--- name: liquiditaetsvorschau-3wochen description: "Steuerberaternahe Drei-Wochen-Liquiditaetsvorschau für § 17 InsO und § 102 StaRUG mit Wochenraster, Dokumentation und Quellenhygiene. Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung." --- # Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO Vorprüfung, § 1 StaRUG) ## Fachlicher Kern — Steuerrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO Vorprüfung, § 1 StaRUG)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** AO, EStG, KStG, GewStG, UStG, GrEStG, UmwStG, AStG, FZulG, MinStG; BMF-Schreiben nur mit Datum, Titel und offizieller BMF-URL verwenden. - **Verifizierte Anker:** BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung und UStAE-Anpassung; BMF-Seite Forschungszulage mit Hinweis zu Antrags-/Festsetzungslogik und BMF-Schreiben vom 07.02.2023; BMF/BZSt-Datensatzbeschreibung vom 05.08.2025 für Mindeststeuer-Berichte; BMF-Schreiben vom 25.05.2023 zu § 6a GrEStG; BMF-Schreiben vom 02.01.2025/01.08.2025 zum Umwandlungssteuer-Anwendungserlass live prüfen. - **Arbeitsmodus:** Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen. - **Outputpflicht:** Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Fachkern: Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO Vorprüfung, § 1 StaRUG) - **Spezialfrage (Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO Vorprüfung, § 1 StaRUG)):** Steuerberaternahe Drei-Wochen-Liquiditaetsvorschau für § 17 InsO und § 102 StaRUG mit Wochenraster, Dokumentation und Quellenhygiene. Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung. - **Prüfzugriff:** Sachverhalt, Norm, Zugang/Form/Frist oder Anspruchsvoraussetzung zuerst klären; Rechtsprechung erst danach als verifizierten Beleg nutzen. ## Powerplugin-Hinweis Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Wenn nicht installiert, hier nach dem Steuerberater-spezifischen Schema arbeiten und am Ende ausdrücklich die Hinweispflicht nach § 102 StaRUG dokumentieren. ## Zweck Dieser Skill erstellt für eine GmbH/UG/AG eine **kurzfristige Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau** — die kleinste sinnvolle Einheit der laufenden Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG und die direkte Ableitung des BGH-Schemas zur Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO). Er ist als **wöchentliche Routine** gedacht: jeden Montag mit aktualisierten Banksalden und Fälligkeitsdaten in fünf bis zehn Minuten durchlaufen, Ampel ablesen, dokumentieren. Für die vollständige rollierende Planung über 13/26/52 Wochen siehe den Schwester-Skill `stb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate` (gleiches Plugin) bzw. das Plugin Liquiditätsplanung (`liquiditaetsplanung`). Anwendungsfälle: - Wöchentliche Geschäftsführer-Sitzung in einer KMU-GmbH mit angespannter Liquidität. - Dauermandat des Steuerberaters mit Krisenfrüherkennungsauftrag. - Vorprüfung vor dem Bankgespräch oder vor einer StaRUG-Anzeige. - Erstindikation, ob ein Antragspflicht-Check nach § 15a InsO ausgelöst werden muss. ## Eingaben Minimum (für die Schnellrunde): - **Eröffnungsbestand liquider Mittel** zum Stichtag (Mo): Bank, Kasse, ungenutzte zugesagte Kreditlinien (nicht ausgeschöpfte und nicht gekündigte!). - **Fällige Verbindlichkeiten** der nächsten 3 Kalenderwochen, getrennt nach: Lohn/Gehalt + AG-Anteil SV, Lohnsteuer, Umsatzsteuer-Vorauszahlung, Sozialversicherungsbeiträge (monatliche Drittellast), Miete/Leasing, kritische Lieferanten, Zins+Tilgung, sonstige. - **Erwartete Zahlungseingänge** der nächsten 3 Wochen aus Debitoren (mit realistischem Ausfallrisiko / Skonto). - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Wenn Daten fehlen: Annahmen explizit dokumentieren und im Worst Case rechnen. ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - **§ 17 InsO** – Zahlungsunfähigkeit (Hauptmaßstab). - **§ 18 InsO** – drohende Zahlungsunfähigkeit (24-Monats-Prognose, hier nur Hinweisfunktion). - **§ 15a InsO** – Insolvenzantragspflicht: 3 Wochen ab Eintritt § 17 InsO. - **§ 1 StaRUG** – fortlaufende Krisenüberwachungspflicht der Geschäftsleitung. - **§ 102 StaRUG** – Hinweispflicht beratender Berufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte). ### Leitentscheidungen 1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. 3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Quellenregel Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. ## Ablauf **Schritt 1 – Stichtag und Eröffnungsbestand** - Stichtag = Montag der laufenden KW. - Anfangsbestand = Banksalden + Kasse + zugesagte, ziehungsfähige Kreditlinie (nicht ausgeschöpft, nicht gekündigt). **Schritt 2 – Wochenraster (3 Spalten)** - Spalten KW *t*, *t+1*, *t+2*. - Pro Spalte: Anfangsbestand, Einzahlungen je Bucket, Auszahlungen je Bucket, Endbestand, fällige Verbindlichkeiten der Folgewoche. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - `Lücke_t = max(0, fällige Verbindlichkeiten in t − verfügbare Mittel in t)` - `Lücke_3W = Summe aller offen bleibenden fälligen Verbindlichkeiten in t, t+1, t+2 abzüglich erwarteter Zugänge in t+1, t+2` - `Quote = Lücke_3W / fällige Verbindlichkeiten in t` - **Ampel**: - 🟢 **Grün**: Quote < 10 % (Zahlungsfähigkeit gegeben). - 🟡 **Gelb (Zahlungsstockung)**: Quote ≥ 10 %, aber Lücke_3W am Ende von *t+2* gleich null (binnen 3 Wochen schließbar). - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit auch bei 🟡: SV-Rückstände, Lastschriftrückläufer, Stundungsanfragen, eingestellte Zahlungen an Finanzamt/Krankenkasse. Falls ≥ 2 Indizien → Eskalation wie 🔴. **Schritt 5 – Ergebnis und Eskalation** - 🟢: Routine dokumentieren, nächste Woche erneut. - 🟡: Engpasswoche identifizieren, Maßnahmen (Skontofinanzierung, Stundungsverhandlung, Avalziehung, Forderungsbeschleunigung); Dokumentation in Geschäftsleiter-Protokoll nach § 1 StaRUG. - 🔴: **Hinweispflicht § 102 StaRUG** prüfen (bei Mandant). Übergabe an Skill `zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso` und `antragspflicht-15a-inso` aus Plugin `insolvenzrecht`. Frist § 15a InsO (3 Wochen) läuft ab tatsächlichem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit — nicht ab Erstellung des Plans. ## Beispiel **Sachverhalt**: Edelholz Manufaktur Berlin GmbH, Stichtag Mo 18.05.2026, Bank 18.500 EUR, Kontokorrent 150.000 EUR zu 92 % ausgeschöpft (12.000 EUR Rest), keine Kasse. Fällige Verbindlichkeiten KW 21: Lohn + AG-SV 42.000 EUR, Lieferant kritisch 19.500 EUR. KW 22: SV-Beitrag 14.800 EUR, Miete 7.200 EUR. KW 23: USt-VZ 14.200 EUR, Leasing 3.400 EUR. Erwartete Eingänge: KW 22 18.000 EUR (Skonto-Sicherheit 80 %), KW 23 9.500 EUR. **Auswertung**: - KW 21: Verfügbar 30.500 EUR vs. Fällig 61.500 EUR → Lücke 31.000 EUR (Quote 50 %). - KW 22: Eingang 14.400 EUR (80 % von 18.000), verbleibende Lücke kumuliert 38.600 EUR. - KW 23: Eingang 9.500 EUR, verbleibende Lücke 50.700 EUR plus neue Fälligkeit 17.600 EUR. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Typische Fehler - **Kontokorrent voll als Liquidität ansetzen**: Nur ungenutzter, zugesagter und ziehungsfähiger Teil zählt. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO / § 69 FGO) wie eine Stundung behandeln**: AdV hemmt nur die Vollziehung; die Fälligkeit der Steuerforderung bleibt unberührt. AdV-Beträge sind weiter **Passiva I**, soweit nicht zusätzlich eine schriftliche § 222 AO-Stundung mit Fälligkeitsverschiebung über den Stichtag hinaus vorliegt. Eine Herausnahme von AdV-Beträgen aus Passiva I führt zu falschem "nicht zahlungsunfähig"-Ergebnis. - **3-Wochen-Frist statisch ab Planerstellung rechnen**: Sie läuft ab **Eintritt** der Zahlungsunfähigkeit. - **Erwartete Großeingänge zu 100 % ansetzen**: Realistische Ausfall- und Skontoquote, im Zweifel Worst Case. - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - **Lohnsteuer aufschieben**: Lohnsteuer-Rückstände sind ein klassisches Insolvenzindiz und persönlich haftungsauslösend. ## Quellenpflicht Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. ## Übergabe Bei roter Ampel sofort auf das Plugin `insolvenzrecht` umschwenken: - `zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso` — formale Subsumtion und gerichtsfähiger Liquiditätsstatus. - `antragspflicht-15a-inso` — Fristenlauf, Haftung Geschäftsleiter, § 15b InsO Zahlungsverbote. - `liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich` — gerichtsfähige Liquiditätsbilanz als Beweismittel. Für die mittel- und langfristige Sicht: Schwester-Skill `stb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate` aus diesem Plugin oder gebearbeitet im Plugin Liquiditätsplanung (`liquiditaetsplanung`).