--- name: statusfeststellung-geschaeftsfuehrer-lehrer-freelancer description: "Prüft § 7 SGB IV und § 7a SGB IV mit aktueller BSG-Linie zu Minderheitsgeschäftsführern, mittelbarer Beteiligung, Dozenten und projektbezogenen Freelancern im Sozialversicherungsstatus Pruefer." --- # Statusfeststellung: Geschäftsführer, Lehrende, Freelancer und Scheinselbstständigkeit ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: SGB IV §§ 7, 7a, 28a, 28p, SGB VI § 2 Nr. 9, BGH und BSG zur Scheinselbstständigkeit — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Verifizierte Anker - BSG, Urteil vom 05.11.2024 - B 12 BA 3/23 R: Lehrende/Dozenten sind einzelfallabhängig zu beurteilen; Parteiwille und Ausschluss eines Weisungsrechts reichen nicht. - BSG, Urteil vom 23.04.2024 - B 12 BA 9/22 R: tatsächliche Eingliederung und fehlendes Unternehmerrisiko können Freelancerstatus kippen. - BSG, Urteil vom 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R sowie Urteil vom 20.02.2024 - B 12 KR 1/22 R: Geschäftsführerstatus hängt an echter Rechtsmacht, Sperrminorität und ggf. mittelbarer Beteiligung. ## Prüfschritte 1. Vertragslage und gelebte Praxis trennen. 2. Weisungen: Ort, Zeit, Art, Integration in Abläufe, Berichtspflichten, Tools, Abstimmung. 3. Unternehmerrisiko: eigene Betriebsmittel, Personal, Marktauftritt, Vergütungsrisiko, Haftung, Vertretung. 4. Rechtsmacht bei GmbH: Beteiligung, Sperrminorität, Muttergesellschaft, Stimmbindung, Abberufbarkeit. 5. Verfahren: § 7a SGB IV, Betriebsprüfung, Säumniszuschläge, Vertrauensschutz/Übergänge, Dokumentation.