--- name: betriebsausgaben-werbungskosten-pruefraster description: "Anw Betriebsausgaben Werbungskosten Pruefraster: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung im Steuerrecht Anwalt Und Berater." --- # Betriebsausgaben Werbungskosten — Prüfraster ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Steuerrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Betriebsausgaben Werbungskosten — Prüfraster` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** AO, EStG, KStG, GewStG, UStG, GrEStG, UmwStG, AStG, FZulG, MinStG; BMF-Schreiben nur mit Datum, Titel und offizieller BMF-URL verwenden. - **Verifizierte Anker:** BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung und UStAE-Anpassung; BMF-Seite Forschungszulage mit Hinweis zu Antrags-/Festsetzungslogik und BMF-Schreiben vom 07.02.2023; BMF/BZSt-Datensatzbeschreibung vom 05.08.2025 für Mindeststeuer-Berichte; BMF-Schreiben vom 25.05.2023 zu § 6a GrEStG; BMF-Schreiben vom 02.01.2025/01.08.2025 zum Umwandlungssteuer-Anwendungserlass live prüfen. - **Arbeitsmodus:** Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen. - **Outputpflicht:** Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Eingaben - Belege (Rechnungen Bons Verträge) - Sachverhalt (Tätigkeit Verwendungs-Zweck) - Einkunftsart (Gewinneinkunft / Überschuss-Einkunft / sonstig) - Mandanten-Status (Selbstständig Angestellt) - Buchhaltung / EÜR - Frühere Behandlung (Wenn schon mal Bescheid) ## Schritt 1 — Welche Einkunftsart? | Einkunftsart | Abzugsnorm | Bezeichnung | |---|---|---| | Land- und Forstwirtschaft § 13 EStG | § 4 Abs. 4 EStG | Betriebsausgaben | | Gewerbebetrieb § 15 EStG | § 4 Abs. 4 EStG | Betriebsausgaben | | Selbstständige Tätigkeit § 18 EStG | § 4 Abs. 4 EStG | Betriebsausgaben | | Nichtselbstständige Arbeit § 19 EStG | § 9 EStG | Werbungskosten | | Kapitalvermögen § 20 EStG | § 9 EStG (mit Pauschale) | Werbungskosten | | Vermietung Verpachtung § 21 EStG | § 9 EStG | Werbungskosten | | Sonstige § 22 EStG | § 9 EStG | Werbungskosten | ## Schritt 2 — Veranlassungs-Prinzip ### Betriebsausgaben § 4 Abs. 4 EStG - "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind" - **Objektiver Zusammenhang** mit dem Betrieb - **Subjektive Förderungsabsicht** des Betriebs (auch sekundär) ### Werbungskosten § 9 EStG - "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" - Vergleichbar veranlassungsbezogen ### Kosten privater Lebensführung § 12 EStG - **Verbot des Abzugs** privater Aufwendungen - Auch bei beruflicher Förderung — wenn primär privat - Auch wenn nicht abdingbarer Standard-Lebensführungs-Aufwand ## Schritt 3 — Gemischt veranlasste Aufwendungen ### Aufteilungsgebot - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Reine privat-betriebliche Aufteilung nach **objektiven Kriterien** - Bei Aufteilbarkeit: anteiliger Abzug - Bei Untrennbarkeit: vollständiger Abzug oder Verbot je nach Schwerpunkt ### Beispiele - **Pkw betrieblich und privat** Fahrtenbuch oder ein-Prozent-Methode § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG - **Häusliches Arbeitszimmer** § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, häusliches Arbeitszimmer eingeschränkt - **Telefon-Internet** Aufteilung nach Nutzung - **Computer / IT-Ausstattung** Aufteilung - **Fortbildung** je Inhalt Aufteilung möglich - **Studienreisen** schwierig — bei eindeutigem Schulungs-Programm beruflich, bei Touristik-Mischung privat ## Schritt 4 — Spezialfälle ### Arbeitsmittel § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG - Bücher Werkzeuge Computer - Bei privat-mitnutzung Aufteilung - Sofortabzug bis EUR 800 netto (GWG) - Darüber Abschreibung über Nutzungsdauer ### Doppelte Haushaltsführung § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG - Berufliche Veranlassung zwingend - Eigener Hausstand am Wohnort - Zweite Wohnung am Beschäftigungsort - **Höchstbetrag** EUR 1000 pro Monat für Unterkunft ### Fahrtkosten - **Pendlerpauschale** § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG — seit 1.1.2026: EUR 0.38 pro Kilometer ab dem 1. Kilometer, dauerhaft (Steueränderungsgesetz 2025); bis 31.12.2025 galt: EUR 0.30 bis 20 km, ab 21 km EUR 0.38. Höchstbetrag EUR 4500 pro Jahr bei Nutzung anderer Verkehrsmittel als eigenes/zur Nutzung überlassenes Kfz. - Alternativ: tatsächliche Kosten (Bahn Flug) ### Verpflegungsmehraufwand - **§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG** Pauschalen Reisekosten - Acht Stunden Abwesenheit EUR 14 - Vierundzwanzig Stunden EUR 28 - An- und Abreisetag EUR 14 - Geltung 1.1.2024 — Anpassung möglich ### Fortbildung - Beruflich veranlasst dann abzugsfähig - Bei Studium teilweise: § 9 EStG vs. Sonderausgaben § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG - Erst-Ausbildung typisch § 10 Sonderausgaben ### PKW-Nutzung - **Geschäftlich überwiegend** über fünfzig Prozent Sammelposten / lineare Abschreibung - **Privatnutzung** über ein-Prozent-Methode oder Fahrtenbuch - Elektroauto begünstigt ### Bewirtungsaufwendungen § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG - Sieben-Zig Prozent abzugsfähig - Angemessenheit - **Form-Anforderungen** Bewirtungsbeleg mit Anlass Personenkreis - Pflichtangaben § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 3 EStG ### Bestechung § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG - Vollständig nicht abzugsfähig - Auch Schmiergelder Geschenke - Doppelmoral des Korruptions-Tatbestands ### Geschenke § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG - Über EUR 35 pro Empfänger und Jahr nicht abzugsfähig - Bei Streuwerbeartikel großzügiger ### Reisekosten - Übernachtung tatsächlich - Verpflegung Pauschale s.o. - Fahrkosten tatsächlich - Reisetag-Pauschalen ### Sponsoring - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Bei genuinem Werbe-Effekt abzugsfähig ### Spenden § 10b EStG - Sonderausgaben — nicht Betriebsausgaben (außer Sponsoring mit Werbecharakter) - Bis 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte - Spendenquittung erforderlich ## Schritt 5 — Nachweispflicht ### Allgemein § 90 AO - Mitwirkungspflicht - Beleg-Pflicht typisch zehn Jahre § 147 AO ### Bewirtungs-Sondernachweise § 4 Abs. 7 EStG - Eigenhandiger Vermerk auf Bewirtungsbeleg ### Aufzeichnungspflicht - Pflicht zur gesonderten Aufzeichnung nicht-abziehbarer Aufwendungen § 4 Abs. 7 EStG - Bei Verletzung Bestätigung unter Vorbehalt ## Schritt 6 — Verluste - Werbungskosten / Betriebsausgaben können Verlust verursachen - Verlust-Verrechnung horizontal-vertikal § 10d EStG - Verlustfeststellung - Liebhaberei-Problematik bei dauerhaft Verlusten ## Schritt 7 — Bei Außenprüfung - Sachverhalts-Aufklärung mit BP-Prüfer - Argumentations-Linie nach diesem Raster - Bei Streit Schiedsstellen Einspruchsverfahren ## Schritt 8 — Praktisches Vorgehen Mandantengespräch - Lebenssachverhalt erfragen - Verwendung der Sache präzise - Aufzeichnungen vorzeigen lassen - Veranlassungs-Bezug konkret - Nachweis-Möglichkeit - Empfehlung ## Ausgabe - `betriebsausgaben-werbungskosten.md` strukturiert pro Aufwand - Tabelle mit Bewertung pro Position - Empfehlung Abzug oder nicht-Abzug - Nachweis-Anforderungen - Hinweis Aufzeichnungspflicht - Bei Streit gegenüber FA: Argumentations-Linie ## Quellen - EStG §§ 4 6 9 10 10b 12 - AO §§ 90 147 - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - BFH-Std-Spruch - Schmidt EStG - Frotscher/Geurts EStG - BMF-Schreiben Reisekosten / Bewirtung / Geschenke ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 8 AO (Wohnsitz, Aufenthalt) - §§ 33, 34 AO (Steuerpflichtiger, gesetzliche Vertreter) - § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch) - §§ 169-171 AO (Festsetzungsverjährung) - §§ 233a, 235 AO (Verzinsung, Hinterziehungszinsen) - § 370 AO (Steuerhinterziehung) - §§ 153, 371 AO (Berichtigungserklärung, Selbstanzeige) - §§ 15, 32a EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Tarif) - § 8 KStG, § 7 GewStG (Einkommen, Gewerbeertrag) - §§ 1, 15 UStG (Steuerbare Umsätze, Vorsteuerabzug) ### Leitentscheidungen - BFH I R 36/18 (Hinzurechnungsbesteuerung AStG) - BFH XI R 11/22 (Reverse-Charge-Verfahren) - BFH IX R 49/13 (Liebhaberei vs. Einkunftserzielungsabsicht) - BVerfG 2 BvL 1/03 (Steuerfreistellung Existenzminimum) - EuGH C-280/10 (Vorsteuerabzug bei wirtschaftlicher Tätigkeit) ### Anwendung im Skill - Beraterhaftung gegen Mandantenpflicht (§§ 153, 154 AO) klar trennen; Selbstanzeige nach § 371 AO ist eine Strafnorm, kein Steueroptimierungs-Tool. - Festsetzungsverjaehrung nach §§ 169-171 AO im Zweifel zugunsten des Steuerpflichtigen; Hemmung durch Aussenpruefung beachten. - Bei Gestaltungsmissbrauch § 42 AO immer alternative Wirtschaftsgruende dokumentieren.