--- name: lohn-ausgleichszahlungen-altersteilzeit description: "Altersteilzeit Block-Modell Gleichverteilungsmodell Aufstockungsbetrag. Anwendungsfall AN-Antrag Altersteilzeit ab 55 Block-/Gleichverteilungs-Variante AG-Aufstockung 20 Prozent steuerfrei. Methodik Prüfung AltTZG Berechnung. Output Altersteilzeit-Vereinbarung Lohn-Abrechnung." --- # Altersteilzeit — Block- und Gleichverteilungsmodell ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 6a, § 3 Nr. 28 EStG, § 4. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Kernsachverhalt Die Altersteilzeit ermoeglicht AN ab 55 Jahren eine Reduzierung der Arbeitszeit auf die Haelfte. Zwei Modelle: Gleichverteilungsmodell (halftige Stunden ueber die gesamte Laufzeit) oder Blockmodell (Vollzeit-Arbeitsphase + Vollzeit-Freistellungsphase). AG zahlt halftiges Gehalt plus Aufstockungsbetrag (mind. 20 Prozent des Regelgehalts; insgesamt ca. 70 Prozent des frueheren Nettos). Steuerlich teilweise gefoerdert (§ 3 Nr. 28 EStG), SV-rechtlich besondere Behandlung. Hinweis: Die BA-Förderung der Altersteilzeit (§ 4 AltTZG) ist seit 31.12.2009 ausgelaufen; Altersteilzeit existiert aber als tarifvertragliche oder einzelvertragliche Gestaltung weiter. AltTZG bleibt als steuerlich-sozialversicherungsrechtlicher Rahmen wirksam. ## Kaltstart-Rueckfragen 1. Erfuellt der AN das Alter (mind. 55 Jahre)? 2. Welches Modell — Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell? 3. Welche Laufzeit? 4. Liegt schriftliche Altersteilzeit-Vereinbarung vor? 5. Welche Aufstockungsbetraege (mind. AltTZG, ggf. tariflich mehr)? 6. Welche Wertguthaben-Vereinbarung im Blockmodell (Insolvenzsicherung)? 7. Wird das Wertguthaben in der Arbeitsphase angesammelt und in der Freistellungsphase abgebaut? 8. Plant AN nach Altersteilzeit Renteneintritt? ## Rechtlicher Rahmen ### Primaernormen **AltTZG** — Altersteilzeitgesetz. **§ 2 AltTZG** — Voraussetzungen. **§ 3 AltTZG** — Aufstockungsbetrag. **§ 3 Nr. 28 EStG** — Steuerfreiheit Aufstockungsbetrag. **§ 1 SvEV** — SV-Behandlung Aufstockungsbetrag. **§ 7c, 7d SGB IV** — Wertguthabenvereinbarungen. **§ 8a SGB IV** — Insolvenzsicherung Wertguthaben. ### Verwaltungsanweisungen - BMAS Rundschreiben zur Altersteilzeit. - BFH zur Steuerbehandlung. ## Workflow ### Phase 1 — Voraussetzungen | Voraussetzung | Pruefung | |---|---| | Alter mind. 55 Jahre | Geburtsdatum | | Beschaeftigungsdauer im Betrieb | Arbeitsvertrag | | Reduzierung auf 50 Prozent | Vereinbarung | | Vereinbarung schriftlich | Vertrag liegt vor | | Insolvenzsicherung Wertguthaben | Bei Blockmodell zwingend | ### Phase 2 — Berechnung Aufstockungsbetrag - Mindestaufstockung: 20 Prozent des Brutto-Regelarbeitsentgelts (vom Stand vor Altersteilzeit). - Optionale tarifliche Aufstockung hoeher. - Aufstockung steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG) bis Hoechstbetrag. - Aufstockung SV-pflichtig nur in bestimmten Grenzen. ### Phase 3 — Blockmodell - Arbeitsphase (z.B. 5 Jahre Vollzeit): halbe Bezahlung; andere Haelfte wandert in Wertguthaben. - Freistellungsphase (z.B. 5 Jahre Freistellung): Auszahlung aus Wertguthaben + Aufstockungsbetrag. - Wertguthaben muss insolvenzgesichert sein (§ 8a SGB IV). ### Phase 4 — Gleichverteilungsmodell - Halbtags-Arbeit ueber gesamte Laufzeit. - Halbtags-Lohn + Aufstockungsbetrag laufend. - Keine Wertguthaben-Bildung. ### Phase 5 — Lohnabrechnung - Reduziertes Brutto: halbtags. - Aufstockungsbetrag: in DATEV LODAS als Lohnart "Altersteilzeit-Aufstockung". - LSt-frei nach § 3 Nr. 28 EStG. - SV-Behandlung: Sondervorschriften AltTZG; Beitrag wird ggf. zur RV-Anwartschaft aufgestockt (AG-Sonderbeitrag). ### Phase 6 — Renteneintritt - Nach Altersteilzeit oft direkter Renteneintritt mit 63 (vorgezogene Altersrente). - Pruefung Rentenabschlag. - DRV-Beratung empfehlen. ## Strategie und Praxis-Tipps - Blockmodell ist haeufiger — AN arbeitet voll, dann frei. - Wertguthaben-Insolvenzsicherung ist KRITISCH — § 8a SGB IV. - Aufstockungsbetrag steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt § 32b EStG einbeziehen. - AG-Sonderbeitrag zur RV-Anwartschaft (zusaetzlich): in vielen Faellen Pflicht (Mindestaufstockung). - StBVV: Altersteilzeit-Beratung Zusatzauftrag (Komplex, einmalig). - DATEV-Tipp: DATEV LODAS Altersteilzeit-Modul mit Wertguthaben-Konto. ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. - AltTZG §§ 2, 3. - EStG §§ 3 Nr. 28, 32b. - SGB IV §§ 7c, 7d, 8a. - SvEV § 1. - BMAS Rundschreiben.