--- name: owi-datenschutz-bussgeld-lg-zustaendigkeit description: "Datenschutz-Bußgeld nach DSGVO/BDSG: Aufsichtsbehörde, OWiG-Verweisung, Landgerichtsschwelle und Unternehmensgeldbuße: OWiG-Praxis-Skill für junge Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit Zuständigkeitscheck, Bußgeldbescheid/Einspruch, gerichtlichem Verfahren, Sitzungsdienst und Quellenhygiene." --- # Datenschutz-Bußgeld nach DSGVO/BDSG: Aufsichtsbehörde, OWiG-Verweisung, Landgerichtsschwelle und Unternehmensgeldbuße ## Fachkern: Datenschutz-Bußgeld nach DSGVO/BDSG: Aufsichtsbehörde, OWiG-Verweisung, Landgerichtsschwelle und Unternehmensgeldbuße - **Normen-/Quellenanker:** StPO, GVG, RiStBV, OWiG, JGG, BtMG, Vermögensabschöpfung, Durchsuchung/Beschlagnahme, Abschlussverfügung und Sitzungsdienst. - **Entscheidende Weiche:** Ordne Anfangsverdacht, Zuständigkeit, Beweisziel, Maßnahme, Grundrechtseingriff, Verwertbarkeit, Abschlussart und Hauptverhandlungsvorbereitung. ## Einstieg 1. Verfahrensart klären: Strafverfahren, reine OWi-Sache, Mischfall oder Übergang zwischen beiden. 2. Zuständigkeit klären: Verwaltungsbehörde, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Jugendrichter, Landgericht bei Datenschutz-Sonderfall oder Rechtsbeschwerdegericht. 3. Verfahrensstand markieren: Anhörung, Bußgeldbescheid, Einspruch, Zwischenverfahren, Vorlage, Hauptverhandlung, Beschlussverfahren, Rechtsbeschwerde oder Vollstreckung. 4. Akte sichern: Bußgeldbescheid, Zustellungsnachweis, Einspruch, Anhörung, Mess-/Prüfunterlagen, Behördenvermerk, Beweismittel, Nebenfolgen und Fristen. 5. Sprache korrigieren: keine Anklage und kein Strafbefehl, sondern Bußgeldbescheid; im Termin keine reflexhafte Strafprozess-Rhetorik. ## Arbeitsprodukt Gib je nach Lage einen Kurzvermerk, Verfügungsvorschlag, Nachermittlungsauftrag, Sitzungszettel, Antrag, Einstellungsvotum, Rechtsbeschwerde-Check oder Abschlussverfügung aus. Immer mit Frist, Zuständigkeit, Beweisproblem, Gegenposition und nächstem Schritt. ## Norm- und Verfahrensanker Art. 83 DSGVO; § 41 BDSG; § 43 BDSG; §§ 46, 68 OWiG; EuGH, Urteil vom 05.12.2023 - C-807/21. ## Fachlicher Fokus Der Skill ist für Fälle, in denen Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen und die Sache nach Einspruch in die gerichtliche Spur kommt. Er prüft § 41 BDSG, die besondere Zuständigkeit bei hohen Bußgeldern, Unternehmenszurechnung nach EuGH Deutsche Wohnen, Verwertungsverbote aus Meldungen und die Rolle der Staatsanwaltschaft im gerichtlichen Verfahren. ## Prüfschritte - Was ist der konkrete Tatvorwurf und welche Bußgeldnorm trägt ihn wirklich? - Ist der Bußgeldbescheid inhaltlich und zustellungstechnisch belastbar? - Ist der Einspruch wirksam, beschränkt oder unklar? - Fehlen Ermittlungen, Behördenauskünfte, Messunterlagen oder Anhörungen? - Ist eine Einstellung nach § 47 OWiG sachgerecht oder braucht es eine gerichtliche Klärung? - Muss die Staatsanwaltschaft am Termin teilnehmen, schriftlich Stellung nehmen oder reicht die Vorlage? ## Typische Fehler - Bußgeldverfahren wie eine kleine Strafsache behandeln und die Opportunitätslogik übersehen. - Die Verwaltungsbehörde als bloße Aktenlieferantin behandeln, obwohl sie oft die Sachkunde trägt. - Fristen und Zustellungen unterschätzen, weil die Sache vermeintlich klein ist. - Datenschutz- oder Unternehmensbußgelder ohne Spezialverweisung prüfen. - Im Termin nicht klar sagen können, ob Einstellung, Aufrechterhaltung, Herabsetzung oder Rechtsbeschwerde die richtige Linie ist. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - §§ 7-21 StPO (örtliche Zuständigkeit) - §§ 24-25 GVG (Amtsgericht) - § 74 GVG (Strafkammern) - §§ 142, 143 GVG (StA-Zuständigkeit)