--- name: lohn-abfindungen-besteuerung-funftel description: "Abfindungen Besteuerung Fuenftel-Regelung § 34 EStG. Anwendungsfall Aufhebungsvertrag Kündigung mit Abfindung Prüfung Voraussetzungen Fuenftel-Regel Berechnung Vorteilsvergleich. Methodik Berechnung mit DATEV LODAS. Output Lohn-Abrechnung Abfindung mit ermäßigter Besteuerung." --- # Abfindungen — Besteuerung mit Fuenftel-Regelung § 34 EStG ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 34 EStG, § 6a, § 24 Nr. 1 EStG. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Kernsachverhalt Abfindungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses sind aussergewoehnliche Einkuenfte (§ 24 Nr. 1 EStG) und unterliegen der ermaessigten Besteuerung nach § 34 EStG (Fuenftel-Regelung). Voraussetzungen: Zusammenballung der Einkuenfte in einem Veranlagungszeitraum, gesetzlich oder vertraglich vereinbart. SV-rechtlich sind Abfindungen aus echtem Schadensersatz-Charakter SV-frei. ## Kaltstart-Rueckfragen 1. Liegt Aufhebungsvertrag, Kuendigung oder gerichtlicher Vergleich vor? 2. Welche Abfindungshoehe? 3. Wird die Abfindung in einem Jahr ausgezahlt (Zusammenballung)? 4. Welcher Bruttolohn des AN im Vorjahr und im Jahr der Auszahlung? 5. Welches Alter des AN, welche Beschaeftigungsdauer (Aufstockungs-Pauschale)? 6. Erfolgt die Abfindung ausschliesslich oder mit weiteren Komponenten (offene Loehne, Urlaubsabgeltung)? 7. Wird die Abfindung als Zahlungsersatz für entgangene Loehne gestaltet (SV-Pflicht-Risiko)? 8. AG-Wunsch — Auszahlung im Folgejahr (Steueroptimierung)? ## Rechtlicher Rahmen ### Primaernormen **§ 24 Nr. 1 EStG** — aussergewoehnliche Einkuenfte Entschaedigungen. **§ 34 Abs. 1, 2 EStG** — Fuenftel-Regelung. **§ 19 EStG** — Einkuenfte nichtselbstaendige Arbeit. **§ 14 SGB IV** — Arbeitsentgelt. **SvEV § 1 Abs. 1 Nr. 16** — SV-Behandlung Abfindungen. ### Leitentscheidungen (Aktenzeichen vor Uebernahme in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken pruefen) - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - BSG-Linie zu echter vs. unechter Abfindung im SV-Recht: vor Uebernahme aktuelle Entscheidungen in freier amtlicher Quelle pruefen. Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. ## Workflow ### Phase 1 — Voraussetzungen Fuenftel-Regelung | Voraussetzung | Pruefung | |---|---| | Aussergewoehnliche Einkuenfte (Entschaedigung) | Aus Vertrag/Vergleich erkennbar | | Zusammenballung in einem Veranlagungszeitraum | Auszahlung in einem Jahr | | Steuerlich kann Auszahlung in einem Veranlagungsjahr erfolgen | ggf. Verschiebung in Folgejahr besser | ### Phase 2 — Berechnung Fuenftel-Regelung ``` Schritt 1: Jahres-Steuer mit Abfindung berechnen Schritt 2: Jahres-Steuer ohne Abfindung berechnen Schritt 3: Differenz aus Schritt 1 minus Schritt 2 = Steuer auf Abfindung mit Standardtabelle Schritt 4: Differenz x 5 = ermaessigte Steuer auf Abfindung ``` Die Fuenftel-Regelung mindert die Steuerprogression — bei vollstaendiger Wirkung Steuerersparnis 15-30 Prozent. ### Phase 3 — SV-Behandlung - Echte Abfindung (Schadensersatz für Verlust des Arbeitsplatzes): SV-frei. - Unechte Abfindung (Lohnnachzahlung): SV-pflichtig. - Pruefung Vereinbarung — wenn als "Entschaedigung wegen Verlust des Arbeitsplatzes" formuliert: SV-frei. ### Phase 4 — Steuerklassenoptimierung - Bei Auszahlung im selben Jahr wie Kuendigung: Steuerklasse beachten. - Bei Wechsel im Jahr (z.B. EhepartnerIn-Wahl 3/5 vs. 4/4): rechtzeitig pruefen. - Vorausschau auf zu versteuerndes Einkommen. ### Phase 5 — Auszahlung im Folgejahr - Wenn AN im Folgejahr arbeitslos: niedrigeres ZvE; Fuenftel-Wirkung staerker. - Bei Verschiebung Vereinbarungsbasis: Aufhebungsvertrag mit Auszahlungstermin Januar Folgejahr. - AG-Risiko: Insolvenz vor Auszahlung — Mandant pruefen. ### Phase 6 — Lohnabrechnung - DATEV LODAS: Abfindung mit Lohnart "Sonstige Bezuege ermaessigt" buchen. - Achtung Reform: Mit dem Wachstumschancengesetz wurde der Lohnsteuer-Abzug der Fuenftel-Regelung im Lohnsteuer-Verfahren ab 2025 gestrichen (Verifikation 2026 ueber aktuelles BMF-Schreiben zur Lohnsteuer-Ermittlung); seither erfolgt die Fuenftel-Anwendung nur noch in der Veranlagung beim AN. AG sollte AN zur Einkommensteuererklaerung anhalten. - LSt-Bescheinigung in Zeile 10 ("Ermaessigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Jahre") — gilt für die Zuordnung zur Kennzahl; konkretes Feld bei jedem LSt-Update pruefen (Bescheinigungsmuster BMF). ## Strategie und Praxis-Tipps - Verschiebung in Folgejahr fast immer steuerlich vorteilhaft, wenn AN im Folgejahr weniger verdient. - Aufstockungs-Abfindung: AG zahlt mehr aus, um Netto zu erhoehen — Beratung sinnvoll. - Bei laufendem Lohn bis Beendigung + Abfindung: Aufteilung pruefen (laufender Lohn keine Fuenftel-Regelung). - SV-Frei nur bei echter Entschaedigung — schon im Aufhebungsvertrag korrekt formulieren. - StBVV: Sonderlohn-Berechnung Zeithonorar oder Pauschale. - DATEV-Tipp: DATEV LODAS Lohnart "Ermaessigte Besteuerung" mit automatischer Fuenftel-Berechnung. ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. - EStG §§ 19, 24 Nr. 1, 34. - SGB IV § 14. - SvEV § 1. - BFH-Linie zur Zusammenballung der Einkuenfte (stetige Rechtsprechung, vgl. Schmidt/EStG, Blumich/EStG zu § 34 EStG; konkrete Aktenzeichen vor Uebernahme in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken pruefen). - BSG-Linie zur SV-Einordnung echter vs. unechter Abfindungen (aktuelle Entscheidungen vor Uebernahme in freier amtlicher Quelle pruefen). - Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108): Streichung der Fuenftel-Regelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ab dem Veranlagungszeitraum 2025; Anwendung der Fuenftel-Regelung nur noch in der Veranlagung beim AN.