--- name: grundsteuer-landesmodell-routing description: "Grundsteuer-Landesmodell-Routing: Bundesmodell von Baden-Wuerttemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und punktuellen Abweichungen trennen; richtige Rechtsquelle, Bescheidart, BFH-/FG-Stand und Argumentationslinie bestimmen." --- # Grundsteuer: Landesmodell-Routing ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 6a, §§ 218. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Modellkarte | Modellgruppe | Typische Route | |---|---| | Bundesmodell | BewG §§ 218 ff., GrStG, BFH-Bundesmodell-Linie | | Baden-Württemberg | Landesgrundsteuergesetz, Bodenwertmodell, BFH-Stand 2026 gesondert prüfen | | Bayern | wertunabhängiges Flächenmodell, landesrechtliche Normen prüfen | | Hamburg | Flächen-/Wohnlagenmodell | | Hessen | Flächen-Faktor-Modell | | Niedersachsen | Flächen-Lage-Modell | | punktuelle Abweichungen | Bundesmodell plus landesspezifische Messzahlen/Hebesatzrecht | ## Prüfschritte 1. Belegenheitsland je Grundstück erfassen. 2. Bescheidkette je Land trennen. 3. Landesgesetz und Verwaltungshinweise öffnen. 4. BFH-/FG-Stand für genau dieses Modell prüfen. 5. Nur dann verfassungsrechtlich argumentieren. ## Praktischer Tipp - Bei multi-Bundesland-Portfolios: tabellarische Modellzuordnung anlegen mit Spalten Bundesland, Modell, Rechtsgrundlage, zuständiges Finanzamt, Bescheidstand, Einspruchsfrist. Pro Bundesland separater Bearbeiter, weil Argumentation, Belegtypen und Verwaltungspraxis stark voneinander abweichen. - Bundesmodell-Argumente gegen Landesmodell zu spielen ist eine der häufigsten Schwachstellen in Einspruchsbegründungen. Beispiel: Bayerisches Flächenmodell ist wertunabhängig, daher gemeiner-Wert-Argumentation nach BFH II B 78/23 / II B 79/23 strukturell nicht übertragbar. - Baden-Württemberg (Bodenwertmodell): hier ist die Bodenrichtwertzone der zentrale Angriffspunkt, weil der Gebäudewert keine Rolle spielt. ## Trade-off: Modellangriff vs. Einzelfallangriff | Pfad | Geeignet bei | Risiko | |---|---|---| | Verfassungsrechtlicher Modellangriff | grundsätzliche Bedenken, Pilotverfahren | nach BFH 12.11.2025 (II R 25/24, II R 31/24, II R 3/25) im Bundesmodell schwierig - vor Ausgabe verifizieren auf bundesfinanzhof.de | | Einzelfallangriff (Fläche, Wert, Bodenrichtwert) | klare Bewertungsfehler | erfordert Belege, Stichtagsbezug, Plausibilisierung | | Hebesatzangriff (Gemeinde) | exzessive Erhöhung, Satzungsfehler | landesrechtlicher Rechtsweg, separater Bescheid | Empfehlung: Erst Einzelfall prüfen, dann ggf. zusätzlich verfassungsrechtlich argumentieren, niemals umgekehrt. ## Typische Fehler - Mandant hat Immobilien in BY und BW, Einspruch wird mit BFH-Linie zum Bundesmodell begründet; das geht in beiden Ländern fehl. - "Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022" wird auch auf Bayern übertragen; dort gilt der Stichtag der Erklärung (Flächenmodell hat keine Hauptfeststellung im klassischen Sinn).