--- name: papierform-sozialgericht-abschriften description: "Klage und Schriftsatz per Post beim SG einreichen. Abschriften für Gegner und Akte. Adressierung Einschreiben Empfangsbestätigung. Praktischer Versandweg für Buerger." --- # Klage per Post einreichen — mit Abschriften ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Worum geht es? Auch ohne Internet und Fax koennen Sie klagen. Per Post. Dabei muessen Sie aber an Abschriften denken, damit das Gericht den Schriftsatz auch der Gegenseite schicken kann. ## In einfacher Sprache Sie koennen Ihre Klage per Brief schicken. Das ist immer noch ok. Wichtig: das Gericht braucht den Brief mehrfach. Einmal für sich, einmal für den Gegner. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Sie wollen klassisch per Post einreichen. - Sie haben kein MJP-Konto. - Sie wollen einen Brief, den Sie anfassen koennen. ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Abschrift**: Kopie eines Schriftsatzes für die Gegenseite. - **Original**: Mit Unterschrift versehenes Exemplar für das Gericht. - **Einschreiben mit Rueckschein**: Brief, Empfaenger unterschreibt; Sie bekommen Beleg. - **Einwurf-Einschreiben**: Brief, Auslieferung wird dokumentiert. ## Rechtsgrundlagen - **§ 90 SGG** — Klage schriftlich. - **§ 92 SGG** — Inhalt der Klage. - **§ 93 SGG** — Abschriften. - **§ 65a SGG** — Elektronische Alternative (siehe MJP). ## Schritt-für-Schritt-Anleitung ### Schritt 1 — Schriftsatz fertigstellen Erstellen Sie die Klage am Computer oder schreiben sie sauber per Hand. Unterzeichnen Sie das Original. ### Schritt 2 — Abschriften anfertigen Pro Beklagter eine Abschrift, plus eine für das Gericht (Akte), plus eine für Sie: - Bei 1 beklagter Behörde: 3 Exemplare (1 Original + 1 für Behörde + 1 für Sie) - Bei 2 beklagten Behörden: 4 Exemplare Das Gericht braucht: 1 mit Originalunterschrift + Abschriften zur Zustellung an die Behörde(n). Sie machen einfach Kopien (kein Notar oder so noetig). Auf den Abschriften "Abschrift" oben drueber schreiben. ### Schritt 3 — Anlagen ebenfalls in Abschrift Alle Anlagen einmal für das Gericht (Original-Kopie reicht) und einmal je Beklagter. ### Schritt 4 — Versand vorbereiten - Adresse aus www.sozialgerichtsbarkeit.de - Umschlag entsprechend gross - Fragen Sie in der Post nach dem Porto für Maxibrief / Paketchen, je nach Umfang. ### Schritt 5 — Versandweg waehlen - **Einschreiben mit Rueckschein**: sichers, ca. 5,50 EUR - **Einwurf-Einschreiben**: ca. 4 EUR - **Persoenliche Abgabe** mit Empfangsstempel: gratis, sicherster Weg - **Normaler Brief**: vermeiden, kein Beweis ### Schritt 6 — Quittung aufheben - Einlieferungsschein (mit Sendungsnummer) - Rueckschein (wenn er zurueckkommt) - Empfangsstempel auf Ihrer Kopie Aufheben min. 5 Jahre. ## Worauf Sie besonders achten muessen - **Original mit Unterschrift** ist Pflicht. Eine Kopie der Unterschrift reicht meist nicht. - **Abschriften nicht vergessen**: ohne Abschriften kann das Gericht nicht zustellen — und fragt erst nach, was Zeit kostet. - **Frist sichern**: Bei letzter Tag Versand: pruefen, ob Briefkasten-Leerung am selben Tag erfolgt. ## Typische Fehler - Nur ein Exemplar geschickt → Gericht muss nachfordern - Keine Unterschrift auf dem Original → unzulaessig - Falsche Adresse (LSG statt SG) → Verweisung; Zeitverlust - Normaler Brief am letzten Tag → riskant ## Quellen und Aktualitaet Stand: 05/2026. § 93 SGG zu Abschriften. Postpreise variieren, aktuell pruefen.