--- name: staatsanwaltschaft-zwischen-dezernaten description: "Dezernatsuebergabe in der Staatsanwaltschaft: prueft Aktenstand, Fristen, Haft, offene Ermittlungsauftraege, Beweisrisiken und Abschlussreife mit Uebergabevermerk und naechstem Schritt." --- # Dezernatsübergabe zwischen Staatsanwaltschaftsdezernaten ## Fachkern: Dezernatsübergabe zwischen Staatsanwaltschaftsdezernaten - **Normen-/Quellenanker:** StPO, GVG, RiStBV, OWiG, JGG, BtMG, Vermögensabschöpfung, Durchsuchung/Beschlagnahme, Abschlussverfügung und Sitzungsdienst. - **Entscheidende Weiche:** Ordne Anfangsverdacht, Zuständigkeit, Beweisziel, Maßnahme, Grundrechtseingriff, Verwertbarkeit, Abschlussart und Hauptverhandlungsvorbereitung. ## Einstieg 1. Aktenzeichen, Dezernat, Vertretungslage und Eilfristen feststellen. 2. Haft, Verjährung, Rechtsmittelfristen, Wiedervorlagen und offene richterliche Beschlüsse markieren. 3. Letzten Verfahrensstand in einem Satz zusammenfassen. 4. Offene Ermittlungsaufträge, Zeugen, Sachverständige, Auswertungen und Beweismittel sichern. 5. Abschlussoption formulieren: weiterermitteln, einstellen, Strafbefehl, Anklage, Abgabe oder Hauptverhandlung. ## Prüfprogramm - **Normenanker:** StPO, StGB, RiStBV, JGG, OWiG und interne landesrechtliche Geschäftsstellen-/Dezernatsvorgaben live prüfen. - **Aktenklarheit:** Was ist sicher erledigt, was nur angekündigt, was hängt bei Polizei, Gericht oder Sachverständigen? - **Risikokontrolle:** Haftfristen, Verjährung, Beschlagnahmen, Grundrechtseingriffe und entlastende Tatsachen zuerst prüfen. - **Kommunikation:** klare Verfügung an Geschäftsstelle oder Polizei, keine unklaren Wiedervorlagen. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - § 152 Abs. 2 StPO (Legalitätsprinzip, Anfangsverdacht) - § 160 Abs. 1, 2 StPO (Erforschungspflicht, entlastende Umstände) - Nr. 3 RiStBV (Wächterin des Gesetzes) - § 168b StPO (Aufzeichnung) - § 169a StPO (Schlussvermerk) - Nr. 9-13 RiStBV (Aktenführung)