgesehen. - Ausnahme: angeborene Anomalien, schwere Kieferdefekte. ## Pruefraster 1. Heil- und Kostenplan eingereicht? 2. Festzuschuss richtig berechnet? 3. Bonusheft beruecksichtigt? 4. Haerteklausel beantragt? 5. Implantat als Ausnahmefall begruendet?