--- name: eau-elektronische-arbeitsunfaehigkeit-2023 description: "eAU elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 2023. Anwendungsfall AN-Krankmeldung AG-Abruf bei Krankenkasse Entgeltfortzahlung. Methodik Schnittstelle Konfiguration Workflow. Output eAU-Konfiguration im Steuerrecht Anwalt Und Berater." --- # eAU — Elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Steuerrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `eAU — Elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** AO, EStG, KStG, GewStG, UStG, GrEStG, UmwStG, AStG, FZulG, MinStG; BMF-Schreiben nur mit Datum, Titel und offizieller BMF-URL verwenden. - **Verifizierte Anker:** BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung und UStAE-Anpassung; BMF-Seite Forschungszulage mit Hinweis zu Antrags-/Festsetzungslogik und BMF-Schreiben vom 07.02.2023; BMF/BZSt-Datensatzbeschreibung vom 05.08.2025 für Mindeststeuer-Berichte; BMF-Schreiben vom 25.05.2023 zu § 6a GrEStG; BMF-Schreiben vom 02.01.2025/01.08.2025 zum Umwandlungssteuer-Anwendungserlass live prüfen. - **Arbeitsmodus:** Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen. - **Outputpflicht:** Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Kernsachverhalt Seit 01.01.2023 (mit Uebergangsphase) ist die elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. AN informiert AG ueber Krankheit; AG ruft eAU-Daten bei der Krankenkasse ueber Schnittstelle ab. Die "gelbe Bescheinigung" auf Papier entfaellt. Voraussetzungen: AG-System mit eAU-Schnittstelle, AN mit GKV (PKV-Versicherte aktuell nicht im eAU-Verfahren). ## Kaltstart-Rueckfragen 1. Hat der AG eAU-Schnittstelle eingerichtet? 2. Welches Lohnprogramm (DATEV LODAS, Lohn und Gehalt)? 3. Welche Krankenkassen sind vertreten? 4. Welche AN sind in PKV (Privat-KV; Ausnahme von eAU)? 5. Welche Mandanten-Schulung der HR-Abteilung erfolgt? 6. Welche Fallback bei Schnittstellen-Stoerung? 7. Welche Konsistenz von Krankheits-Zeiten und Entgeltfortzahlung? 8. Welche § 109 SGB IV-Konformitaet? ## Rechtlicher Rahmen ### Primaernormen **§ 109 SGB IV** — Elektronisches Verfahren bei Arbeitsunfaehigkeit. **§ 5 EFZG** — AU-Anzeige- und Nachweispflicht. **§ 3 EFZG** — Entgeltfortzahlung. **EFZG, § 5 Abs. 1a (durch eAU-Reform)** — Anpassung Nachweisweg. ### Verwaltungsanweisungen - BMAS zum eAU-Verfahren. - GKV-Spitzenverband Rundschreiben. ## Workflow ### Phase 1 — Anmeldung des AG zum eAU-Verfahren - Schnittstelle im Lohnprogramm einrichten (DATEV LODAS / Lohn und Gehalt, Sage HR, eGecko, sage Lohn). Konkrete Programmpfade je Lohnprogramm-Version in der Programm-Onlinehilfe oder Dokumentation nachschlagen. - ITSG-Zertifikat erforderlich (Sicherheitszertifikat für SV-Datenuebermittlung); Verlaengerung jaehrlich. - Anmeldung des AG zum eAU-Abrufverfahren ueber den GKV-Datenaustausch-Standard (Verfahren der GKV-Spitzenverbaende auf Basis § 109 SGB IV); konkrete technische Konfiguration in der Lohnprogramm-Dokumentation pruefen. ### Phase 2 — Krankmeldungs-Prozess ``` AN meldet sich krank (Telefon, Mail) ↓ AG erfaesst Krankheitsbeginn in Lohnprogramm ↓ AG-System ruft automatisch eAU-Daten ab ↓ Krankenkasse liefert Diagnose-Codes und Dauer ↓ Lohnabrechnung mit Entgeltfortzahlung-Anteil ``` ### Phase 3 — Datenrueckmeldung - Krankenkasse liefert: Anfangs- und Enddatum der AU, fortdauernd ja/nein. - Hinweis: Diagnose-Codes werden seit der eAU-Reform regelmaessig **nicht** mehr an den AG uebermittelt (Datenschutz-Aspekt); konkrete Daten-Felder gemaess GKV-Datenuebermittlungs-Standard pruefen. - AG-Pflicht: AU-Zeiten in Lohnabrechnung integrieren, Entgeltfortzahlung gemaess § 3 EFZG (bis 6 Wochen). ### Phase 4 — Fallback-Verfahren - Bei Schnittstellen-Stoerung: traditionelle gelbe Bescheinigung. - PKV-Versicherte: traditionelle Bescheinigung (eAU bisher nicht). ### Phase 5 — Datenschutz - Im eAU-Verfahren erhaelt der AG nach geltender Praxis grundsaetzlich nur AU-Beginn, AU-Ende und Information ueber Folgebescheinigung — Diagnose-Codes verbleiben bei der Krankenkasse (DSGVO-konform). - AG unterliegt Geheimhaltungspflicht hinsichtlich aller AU-bezogenen Daten. - Keine Weitergabe an Dritte (Ausnahme: gesetzliche Meldungen). ### Phase 6 — Mandantenkommunikation - HR-Abteilung schulen. - Schnittstellen-Wartung. ## Strategie und Praxis-Tipps - eAU ist Effizienz-Vorteil — keine Papierabholung mehr. - Bei PKV-Versicherten: traditionelles Verfahren parallel. - Schnittstellen-Stoerungen: rechtzeitig Test (insbesondere zum Jahreswechsel). - DATEV-Tipp: DATEV LODAS eAU-Modul mit automatischem Abruf. ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. - SGB IV § 109. - EFZG §§ 3, 5. - BMAS zum eAU-Verfahren. - GKV-Spitzenverband Rundschreiben.