--- name: investmentsteuer-invstg description: "Skill zum Investmentsteuergesetz seit 2018 — Investmentfonds Teilfreistellungen Vorabpauschale und Spezial-Investmentfonds Kapitel 3. Anwendungsfall Anleger mit Fondsbestand fragt nach Belastung der Vorabpauschale und Teilfreistellungen oder ein Spezialfonds plant Umstrukturierung. Behandelt § 6..." --- # Investmentsteuerrecht — InvStG 2018 in der Anwendung ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 6a, § 20, § 18. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Ist der Fonds Investmentfonds (Kapitel 2) oder Spezial-Investmentfonds (Kapitel 3)? 2. Welche Anlagebedingungen erfuellt der Fonds (Aktien Misch Immobilien)? 3. Greift Teilfreistellung § 20 InvStG je nach Fondskategorie? 4. Wie wird die Vorabpauschale § 18 InvStG ermittelt? 5. Sind Erstattungsantraege für Quellensteuer aus dem Fonds moeglich? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Rechtsgrundlagen - **§ 1 InvStG** — Anwendungsbereich. - **§ 6 InvStG** — Besteuerung Investmentertraege. - **§ 16 InvStG** — Teilfreistellungen. - **§ 18 InvStG** — Vorabpauschale. - **§ 20 InvStG** — Quote der Teilfreistellung. ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein. ## Zentrale Normen § 1 InvStG · § 6 InvStG · § 16 InvStG · § 18 InvStG · § 20 InvStG · §§ 26 ff. InvStG (Spezialfonds) · § 32d EStG ## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins - Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.