--- name: est-werbungskosten-systematik description: "Systematische Pruefung der Abzugsfaehigkeit von Aufwendungen — von der Veranlassungspruefung ueber Aufteilungsgebot und Aufteilungsverbot bis zu Sonderfaellen wie haeuslichem Arbeitszimmer doppelter Haushaltsfuehrung und Bewirtungskosten. Anwendungsfall Mandant macht Aufwendungen geltend deren Ab..." --- # Werbungskosten und Betriebsausgaben — § 9 EStG § 4 Abs. 4 EStG ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 9 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 6a. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Ist die Aufwendung beruflich oder privat veranlasst (Veranlassungsprinzip § 9 § 4 Abs. 4 EStG)? 2. Liegt gemischte Veranlassung vor — Aufteilung nach objektivem Massstab moeglich? 3. Greift Abzugsverbot § 12 Nr. 1 EStG (Lebensfuehrungsaufwendungen) oder § 4 Abs. 5 EStG (Bewirtung Geschenke)? 4. Aktuelle Beleglage — Nachweis sicher dokumentiert? 5. Sonderfall haeusliches Arbeitszimmer § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG bzw. Homeoffice-Pauschale § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Rechtsgrundlagen - **§ 4 Abs. 4 EStG** — Betriebsausgaben. - **§ 4 Abs. 5 EStG** — Abzugsverbote bei Betriebsausgaben. - **§ 9 EStG** — Werbungskosten. - **§ 12 EStG** — gemischte Aufwendungen Abzugsverbot. - **§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG** — Pkw-Privatnutzung. ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein. ## Zentrale Normen § 4 Abs. 4 EStG · § 4 Abs. 5 EStG · § 4 Abs. 5 Nr. 6b/6c EStG · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · § 9 EStG · § 12 EStG · § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) ## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins - Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.