--- name: bwa-mandantengespraech-uebergabe description: "BWA-Übergabegespraech mit dem Mandanten. Anwendungsfall persönliche oder telefonische Besprechung der monatlichen oder quartalsweisen BWA mit dem GF Klaerung der Abweichungen Steuerungsempfehlungen Risikoeskalation. Methodik Vorbereitung Agenda Gespraechsleitfaden Dokumentation. Output Gespraechs..." --- # BWA-Uebergabegespraech mit dem Mandanten ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 6a, § 33, § 57 Abs. 1. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Kernsachverhalt Die schriftliche BWA mit Erlaeuterungstext ist das eine; das Gespraech mit dem Mandanten das andere. Bei wesentlichen Abweichungen, bei Krisensignalen und bei strategischen Entscheidungen ist das persönliche oder zumindest telefonische Gespraech der Standard. Der Steuerberater bereitet sich vor, fuehrt das Gespraech strukturiert, dokumentiert die Ergebnisse und vereinbart Folgemassnahmen. Das Gespraech ist auch Haftungsschutz: was muendlich besprochen wurde, ist in der Gespraechsnotiz festzuhalten. ## Kaltstart-Rueckfragen 1. Welcher Anlass — Standardquartalsgespraech, Sondergespraech wegen Auffaelligkeit, Krisengespraech? 2. Wer nimmt teil — GF allein, mit kfm. Leitung, mit Aufsichtsrat oder Gesellschafter? 3. Welche Themenliste — nur BWA-Besprechung oder auch USt-, Lohn-, Investitionsfragen? 4. Welcher Zeitrahmen — 30 Minuten, 1 Stunde, ganztaegig? 5. Welche Unterlagen liegen vor — BWA, SuSa, OPOS, Lohn-Auswertung, Liquiditaetsplan? 6. Welche Beschluesse muessen herbeigefuehrt werden (Investition, Personal, Bankgespraech)? 7. Welche Eskalations-Themen sind vorbereitet (Krisensignale, Insolvenzgrund)? 8. Welche Anschluss-Schritte sind vereinbart (Folgetermin, Schriftverkehr)? ## Rechtlicher Rahmen ### Primaernormen **§ 33 StBerG** — Aufgabenkreis StB. **§ 57 Abs. 1 StBerG** — Gewissenhaftigkeit; auch in der Beratung. **§ 102 StaRUG** — Hinweispflicht bei Krisensignalen; im Gespraech persoenlich auszusprechen. **§ 31 StBerG** — Selbstaendigkeit; eigenverantwortliche Beurteilung. **§ 5 RDG** — Abgrenzung Rechtsberatung; bei rechtlichen Themen Verweis auf Anwalt. ### Standards - IDW PS 480 (Erstellungsgrundsaetze). - BStBK Berufsrichtlinien. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Workflow ### Phase 1 — Vorbereitung - BWA und Erlaeuterungstext durchsehen, wesentliche Abweichungen markieren. - SuSa und OPOS-Liste vorbereiten. - Bei groesseren Mandanten: Liquiditaetsplan (3-Wochen oder 3-6-12 Monate). - Krisensignale identifizieren (Eigenkapital, SV-Rueckstaende, Liquiditaetsluecke). - Agenda schriftlich vorbereiten und 1-2 Tage vor Termin an Mandant senden. ### Phase 2 — Agenda-Struktur ``` AGENDA QUARTALSGESPRAECH Mandant: [Firma] GmbH Termin: [Datum, Uhrzeit] Teilnehmer: [GF Mandant, StB, ggf. Sachbearbeiter] 1. Ergebnisuebersicht Quartal [X] 2. Wesentliche Abweichungen vs. Plan und Vorjahr 3. Liquiditaetslage und OPOS 4. Steuerliche Themen (USt, vorausgezahlte Steuern) 5. Lohn- und Personalkosten 6. Investitions- und Finanzierungsfragen 7. Ausblick und Massnahmen-Plan 8. Anschluss-Termin und naechste Schritte ``` ### Phase 3 — Gespraechsfuehrung - Top-down: zuerst Gesamtergebnis, dann Einzelpositionen. - Mandant aktiv einbinden: "Sehen Sie das auch so?", "Welche Ursachen vermuten Sie?". - Bei Krisensignalen direkt ansprechen: "Ich muss Sie auf folgendes ausdruecklich hinweisen ..." (§ 102 StaRUG). - Empfehlungen klar formulieren, mit Verantwortlichkeit und Zeitleiste. - Keine Rechtsberatung — bei rechtlichen Fragen Verweis auf Anwalt. ### Phase 4 — Krisengespraech (Sonderfall) - Bei Hinweispflicht-Auslosung (§ 102 StaRUG): Persoenliches Gespraech mit GF. - Klare Aussage zu Krisenursachen: Eigenkapital, Liquiditaet, SV-Rueckstaende. - Empfehlung zur Anwaltskonsultation (Insolvenzrecht, Sanierungsrecht). - Mandant moeglichen Wegfall der Mandatsbasis (§ 627 BGB) signalisieren. - Gespraechsergebnis schriftlich bestaetigen (Warnschreiben). ### Phase 5 — Dokumentation ``` GESPRAECHSNOTIZ Datum / Uhrzeit: [Datum, 14:00-15:30 Uhr] Teilnehmer: [Namen und Funktionen] Anlass: Quartalsgespraech [Q1/2026] KERNTHEMEN: 1. [Thema A] — Aussage / Vereinbarung 2. [Thema B] — Aussage / Vereinbarung ... VEREINBARTE MASSNAHMEN: | Massnahme | Verantwortlich | Termin | |---|---|---| | ... | ... | ... | OFFENE PUNKTE: - [...] ANSCHLUSS-TERMIN: [Datum] ``` ### Phase 6 — Nachgang - Gespraechsnotiz binnen 3 Tagen an Mandant senden mit Bitte um Bestaetigung. - Massnahmen in DATEV-Wiedervorlage oder Tasksystem eintragen. - Bei Krisengespraech: Warnschreiben separat per Einschreiben. ## Strategie und Praxis-Tipps - Quartalsgespraech als Standard mit allen wichtigen Mandanten — staerkste Mandantenbindung. - Bei Krisensignalen: persönliches Gespraech nicht durch E-Mail ersetzen. - Gespraechsnotiz ist Haftungsschutz — was schriftlich dokumentiert ist, gilt. - StBVV: Gespraech als Zusatzleistung; Pauschalvereinbarung mit Gespraechs-Kontingent moeglich. - Bei wiederholten Krisensignalen ohne Reaktion: Mandatsniederlegung § 627 BGB pruefen, mit anwaltlicher Begleitung. ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. - StBerG §§ 31, 33, 57. - StaRUG § 102. - RDG § 5. - BGB § 627. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - BStBK Berufsrichtlinien.