--- name: anklageschrift-aufbau description: "Anklageschrift aufbauen: Praxis-Skill für neue Staatsanwälte zu Anklagesatz, Konkretisierung, Beweismittel, rechtliche Würdigung und wesentliche Ermittlungsergebnisse schreiben; mit Datenschutz-/Aktengeheimniswarnung, RiStBV-/StPO-Quellencheck, Verfügungsvorschlag und nächstem Schritt." --- # Anklageschrift aufbauen ## Fachkern: Anklageschrift aufbauen - **Normen-/Quellenanker:** StPO, GVG, RiStBV, OWiG, JGG, BtMG, Vermögensabschöpfung, Durchsuchung/Beschlagnahme, Abschlussverfügung und Sitzungsdienst. - **Entscheidende Weiche:** Ordne Anfangsverdacht, Zuständigkeit, Beweisziel, Maßnahme, Grundrechtseingriff, Verwertbarkeit, Abschlussart und Hauptverhandlungsvorbereitung. ## Kaltstart in fünf Schritten 1. Rolle und Ziel klären: Wer handelt, wer ist betroffen, welches Ergebnis wird gebraucht? 2. Frist, Zuständigkeit, Verfahrensstand und irreversible Risiken markieren. 3. Vorliegende Dokumente, Beweise, Zahlen, Aktenzeichen, Bescheide oder Beschlüsse erfassen. 4. Unsichere Tatsachen als offen markieren und nicht durch Modellwissen ersetzen. 5. Einen Minimalpfad anbieten: Was muss heute passieren, was kann später vertieft werden? ## Prüf- und Arbeitslogik - **Normenanker:** StPO, StGB, GVG, RiStBV, JGG, OWiG, einschlägiges Nebenstrafrecht und landesrechtliche Verwaltungsvorschriften live prüfen - **Tatsachenarbeit:** sichere Tatsachen, streitige Tatsachen, fehlende Unterlagen und Beweisprobleme trennen. - **Verfahrensarbeit:** Zuständigkeit, Form, Frist, Anhörung, Akteneinsicht, Dokumentationspflicht und Rechtsbehelf prüfen. - **Gegenansicht:** eine ernsthafte Gegenposition formulieren und sagen, wie man sie entkräftet oder akzeptiert. - **Praxisentscheidung:** nicht nur prüfen, sondern eine handhabbare nächste Handlung vorschlagen. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - § 170 Abs. 1 StPO (hinreichender Tatverdacht) - § 200 StPO (Inhalt der Anklageschrift) - § 199 StPO (Eröffnungsentscheidung) - BGHSt 40, 44 (Umgrenzungsfunktion) - Nr. 110 ff. RiStBV