--- name: arbeitnehmer-software-beta-pilot description: "Prüft deutsche Arbeitnehmer-Software, automatische ausschließliche Nutzungsrechte des Arbeitgebers und Vertragsklauseln im Softwarerecht De Eu Us." --- # Arbeitnehmer-Software § 69b UrhG ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: UrhG §§ 69a-g, BGB §§ 433, 535, 535a, 651, EU-RL 2009/24, AGB-Recht, DSGVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Arbeitnehmer-Software § 69b UrhG - **Normen-/Quellenanker:** UrhG §§ 69a ff., BGB, AGB-Recht, DSGVO, TTDSG/TDDDG, Open-Source-Lizenzen, AI Act, Exportkontrolle, US Copyright/Work-for-Hire und Patent-/Trade-Secret-Schnittstellen. - **Entscheidende Weiche:** Trenne Code-Urheberschaft, Rechtekette, Lizenzmodell, SLA, Datenschutz, Security, Escrow, Open-Source-Compliance und internationale Rechteübertragung. ## Rechts- und Quellenanker - UrhG § 69b - UrhG §§ 31/32 - ArbG/BGB Aktuelle Fassungen, Behördenhinweise, Formulare, Guidance und Rechtsprechung vor konkreter Verwendung live prüfen. Keine Modellzitate als Beleg verwenden. ## Intake-Fragen - War die Software in Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten oder nach Weisung geschaffen? - Welche Rechte gehen kraft Gesetzes über und welche Nebenrechte/Klarstellungen sollten vertraglich geregelt werden? - Gibt es private Vorarbeiten, Open Source, Nebentätigkeiten oder BYOD-Code? - Wie werden Repository, Dokumentation, Erfindungen und Exit/Offboarding gesichert? ## Workflow 1. Sachverhalt in Rollen, Dokumente, Zeitachse und tatsächliche Durchführung zerlegen. 2. Rechtsanker und zwingende Vorfragen live prüfen. 3. Pro- und Contra-Indizien gewichten, nicht nur sammeln. 4. Output als Memo, Matrix, Redline, Antragspaket oder Counsel-Briefing liefern. ## Tiefencheck für die Akte - War die Software in Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten oder nach Weisung geschaffen? - Welche Rechte gehen kraft Gesetzes über und welche Nebenrechte/Klarstellungen sollten vertraglich geregelt werden? - Gibt es private Vorarbeiten, Open Source, Nebentätigkeiten oder BYOD-Code? - Wie werden Repository, Dokumentation, Erfindungen und Exit/Offboarding gesichert? **Mindest-Output:** Arbeitnehmer-IP-Check mit § 69b-Route, Ausnahmen, Klauselbedarf und Offboarding-Liste. ## Qualitäts- und Risikofilter - Keine US-, EU- oder deutsche Spezialaussage ohne aktuellen Quellencheck über offizielle Quellen oder verifizierte Nutzerquelle. - Rechtekette, tatsächliche technische Architektur und Vertragstext immer gemeinsam prüfen; eines allein reicht bei Software fast nie. - Open Source, AI-Code, Freelancer und Drittland-/US-Bezug immer aktiv suchen, auch wenn die Anfrage nur nach Lizenzvertrag klingt. - Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen/Docket und frei prüfbarer Quelle nennen; keine BeckRS-/Juris-/Kommentar-Blindzitate. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 69b UrhG - § 69a UrhG - § 69d UrhG - § 69c UrhG - § 69e UrhG - § 31 UrhG - § 32 UrhG ### Leitentscheidungen - BVerfGE Band 6 Rn 32 (Lüth, Drittwirkung der Grundrechte) - BVerwG 6 C 12.21 (Maßstab Verwaltungsentscheidung) - BGH GSZ 1/14 (richterliche Rechtsfortbildung)