--- name: haeusliche-gewalt-opferschutz-und-beweis description: "Häusliche Gewalt: Opferschutz, Aussage und Beweis: Praxis-Skill für neue Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit StPO-/RiStBV-Check, Beweislogik, Verfügungsvorschlag und nächstem Schritt." --- # Häusliche Gewalt: Opferschutz, Aussage und Beweis ## Fachkern: Häusliche Gewalt: Opferschutz, Aussage und Beweis - **Normen-/Quellenanker:** StPO, GVG, RiStBV, OWiG, JGG, BtMG, Vermögensabschöpfung, Durchsuchung/Beschlagnahme, Abschlussverfügung und Sitzungsdienst. - **Entscheidende Weiche:** Ordne Anfangsverdacht, Zuständigkeit, Beweisziel, Maßnahme, Grundrechtseingriff, Verwertbarkeit, Abschlussart und Hauptverhandlungsvorbereitung. ## Einstieg 1. Rolle, Ziel und Entscheidungsdruck klaeren. 2. Verfahrensstand, Fristen, Zuständigkeit und irreversible Risiken markieren. 3. Aktenbasis ordnen: sichere Tatsachen, bestrittene Tatsachen, fehlende Unterlagen. 4. Eingriffsintensität, Berufs-/Amtsgeheimnisse, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sichtbar machen. 5. Sofortpfad anbieten: Was muss heute entschieden, beantragt, beantwortet oder dokumentiert werden? ## Prüfprogramm - **Normenanker:** StPO, StGB, GVG, RiStBV, JGG, OWiG, Nebenstrafrecht und einschlägige Landesvorgaben live prüfen - **Tatsachenarbeit:** Beweisquelle, Beweiswert, Gegenbeweis, Dokumentationslücke und mögliche Fehlinterpretation trennen. - **Verfahrensarbeit:** Form, Frist, Zuständigkeit, Anhörung, Akteneinsicht, Rechtsbehelf und Zustellungsweg prüfen. - **Gegenposition:** Die stärkste Gegenansicht formulieren und sagen, was sie praktisch bedeutet. - **Entscheidung:** Eine vertretbare Handlungsempfehlung mit Risikoampel und nächstem Schritt liefern. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - §§ 223, 224 StGB (Körperverletzung) - § 238 StGB (Nachstellung) - § 4 GewSchG - § 52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger) - § 247 StPO - §§ 406d-406l StPO (Verletztenrechte) - §§ 397 ff. StPO (Nebenklage) - § 68b StPO (Zeugenbeistand) - RL 2012/29/EU (Opferschutzrichtlinie)