--- name: unfallversicherung-bg-anerkennung-sgb-vii description: "Streit mit der Berufsgenossenschaft SGB VII. Arbeitsunfall Wegeunfall Berufskrankheit Anerkennung MdE Rente Unfallrente. Praktischer Leitfaden für Versicherte." --- # Streit mit der Berufsgenossenschaft — SGB VII ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Worum geht es? Wenn Sie bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin verletzt werden, ist die Berufsgenossenschaft (BG) zuständig. Auch bei Berufskrankheiten. Wenn die BG die Anerkennung verweigert, gehen Sie zum SG. ## In einfacher Sprache Sie hatten einen Arbeitsunfall. Oder eine Berufskrankheit. Die Berufsgenossenschaft erkennt das nicht an. Sie wollen, dass sie zahlt. Wir zeigen Ihnen den Weg. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Arbeitsunfall wird nicht als solcher anerkannt. - Berufskrankheit (BK) wird nicht anerkannt. - MdE zu niedrig festgesetzt. - Behandlung wird abgelehnt. ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Berufsgenossenschaft (BG)**: Traeger der gesetzlichen Unfallversicherung. - **Arbeitsunfall**: Unfall in der versicherten Taetigkeit. - **Wegeunfall**: Unfall auf dem direkten Weg zu / von der Arbeit. - **Berufskrankheit (BK)**: Krankheit durch berufliche Belastung. - **MdE**: Minderung der Erwerbsfaehigkeit (in % auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt). - **Verletztenrente**: ab MdE 20 %. ## Rechtsgrundlagen - **§ 8 SGB VII** — Arbeitsunfall. - **§ 9 SGB VII** — Berufskrankheit. - **§ 56 SGB VII** — Verletztenrente. - **§ 27 SGB VII** — Heilbehandlung. - **Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)** — Liste der anerkannten BKs. ## Schritt-für-Schritt-Anleitung ### Schritt 1 — Arbeitsunfall pruefen Vier Voraussetzungen: 1. **Versicherte Person** (Beschaeftigte etc.) 2. **Im Zusammenhang mit der versicherten Taetigkeit** 3. **Plotzlich von aussen** 4. **Koerperschaden** Wichtig: Auch Wegeunfaelle sind erfasst (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). ### Schritt 2 — Berufskrankheit pruefen Es muss: - Eine in der BKV gelistete Krankheit sein (oder "Wie-BK" nach § 9 Abs. 2 SGB VII), und - Berufliche Belastung dafür ursaechlich gewesen sein. Bekannte BKs: - BK 2108: Bandscheibenschaden durch Heben - BK 4301: Asthma durch chemische Stoffe - BK 1317: Polyneuropathie durch Loesungsmittel - BK 5101: Hauterkrankungen durch berufliche Exposition ### Schritt 3 — Sammeln Sie Beweise - Erste-Hilfe-Buch beim Arbeitgeber - Durchgangsarzt-Bericht (D-Arzt) - Notarzt-Protokoll - Klinik-Berichte - Zeugen (Kollegen) - Tagebuch der Verschlechterung ### Schritt 4 — Widerspruch ``` [Berufsgenossenschaft] [Ort, Datum] Az: [...] Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den o.g. Bescheid lege ich Widerspruch ein. Begruendung: 1. Der Vorfall vom [Datum] erfuellt die Voraussetzungen des Arbeitsunfalls nach § 8 SGB VII: - Versicherte Taetigkeit als [Beruf] bei [Arbeitgeber]. - Auf dem direkten Weg von [...] zu [...] (Wegeunfall). - Stoss / Sturz / Aufprall durch [...]. - Koerperschaden: [konkrete Verletzung]. 2. Beweise: - Anlage 1: D-Arzt-Bericht vom [Datum] - Anlage 2: Klinik-Bericht - Anlage 3: Zeuge [Name, Adresse], Kollege 3. Vorlaeufig MdE-Bewertung: Bei dauerhafter Funktionseinschraenkung der [...] kommt eine MdE von mindestens 20 % in Betracht. Mit freundlichen Gruessen ``` ### Schritt 5 — Klage am SG Beklagte: BG am Sitz der BG (Sonderzuständigkeit nach § 57 Abs. 2 SGG). Beispiel: BG Holz und Metall hat Sitz Mainz — Klage geht ans SG Mainz. ### Schritt 6 — Im Verfahren - BG hat eigene Sachverstaendige. - Bei strittiger Kausalitaet: BG-eigene Gutachten. - Sie koennen § 109 SGG nutzen. - Wichtig: Kausalitaetsbeweis (Unfall → Schaden). ### Schritt 7 — Bei Erfolg - Anerkennung als Arbeitsunfall / BK - Heilbehandlung uebernommen - Bei MdE 20 % und mehr: Verletztenrente - Reha-Massnahmen ## Worauf Sie besonders achten muessen - **Sofort D-Arzt aufsuchen** bei Arbeitsunfaellen — das ist das wichtigste Beweismittel. - **BK-Anzeige durch Arbeitgeber** prufen — oft unterlassen. - **Wegeunfall**: nur der direkte Weg ist versichert; Umwege koennen problematisch sein. - **Kausalitaet**: bei BK oft strittig (war wirklich der Beruf die Ursache?). ## Typische Fehler - D-Arzt nicht aufgesucht → Beweisnot - Verspaetete BK-Anzeige → Verjährung beachten (4 Jahre nach Kenntnis) - Privater Arzt-Behandlung statt BG-Wege → Erstattung gefaehrdet - Wegeunfall-Definition (Umweg, Unterbrechung) zu locker ## Quellen und Aktualitaet Stand: 05/2026. SGB VII aktuell. BKV jaehrlich aktualisiert. BSG-Linie zu BK-Anerkennung detailliert in juris pruefen.