--- name: grundsteuerwert-bewertung-bewg-218ff description: "Grundsteuerwert nach BewG §§ 218 ff. prüfen: Bundesmodell, Ertragswert, Sachwert, Bodenrichtwert, Grundstücksart, Steuermesszahl, Hauptfeststellung 01.01.2022, Fehlerdiagnose und Bescheidbegründung." --- # Grundsteuerwert: Bewertung nach BewG §§ 218 ff. ## Fachlicher Anker - **Normen:** §§ 218, § 6a, § 218. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Prüfschritte 1. **Anwendungsbereich**: Bundesmodell oder Landesmodell? Bei Landesmodell an `anw-grundsteuer-landesmodell-routing` abgeben. 2. **wirtschaftliche Einheit**: Grundstück, Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, Wohnungs-/Teileigentum, Erbbaurecht. 3. **Bewertungsverfahren**: Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren. 4. **Datenbasis**: Bodenrichtwert, Fläche, Grundstücksart, Baujahr, Wohn-/Nutzfläche, statistische Nettokaltmiete, Mietniveaustufe, Restnutzungsdauer. 5. **Messbetrag**: Steuermesszahl und mögliche Ermäßigungen im Messbescheid gesondert prüfen. 6. **Gemeinderolle**: Hebesatz erst im Grundsteuerbescheid. ## Fehlerbilder - Objekt ist kein reines Wohnobjekt, wurde aber so behandelt. - Gewerbefläche, Lager oder Atelier wurde falsch als Wohnfläche erfasst. - Bodenrichtwertzone passt nicht zur Lage oder zum Stichtag. - Denkmalschutz oder sozialer Wohnungsbau wurde nicht berücksichtigt. - Baujahr/Kernsanierung verzieht Restnutzungsdauer. - Einheiten wurden wegen gemeinsamer Zufahrt oder Tiefgarage falsch zusammengefasst. ## Begründungsstruktur Arbeite in dieser Reihenfolge: 1. angefochtener Bescheid mit Datum und Aktenzeichen, 2. konkrete falsche Besteuerungsgrundlage, 3. richtiger Wert und Beleg, 4. rechtliche Relevanz für BewG/GrStG, 5. Antrag auf Änderung beziehungsweise Einspruchsziel. ## Quellen Gesetzestext vor Ausgabe öffnen: BewG §§ 218 ff., GrStG, ggf. amtliche Grundsteuer-Hinweise. Keine Kommentarzitate ohne Nutzerquelle. ## Norm-Bezug konkret - § 218 BewG: Verfahrensgliederung Grundsteuerwert. - § 219 BewG: Feststellung des Grundsteuerwerts auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022. - §§ 243-247 BewG: unbebaute Grundstücke (Bodenwertverfahren mit Bodenrichtwert). - §§ 248-260 BewG: bebaute Grundstücke - Ertragswertverfahren (Wohnen) und Sachwertverfahren (Geschäft, gemischte Nutzung, Sonderfälle). - § 257 BewG: Liegenschaftszinssätze typisiert nach Grundstücksart. - § 15 GrStG: Steuermesszahlen (regelmäßig 0,31 ‰ für Wohnen, 0,34 ‰ für Nichtwohnen, Ermäßigungen z. B. für sozialen Wohnungsbau, Denkmal). ## Praktischer Tipp - ELSTER-Erklärung hat den Wert getrieben. Erste Diagnose: hat Mandant Wohnflächen "geschätzt" angegeben? Häufige Falle: Dachgeschoss zur Wohnfläche dazugerechnet, obwohl < 1 m Schräge nach Wohnflächenverordnung gar nicht zählt. - Mietniveaustufe (Anlage 39 BewG für die jeweilige Gemeinde) prüfen; Großstadt-Mandanten landen oft in Stufe 6, obwohl der konkrete Stadtteil deutlich darunter liegt - hier ist eine Anpassung nicht ohne Weiteres möglich, aber bei Mischlagen Vergleichsbeleg sammeln. - Liegenschaftszinssatz ist typisiert - kein Angriffspunkt für den Einzelfall, nur über den Modellangriff. Real angreifbar sind: Wohnfläche, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert (über die Zonenzugehörigkeit, ggf. Vergleich mit Auskunft des Gutachterausschusses), Baujahr (Kernsanierung wird oft als Neubau eingetragen). ## Trade-off: Welche Fehlerklasse zuerst angreifen? | Fehlerart | Hebel | Aufwand | |---|---|---| | Wohnfläche falsch | direkt änderbar bei Beleg | Wohnflächenberechnung anfertigen lassen (ca. 300-600 EUR) | | Bodenrichtwertzone falsch | hoher Hebel | Gutachterausschussauskunft (oft kostenpflichtig 50-150 EUR) | | Grundstücksart falsch | hoher Hebel über Steuermesszahl | Teilungserklärung, Bauakte | | gemeiner Wert deutlich niedriger | Eilverfahrenshebel über BFH II B 78/23 / II B 79/23 | Belegtreppe, ggf. Gutachten - Bewertungsstichtag 01.01.2022 (Quellen live auf bundesfinanzhof.de verifizieren) | Empfehlung: Erst niedrigwertige Belege (Wohnflächenberechnung, Bodenrichtwertauskunft) sammeln, dann gezielt einsetzen. ## Typische Fehler - Einspruch trifft den falschen Bescheid: Hebesatz angegriffen, obwohl der Wertfehler im Grundlagenbescheid (Finanzamt) sitzt. § 351 Abs. 2 AO sperrt den Folgebescheid. - Einspruchsfrist von einem Monat wird übersehen, weil der Bescheid an die ELSTER-Postfachadresse zugestellt und nicht abgerufen wurde; § 122 Abs. 2a AO regelt elektronische Bekanntgabe nach drei Tagen.