--- name: lohn-kurzarbeit-lohnsteuer-anmeldung description: "Kurzarbeitergeld KUG Anmeldung Berechnung Progressionsvorbehalt. Anwendungsfall Kurzarbeit-Antrag bei der Bundesagentur Lohnabrechnung mit anteiligem Lohn und KUG Steuerprogressionsvorbehalt für AN. Methodik Prüfung Voraussetzungen Berechnung Soll- und Ist-Entgelt. Output Kurzarbeit-Lohnabrechnun..." --- # Kurzarbeitergeld (KUG) — Anmeldung, Berechnung, Progression ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Steuerrecht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Kurzarbeitergeld (KUG) — Anmeldung, Berechnung, Progression` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** AO, EStG, KStG, GewStG, UStG, GrEStG, UmwStG, AStG, FZulG, MinStG; BMF-Schreiben nur mit Datum, Titel und offizieller BMF-URL verwenden. - **Verifizierte Anker:** BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung und UStAE-Anpassung; BMF-Seite Forschungszulage mit Hinweis zu Antrags-/Festsetzungslogik und BMF-Schreiben vom 07.02.2023; BMF/BZSt-Datensatzbeschreibung vom 05.08.2025 für Mindeststeuer-Berichte; BMF-Schreiben vom 25.05.2023 zu § 6a GrEStG; BMF-Schreiben vom 02.01.2025/01.08.2025 zum Umwandlungssteuer-Anwendungserlass live prüfen. - **Arbeitsmodus:** Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen. - **Outputpflicht:** Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Kernsachverhalt Kurzarbeit ist die voruebergehende Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gruenden. Der AG meldet Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) an; der AN erhaelt anteilig den Lohn vom AG plus KUG von der BA. KUG wird ueber AG abgerechnet (Erstattungsverfahren). Das KUG selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) — wirkt also auf den Steuersatz der uebrigen Einkuenfte. ## Kaltstart-Rueckfragen 1. Vorliegt erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall für mindestens 10 Prozent der AN-Belegschaft? 2. Ist der Arbeitsausfall voruebergehend und unabwendbar? 3. Hat der AG Anzeige beim BA-Arbeitgeberservice eingereicht? 4. Liegt Zustimmung Betriebsrat oder AN-Vereinbarung vor? 5. Wie hoch ist der Arbeitsausfall pro AN (Prozentsatz)? 6. Welche Sollentgelte sind zugrunde zu legen? 7. Welche AN-Kinder (KUG-Erhoehung mit Kind)? 8. Welche Dauer ist beantragt? ## Rechtlicher Rahmen ### Primaernormen **§§ 95-109 SGB III** — Kurzarbeitergeld. **§ 96 SGB III** — Anspruchsvoraussetzungen. **§ 99 SGB III** — Anzeige des Arbeitsausfalls. **§ 32b EStG** — Progressionsvorbehalt. **§ 14 SGB IV** — Arbeitsentgelt. ### Verwaltungsanweisungen - BA-Merkblatt KUG. - BMF zu Progressionsvorbehalt. ## Workflow ### Phase 1 — Voraussetzungen | Voraussetzung | Pruefung | |---|---| | Erheblicher Arbeitsausfall | Mind. 10 Prozent der AN mit > 10 Prozent Entgeltausfall | | Voruebergehender Charakter | Erwartung Erholung | | Unabwendbarkeit | Wirtschaftliche/technische Gruende, nicht selbst verschuldet | | Sozialvertraegliche Loesung | Urlaubsabbau, Arbeitszeitkonten zuerst aufbrauchen | ### Phase 2 — Anzeige BA - Form ueber BA-Arbeitgeberservice. - Spaetestens Ende des Anspruchsmonats. - BA-Pruefung der Voraussetzungen; Bescheid. ### Phase 3 — Berechnung KUG - Sollentgelt = pauschaliertes Brutto-Lohn ohne Arbeitsausfall (auf BBG RV begrenzt). - Istentgelt = tatsaechliches Brutto im Anspruchsmonat. - Pauschalierte Nettoentgeltdifferenz = Differenz fiktives Netto-Sollentgelt minus Netto-Istentgelt nach KUG-Tabelle der BA. - KUG ohne Kind: 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. - KUG mit Kind (mindestens ein Kind nach ELStAM oder zumindest aus Kinderfreibetrag erkennbar): 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. - BBG-Grenze: Sollentgelt nur bis BBG RV; ab 2025 bundeseinheitlich 8.050 EUR/Monat (96.600 EUR/Jahr; Sozialversicherungs-Rechengroessenverordnung 2026 zum Jahreswechsel pruefen). - Pandemie-Sonderaufstockungen (auf 70/77 Prozent ab 4. Monat, 80/87 Prozent ab 7. Monat) sind regulaer ausgelaufen — Anwendung nur bei Sonderverordnung; Stand 2026 pruefen. ### Phase 4 — Lohnabrechnung - AN-Lohn anteilig (Istentgelt): regulaere LSt und SV. - KUG: steuerfrei, SV-frei. - AG zahlt KUG aus eigener Kasse aus, beantragt Erstattung bei BA. - AG-Erstattung von BA in der Regel im Folgemonat. ### Phase 5 — Progressionsvorbehalt - KUG wird im AN-Steuerbescheid in den Progressionsvorbehalt § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a EStG einbezogen. - Hoehere Steuerklassifikation auf die uebrigen Einkuenfte. - AN bekommt LSt-Bescheinigung mit "KUG" (in der Regel Zeile 15 — bei LSt-Bescheinigungsmuster-Aenderungen BMF-Schreiben pruefen). - Bei Bezug von Lohnersatzleistungen ueber 410 EUR im Kalenderjahr: Veranlagungspflicht des AN gemaess § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG; Steuererklaerung zwingend. ### Phase 6 — Pflichten AG - Monatliche Abrechnung KUG je AN. - Antrag an BA bis Ende dritter Folgemonat nach Anspruchsmonat. - Aufzeichnung KUG-Stunden je AN. - LSt-Bescheinigung jaehrlich mit KUG-Angabe. ## Strategie und Praxis-Tipps - Anzeige fristgerecht (Ende Anspruchsmonat) — Verspaetung schliesst Anspruch aus. - Urlaubsabbau und Arbeitszeitkonto-Abbau zuerst sind grundsaetzlich Pflicht. - AN-Information ueber Progressionsvorbehalt — Steuernachzahlung in der Veranlagung moeglich. - SV-Beitraege wurden in Pandemiezeit teilweise vom AG erlassen — Sonderregelungen 2020-2022 abgelaufen. - StBVV: Kurzarbeit-Abrechnung Sondertaetigkeit, Zeithonorar. - DATEV-Tipp: DATEV LODAS KUG-Modul mit BA-Schnittstelle. ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. - SGB III §§ 95-109. - EStG § 32b. - BA-Merkblatt KUG.