--- name: grest-asset-deal-kaufvertrag description: "Grunderwerbsteuer beim Asset Deal pruefen: Grundstückskauf, Gegenleistung, Kaufpreisbestandteile, einheitlicher Erwerbsgegenstand, Bauerrichtung, Inventar, Umsatzsteueroption, Bundesland-Steuersatz, Notar- und Anzeigeablauf." --- # GrESt: Asset Deal und Kaufvertrag ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 6a, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Prüfraster 1. Grundstück und Erwerber identifizieren. 2. Kaufpreis und Nebenleistungen auswerten. 3. Bewegliche Gegenstände, Betriebsvorrichtungen, Inventar getrennt dokumentieren. 4. Bauerrichtung / Projektentwicklung: einheitlicher Erwerbsgegenstand? 5. Umsatzsteueroption und GrESt getrennt behandeln. 6. Steuersatz je Bundesland aktuell prüfen. 7. Notarielle Anzeige und Unbedenklichkeitsbescheinigung einplanen. ## Risikopunkte - Kaufpreisaufteilung ist künstlich und wird nicht anerkannt. - Bauvertrag und Grundstückskauf sind wirtschaftlich verbunden. - Verkäufer übernimmt Kosten, die als Gegenleistung zählen können. - Asset Deal wird mit Share-Deal-Schwellen vermischt. - GrESt in Closing Funds Flow vergessen. ## Norm-Bezug konkret - § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG: Kaufvertrag als Erwerbsvorgang. - § 8 Abs. 1 GrEStG: Bemessung nach dem Wert der Gegenleistung. - § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GrEStG: Kaufpreis plus übernommene sonstige Leistungen, einschließlich übernommener Belastungen. - § 13 GrEStG: gesamtschuldnerische Haftung von Erwerber und Veräußerer. - §§ 18, 19 GrEStG: Notar- und Beteiligtenanzeige. - § 22 GrEStG: Unbedenklichkeitsbescheinigung für Eintragung. ## Praktischer Tipp - Inventar (z. B. Einbauküche, Maschinen, lose Betriebsausstattung) im Kaufvertrag separat ausweisen, Marktwert belegen (Inventarliste mit Einzelwerten). Pauschalabschlag ohne Beleg wird von der GrESt-Stelle nicht anerkannt. - Betriebsvorrichtungen sind nach § 68 BewG abzugrenzen; was fest mit dem Gebäude verbunden ist und der Nutzung dient (Aufzug, Heizung), bleibt grunderwerbsteuerlicher Gegenstand. - Faustregel: Bei mehr als 5 % Inventaranteil immer Einzelnachweis, sonst Außenprüfungsrisiko. ## Typische Fehler - Funds Flow vergisst GrESt-Sicherheit bis Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. - "Käufer trägt alle Verkehrssteuern" steht im SPA, aber der Notar zeigt nicht rechtzeitig an und § 19-Frist (zwei Wochen Beteiligten, Kenntnis) läuft. - Bauerrichtungsvertrag mit dem Veräußerer oder ihm wirtschaftlich verbundenem Unternehmen: einheitlicher Erwerbsgegenstand führt zu Einbeziehung der Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage. ## Beispiel-Mustertext (SPA-Klausel) > Die Grunderwerbsteuer auf den Erwerb des in Anlage [X] bezeichneten Grundbesitzes trägt der Käufer. Bewegliche Wirtschaftsgüter (Anlage [Y]) sind mit dem darin angegebenen Einzelwert in Höhe von insgesamt EUR [...] bewertet; der Veräußerer steht für die Marktüblichkeit dieser Werte ein. Die Beteiligten zeigen den Erwerb unverzüglich gemäß § 19 GrEStG dem zuständigen Finanzamt an; der Käufer übernimmt die federführende Erstellung der Anzeige.