--- name: grest-anzeige-19-closing-check description: "Anzeige nach § 19 GrEStG und Closing-Checkliste: wer zeigt was wann welchem Finanzamt an, Inhalt der Anzeige, Grundstücksliste, Beteiligungswechsel, Notar, Gesellschaft, Erwerber, Fristen, Sanktionen und Nachdokumentation." --- # GrESt: Anzeige nach § 19 GrEStG und Closing-Check ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 19, § 6a, § 19 Abs. 1. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Anzeigeplan | Punkt | Prüfen | |---|---| | Anzeigepflichtiger | Beteiligte, Gesellschaft, Notar, Erwerber | | Fristbeginn | Tatbestandsverwirklichung und Kenntnisstand konkret prüfen | | Finanzamt | Belegenheitsfinanzamt beziehungsweise zuständige GrESt-Stelle | | Inhalt | Beteiligte, Quote, Rechtsgeschäft, Grundstücksliste, Werte | | Anlagen | SPA-Auszug, Gesellschafterliste, Organigramm, Grundstücksliste | | Nachtrag | Closing, Bedingungen, Änderungen, Rücktritt | ## Closing-Checkliste 1. Grundstücksliste final. 2. Beteiligungsquoten vor/nach Closing final. 3. Steuerklausel unterschrieben. 4. Anzeigeentwurf abgestimmt. 5. Belegenheits-FÄ je Bundesland identifiziert. 6. Notarielle Anzeige und eigene Anzeige abgegrenzt. 7. Nachweis Versand / Eingang gespeichert. 8. Fristen in Post-Closing-Tracker. ## Warnung Anzeigen nicht nur dem Notar überlassen, wenn Share-Deal-Tatbestände, ausländische Beteiligte oder mehrstufige Ketten betroffen sind. Steuerstraf- und Zinsrisiken kurz benennen, aber nicht dramatisieren ohne Tatsachenbasis. ## Norm-Bezug konkret - § 19 Abs. 1, 2 GrEStG: Anzeigepflicht der Beteiligten und der Gesellschaft binnen zwei Wochen nach Kenntnis vom anzeigepflichtigen Vorgang. - § 18 GrEStG: Anzeigepflicht des Notars; läuft selbstständig neben § 19. - § 19 Abs. 4, 5 GrEStG: Inhalt der Anzeige (Beteiligte, Vorgang, Grundstücke, Werte, Anlagen). - § 20 GrEStG: Bekanntgabe / Bescheidergebnis. - § 23 GrEStG: Verfahrensvorschriften, Verweis auf AO. - § 370 AO i.V.m. § 19 GrEStG: bei vorsätzlich unterlassener Anzeige Steuerhinterziehung; bei leichtfertiger Verkürzung § 378 AO. ## Praktischer Tipp - Anzeigefrist von zwei Wochen ist eine Ausschlussfrist für das Anlaufen der Festsetzungsverjährung; sie wird in der Praxis häufig unterlaufen, weil "Kenntnis" beim Käufer bereits mit Signing eintritt, das Closing aber Wochen später liegt. Faustregel: Anzeige am Tag nach Signing einreichen, später Nachtrag für Closing. - Bei mehrstufiger Holdingstruktur: jede Stufe ist nach § 19 Abs. 2 anzeigepflichtig, wenn sie Kenntnis erhält. Konzern-Compliance muss die Kette von oben nach unten informieren, sonst startet die Frist je Stufe separat und kann individuell reißen. - Belegenheitsfinanzamt heißt: GrESt-Stelle desjenigen Finanzamts, in dessen Bezirk das jeweilige Grundstück liegt. Bei einem Portfolio mit Grundbesitz in 7 Bundesländern: 7 Anzeigen, 7 Bescheidketten. ## Beispiel-Mustertext (Anzeige nach § 19 GrEStG) > An das Finanzamt [...] > > Anzeige gemäß § 19 GrEStG > > Sehr geehrte Damen und Herren, > namens und in Vollmacht von [Anzeigepflichtiger] zeige ich folgenden grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang an: > > 1. Beteiligte: [...] > 2. Anzuzeigender Vorgang (§ 1 GrEStG): [Norm und Beschreibung] > 3. Datum der Tatbestandsverwirklichung: [Signing-/Closing-Datum] > 4. Datum der Kenntnis: [...] > 5. Betroffene Grundstücke laut Anlage 1. > 6. Gegenleistung / Bemessungsgrundlage: [...] EUR > 7. Anlagen: SPA-Auszug (Anlage 2), Gesellschafterliste (Anlage 3), Organigramm (Anlage 4). > > Eine Bestätigung der zuständigen GrESt-Stelle wird erbeten. ## Typische Fehler - Notar zeigt nach § 18 an, Käufer verlässt sich darauf und unterlässt die § 19-Anzeige. § 18 und § 19 sind aber kumulativ; bei reinem Share Deal hat der Notar oft gar keine Anzeigepflicht. - Anzeige ohne Grundstücksliste; das Finanzamt kann den Vorgang nicht zuordnen, Festsetzungsverjährung läuft nicht an.