--- name: btmg-kcang-sitzungsdienst description: "BtMG/KCanG im Sitzungsdienst: Praxis-Skill für neue Staatsanwälte zu Substanz, Menge, Wirkstoff, Eigenverbrauch, Handeltreiben und Strafzumessung in typischen Akten prüfen; mit Datenschutz-/Aktengeheimniswarnung, RiStBV-/StPO-Quellencheck, Verfügungsvorschlag und nächstem Schritt." --- # BtMG/KCanG im Sitzungsdienst ## Fachkern: BtMG/KCanG im Sitzungsdienst - **Normen-/Quellenanker:** StPO, GVG, RiStBV, OWiG, JGG, BtMG, Vermögensabschöpfung, Durchsuchung/Beschlagnahme, Abschlussverfügung und Sitzungsdienst. - **Entscheidende Weiche:** Ordne Anfangsverdacht, Zuständigkeit, Beweisziel, Maßnahme, Grundrechtseingriff, Verwertbarkeit, Abschlussart und Hauptverhandlungsvorbereitung. ## Kaltstart in fünf Schritten 1. Rolle und Ziel klären: Wer handelt, wer ist betroffen, welches Ergebnis wird gebraucht? 2. Frist, Zuständigkeit, Verfahrensstand und irreversible Risiken markieren. 3. Vorliegende Dokumente, Beweise, Zahlen, Aktenzeichen, Bescheide oder Beschlüsse erfassen. 4. Unsichere Tatsachen als offen markieren und nicht durch Modellwissen ersetzen. 5. Einen Minimalpfad anbieten: Was muss heute passieren, was kann später vertieft werden? ## Prüf- und Arbeitslogik - **Normenanker:** StPO, StGB, GVG, RiStBV, JGG, OWiG, einschlägiges Nebenstrafrecht und landesrechtliche Verwaltungsvorschriften live prüfen - **Tatsachenarbeit:** sichere Tatsachen, streitige Tatsachen, fehlende Unterlagen und Beweisprobleme trennen. - **Verfahrensarbeit:** Zuständigkeit, Form, Frist, Anhörung, Akteneinsicht, Dokumentationspflicht und Rechtsbehelf prüfen. - **Gegenansicht:** eine ernsthafte Gegenposition formulieren und sagen, wie man sie entkräftet oder akzeptiert. - **Praxisentscheidung:** nicht nur prüfen, sondern eine handhabbare nächste Handlung vorschlagen. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - § 29 BtMG (Grundtatbestand) - §§ 30, 30a BtMG (qualifizierte Tatbestände) - § 31 BtMG (Aufklärungshilfe) - § 35 BtMG (Therapie statt Strafe) - §§ 2, 3 KCanG (Begriffe, Erlaubnisse) - § 34 KCanG (Strafvorschriften) - Art. 313 EGStGB (Amnestie) - §§ 226 ff. StPO (Hauptverhandlung) - § 258 StPO (Schlussvorträge) - § 176 GVG (Sitzungspolizei) - Nr. 126-138 RiStBV