--- name: abnahme-und-acceptance-tests description: "Gestaltet Abnahme, Testfälle, UAT, Go-live, Teilabnahme, Fiktion und Mängelvorbehalte im Softwarerecht De Eu Us." --- # Abnahme und Acceptance Tests ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 69a UrhG` — Computerprogramme. - `§ 69b UrhG` — Arbeitnehmerprogramme. - `§ 69c UrhG` — ausschliessliche Rechte. - `§ 69d UrhG` — bestimmungsgemaesse Benutzung. - `§ 69e UrhG` — Dekompilierung. - `§ 31 UrhG` — Einraeumung von Nutzungsrechten. - `§ 32 UrhG` — angemessene Verguetung. - `§ 305 BGB` — AGB-Einbeziehung. - `§ 307 Abs. 1 BGB` — AGB-Inhaltskontrolle. - `Art. 5 Abs. 1 DSGVO` — Datenschutz bei Softwarebetrieb. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: UrhG §§ 69a-g, BGB §§ 433, 535, 535a, 651, EU-RL 2009/24, AGB-Recht, DSGVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Abnahme und Acceptance Tests - **Normen-/Quellenanker:** UrhG §§ 69a ff., BGB, AGB-Recht, DSGVO, TTDSG/TDDDG, Open-Source-Lizenzen, AI Act, Exportkontrolle, US Copyright/Work-for-Hire und Patent-/Trade-Secret-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Trenne Code-Urheberschaft, Rechtekette, Lizenzmodell, SLA, Datenschutz, Security, Escrow, Open-Source-Compliance und internationale Rechteübertragung. ## Rechts- und Quellenanker - BGB Werkvertragsrecht - Softwarevertragspraxis Aktuelle Fassungen, Behördenhinweise, Formulare, Guidance und Rechtsprechung vor konkreter Verwendung live prüfen. Keine Modellzitate als Beleg verwenden. ## Intake-Fragen - Welche objektiven Acceptance Criteria gibt es? - Wer testet mit welchen Daten und in welcher Umgebung? - Wann gilt Abnahme als verweigert, erfolgt oder fingiert? - Wie bleiben kritische Mängel, minor defects und Nacharbeiten sauber getrennt? ## Workflow 1. Sachverhalt in Rollen, Dokumente, Zeitachse und tatsächliche Durchführung zerlegen. 2. Rechtsanker und zwingende Vorfragen live prüfen. 3. Pro- und Contra-Indizien gewichten, nicht nur sammeln. 4. Output als Memo, Matrix, Redline, Antragspaket oder Counsel-Briefing liefern. ## Tiefencheck für die Akte - Welche objektiven Acceptance Criteria gibt es? - Wer testet mit welchen Daten und in welcher Umgebung? - Wann gilt Abnahme als verweigert, erfolgt oder fingiert? - Wie bleiben kritische Mängel, minor defects und Nacharbeiten sauber getrennt? **Mindest-Output:** Abnahmeplan mit Testmatrix, Fristen, Mängelklassen und Protokollbausteinen. ## Qualitäts- und Risikofilter - Keine US-, EU- oder deutsche Spezialaussage ohne aktuellen Quellencheck über offizielle Quellen oder verifizierte Nutzerquelle. - Rechtekette, tatsächliche technische Architektur und Vertragstext immer gemeinsam prüfen; eines allein reicht bei Software fast nie. - Open Source, AI-Code, Freelancer und Drittland-/US-Bezug immer aktiv suchen, auch wenn die Anfrage nur nach Lizenzvertrag klingt. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen/Docket und frei prüfbarer Quelle nennen; keine BeckRS-/Juris-/Kommentar-Blindzitate. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 69b UrhG - § 69a UrhG - § 69d UrhG - § 69c UrhG - § 69e UrhG - § 31 UrhG - § 32 UrhG ### Leitentscheidungen - BVerfGE Band 6 Rn 32 (Lüth, Drittwirkung der Grundrechte) - BVerwG 6 C 12.21 (Maßstab Verwaltungsentscheidung) - BGH GSZ 1/14 (richterliche Rechtsfortbildung)