--- name: lohn-mehrarbeit-zuschlaege-39b-estg description: "Sonn- Feiertag- und Nachtarbeitszuschlaege § 3b EStG. Anwendungsfall Lohnabrechnung mit Schichtzuschlaegen Gastronomie Pflege Sicherheitsdienst LSt-Freiheit SV-Freiheit in Grenzen. Methodik Prüfung Begrenzung Grundlohn Pflichtdokumentation. Output Lohn-Abrechnung mit korrekter Zuschlag-Behandlung." --- # Sonn- Feiertag- und Nachtarbeitszuschlaege § 3b EStG ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 3b EStG, § 6a, § 3. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Kernsachverhalt Zuschlaege für tatsaechlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nach § 3 b EStG steuerfrei in bestimmten Grenzen — und mit der entsprechenden Regelung in der SvEV auch SV-frei. Voraussetzungen: tatsaechliche Sonn-/Feiertag-/Nachtarbeit, schriftliche Vereinbarung, Begrenzung auf Hoechstsaetze, Beschraenkung auf Grundlohn bis 50 EUR/Stunde. ## Kaltstart-Rueckfragen 1. In welcher Branche arbeitet der AN (Gastronomie, Pflege, Sicherheit, Industrie)? 2. Liegen schriftliche Zuschlag-Vereinbarungen vor (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag)? 3. Welche Schichten — Sonntag, Feiertag, Nacht, Heiligabend, Silvester, 1. Mai? 4. Wie hoch ist der Grundlohn pro Stunde? 5. Welche Zuschlag-Prozentsaetze gelten (gesetzliche Hoechstwerte vs. tarifliche)? 6. Liegen Arbeitszeitnachweise mit konkreten Schichtzeiten vor? 7. Welche Vertretung — Stundennachweis-System (Zeitwirtschaft)? 8. Welche Pausenregelung in Nachtschicht? ## Rechtlicher Rahmen ### Primaernormen **§ 3b EStG** — Steuerfreiheit Zuschlaege Sonn-/Feiertag-/Nachtarbeit. **§ 6 ArbZG** — Nachtarbeit-Definition (zwischen 23 und 6 Uhr; abweichend in Tarifvertraegen). **§ 9 ArbZG** — Sonn- und Feiertagsruhe. **SvEV § 1 Abs. 1 Nr. 1** — SV-Freiheit Zuschlaege § 3b EStG. **§ 14 SGB IV** — Arbeitsentgelt. ### Verwaltungsanweisungen - LStR R 3 b. - BMF zu Pflegekraeften (Sonderregelungen). ## Workflow ### Phase 1 — Zuschlag-Hoechstsaetze § 3b EStG (LSt-/SV-frei bis zu diesen Saetzen) | Zuschlagsart | Steuerlicher Hoechstsatz auf Grundlohn | |---|---| | Sonntagsarbeit (0-24 Uhr) | 50 Prozent | | Feiertagsarbeit (Wochentag-Feiertag) | 125 Prozent | | Heiligabend ab 14 Uhr; 1. und 2. Weihnachtstag; 1. Mai | 150 Prozent | | Silvester ab 14 Uhr | 125 Prozent | | Nachtarbeit (20-6 Uhr, regulaer) | 25 Prozent | | Nachtarbeit (0-4 Uhr, sofern vor 0 Uhr aufgenommen) | 40 Prozent | Wenn tariflich oder einzelvertraglich hoehere Zuschlaege vereinbart sind, bleibt nur der Anteil bis zum § 3b-EStG-Hoechstsatz steuer- und SV-frei; der ueberschiessende Teil ist voll lohnsteuer- und beitragspflichtig. Die ArbZG-Definition Nachtarbeit (23-6 Uhr, § 2 Abs. 3 ArbZG) ist nicht identisch mit der steuerlichen Definition. ### Phase 2 — Grundlohn-Grenze 50 EUR/Stunde - Bei Grundlohn > 50 EUR/Stunde: Zuschlag nur auf 50 EUR/Stunde basierend LSt-frei. - Daruber hinaus normal versteuert. - SV-rechtlich gilt zusaetzlich die strengere Grundlohn-Grenze 25 EUR/Stunde (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV; Stand 2025, unveraendert seit 2019); bei Grundlohn > 25 EUR/Stunde ist der Zuschlag-Anteil oberhalb 25 EUR LSt-frei, aber SV-pflichtig. **Zahlenbeispiel Nachtarbeit (Gastronomie):** Grundlohn 14 EUR/Stunde, Nachtarbeit von 22:00 bis 04:00 Uhr (6 Stunden), Zuschlag tariflich 25 Prozent. Steuerlich nach § 3b EStG: Nachtarbeit (20-6 Uhr) 25 Prozent von 14 EUR = 3,50 EUR/Stunde; in den Stunden 0-4 Uhr (sofern vor 0 Uhr aufgenommen) 40 Prozent = 5,60 EUR/Stunde. Bei Sonntagsarbeit zusaetzlich 50 Prozent Sonntagszuschlag (kumulierbar mit Nachtzuschlag). Zuschlagssumme LSt- und (bis 25 EUR Grundlohn) SV-frei. ### Phase 3 — Zeit-Definition - Sonntag: 0:00-24:00 Uhr. - Feiertag: gesetzlicher Feiertag, oft Landesrecht. - Nacht: 20:00-6:00 Uhr (steuerlich); ArbZG sieht 23:00-6:00 Uhr. - Bei Schichten ueber Mitternacht: Trennung nach Schichtanteilen. ### Phase 4 — Dokumentation - Schriftliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. - Arbeitszeitnachweis mit konkreten Schichtbeginn und -ende. - Aufzeichnung MiLoG § 17. - Stundenkonto. ### Phase 5 — Berechnung in DATEV LODAS - Schichtcode in DATEV LODAS hinterlegen. - Automatische Zuschlag-Berechnung. - LSt-Freiheit und SV-Freiheit automatisch berechnet. - Pruefung: Plausibilitaet bei hohen Zuschlagsanteilen (>50 Prozent des Lohns). ### Phase 6 — Steuerliche Risiken - Bei Ueberschreitung der Hoechstsaetze: Nachversteuerung. - Bei fehlender Dokumentation: gesamter Zuschlag steuerpflichtig. - Bei Pruefung durch Lohnsteuer-Aussenpruefer: Stichproben. ## Strategie und Praxis-Tipps - § 3b EStG ist generoes — bis zu 50 Prozent Sonntagszuschlag steuer- und SV-frei. - Bei tarifgebundenen Branchen hoehere Saetze moeglich, aber nur bis Hoechstsatz steuerfrei. - Bei Nachtarbeit zusaetzlich ArbZG-Pflichten (Pausen, Gesundheitsuntersuchung). - Grundlohn-Grenze 50 EUR/Stunde für Topverdiener relevant. - StBVV: in Lohnpauschale; komplexe Schichten Zeithonorar. - DATEV-Tipp: DATEV LODAS Schichtkonfiguration sorgfaeltig — Zeitgrenzen automatisch. ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. - EStG § 3b. - ArbZG §§ 6, 9. - SvEV § 1. - LStR R 3 b. - BMF zu Pflegekraeften.