--- name: lohn-ueberstunden-abbau-arbeitszeitkonto description: "Überstunden Arbeitszeitkonto Stundenkonto Auszahlung. Anwendungsfall AN haeuft Überstunden an Bilanzierung im Arbeitszeitkonto Abbau in Freizeit oder Auszahlung lohn- und sv-rechtliche Behandlung. Methodik Aufzeichnung MiLoG Bewertung Stand. Output Arbeitszeitkonto-Abrechnung." --- # Ueberstunden und Arbeitszeitkonto ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 6a, § 17, § 7c SGB IV. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Kernsachverhalt Ueberstunden koennen im Arbeitszeitkonto angesammelt und durch Freizeit oder Auszahlung abgebaut werden. Bei Auszahlung sind sie regulaerer Arbeitslohn (LSt-pflichtig, SV-pflichtig). Bei Auflosung (z.B. Beschaeftigungsende) erfolgt Abrechnung der noch offenen Stunden. Das Arbeitszeitkonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) und sollte begrenzt sein (z.B. max. 120 Stunden Plus). ## Kaltstart-Rueckfragen 1. Liegt schriftliche Arbeitszeitkonto-Vereinbarung vor? 2. Welche Obergrenze und Untergrenze (Stunden)? 3. Welcher Stundenlohn ist als Basis vereinbart? 4. Werden Zuschlaege (Sonn-/Feiertag-/Nachtarbeit) im Konto separat ausgewiesen? 5. Ist Wertguthaben-Vereinbarung (langfristig) oder nur Kurzzeit-Konto vorhanden? 6. Welche Auszahlungs-Termine vereinbart (jaehrlich, bei Beendigung)? 7. Liegt MiLoG-Aufzeichnung der taeglichen Arbeitszeit vor? 8. Welche Auszahlung im aktuellen Monat geplant? ## Rechtlicher Rahmen ### Primaernormen **§ 17 MiLoG** — Aufzeichnungspflicht. **ArbZG** — Arbeitszeitgesetz. **§ 7c SGB IV** — Wertguthabenvereinbarungen. **§ 19 EStG** — Arbeitslohn. **§ 14 SGB IV** — Arbeitsentgelt. ### Verwaltungsanweisungen - Gemeinsame Rundschreiben Spitzenverbaende KK. - BMF zu Wertguthaben. ## Workflow ### Phase 1 — Vertragspruefung - Schriftliche Arbeitszeitkonto-Vereinbarung mit: - Obergrenze (z.B. +120 Stunden) und Untergrenze (z.B. -40 Stunden). - Ausgleichszeitraum (z.B. 12 Monate). - Modalitaeten Freizeit-Ausgleich. - Modalitaeten Auszahlung. - Falls keine Vereinbarung: Ueberstunden in der Regel als Mehrarbeit zu verguteten. ### Phase 2 — Stunden-Konto fuehren - Tagliche Arbeitszeit erfassen (MiLoG § 17). - Saldo monatlich aktualisieren. - Aufzeichnung 2 Jahre aufbewahren. ### Phase 3 — Bewertung - Stundenwert: Brutto-Stundenlohn. - Mehrarbeit/Ueberstunden: Grundstundenlohn x (1 + Zuschlagssatz). - Sonn-/Feiertag-/Nacht: § 3b EStG-Saetze (separat ausweisen, steuerfrei in Grenzen). ### Phase 4 — Freizeit-Ausgleich - AN baut Ueberstunden durch Freizeit ab. - Keine LSt-/SV-Auswirkung. - Stunden-Konto wird reduziert. ### Phase 5 — Auszahlung Ueberstunden - Ausgleich in Lohnform: regulaere LSt und SV. - Bei Aufloesung Konto (Beschaeftigungsende): einmalige Auszahlung als sonstiger Bezug; LSt nach § 39b Abs. 3 EStG. - Fuenftel-Regelung § 34 EStG für reine Ueberstundenauszahlung in der Regel NICHT anwendbar — beschraenkt auf Entschaedigungen (§ 24 Nr. 1 EStG) und Verguetungen für mehrjaehrige Taetigkeiten. Bei Ueberstundenauszahlung ueber mehrere Jahre kann § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ausnahmsweise greifen — Einzelfallpruefung. ### Phase 6 — Wertguthaben-Vereinbarung (§ 7c SGB IV) - Langfristige Vereinbarung zur SV-rechtlich begleiteten Ansparung (z.B. für Sabbatical, Vorruhestand). - Insolvenzsicherung Pflicht. - Bei Storno: SV-rechtliche Rueckabwicklung. ## Strategie und Praxis-Tipps - Schriftliche Vereinbarung Arbeitszeitkonto ist Standard — sonst Konflikt bei Beendigung. - Bei Auflosung Konto bei Beschaeftigungsende: Auszahlung im gleichen Monat als regulaerer Lohn (keine Fuenftel-Regelung, da nicht Entschaedigung). - Bei langer Krankheit waehrend Konto-Stand: AG-Anspruch auf Verrechnung mit Krankheits-Entgeltfortzahlung in der Regel nicht moeglich. - MiLoG-Aufzeichnung 2 Jahre Pflicht. - StBVV: Konto-Fuehrung in Lohnpauschale; bei komplexen Auszahlungen Zeithonorar. - DATEV-Tipp: DATEV LODAS Arbeitszeitkonto-Modul mit Soll-/Ist-Vergleich. ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. - MiLoG § 17. - ArbZG. - SGB IV § 7c. - EStG §§ 19, 34.