--- name: erbsch-betriebsvermoegen-13a-13b description: "Pruefung der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln für Betriebsvermoegen — Begriff begueenstigtes Vermoegen § 13b ErbStG Verschonungsabschlag 85 Prozent oder Optionsverschonung 100 Prozent Lohnsummen- und Behaltensregel. Anwendungsfall Generationenuebergang im Familienunternehmen — die Verscho..." --- # Erbschaftsteuerliche Verschonung Betriebsvermoegen — §§ 13a 13b ErbStG ## Fachlicher Anker - **Normen:** §§ 13a, § 6a, § 13b Abs. 1. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Liegt begueenstigtes Vermoegen iSd § 13b Abs. 1 ErbStG vor (Betrieb Mitunternehmeranteil Anteile an KapGes ab 25 Prozent)? 2. Wie hoch ist der Anteil Verwaltungsvermögen § 13b Abs. 4 ErbStG? 3. Soll Regelverschonung 85 Prozent oder Optionsverschonung 100 Prozent (max. 20 Prozent Verwaltungsvermögen) gewaehlt werden? 4. Sind Lohnsummen- und Behaltensregeln erfuellbar (5 oder 7 Jahre)? 5. Verschonungsbedarfspruefung § 28a ErbStG bei Grossvermoegen ueber 26 Mio. Euro? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Rechtsgrundlagen - **§ 13a ErbStG** — Verschonungsabschlag. - **§ 13b ErbStG** — begünstigtes Vermoegen. - **§ 13c ErbStG** — Abschmelzungsregel bei Grossvermoegen. - **§ 28a ErbStG** — Verschonungsbedarfspruefung. - **§ 19a ErbStG** — Tarifbegrenzung. ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein. ## Zentrale Normen § 13a ErbStG · § 13b ErbStG · § 13c ErbStG · § 28a ErbStG · § 19a ErbStG · § 19 ErbStG (Tarif) · § 16 ErbStG (Freibetraege) ## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins - Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.