--- name: lohn-vermoegenswirksame-leistungen description: "Vermögenswirksame Leistungen VL AG-Anteil AN-Sparzulage. Anwendungsfall AG-Zuschuss bis 480 EUR jaehrlich AN-Sparzulage einkommensabhaengig Bausparen Aktien-Fonds. Methodik Prüfung Antrag AN-Sparzulage Beratung. Output VL-Konfiguration." --- # Vermoegenswirksame Leistungen (VL) und AN-Sparzulage ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 6a, § 13, §§ 13. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Kernsachverhalt Vermoegenswirksame Leistungen (VL) sind Sparleistungen, die der AG für den AN auf ein VL-faehiges Sparkonto einzahlt. Hoehe und Vertragsgestaltung sind tariflich oder einzelvertraglich vereinbart. Bei Einkommens-Schwellenwerten kommt die AN-Sparzulage als staatliche Förderung hinzu (5. VermBG). Die VL sind lohnsteuerpflichtig und SV-pflichtig — keine steuerliche Förderung der AG-Leistung selbst. ## Kaltstart-Rueckfragen 1. Liegt VL-Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vor? 2. Welche Hoehe — AG-Zuschuss pro Monat (typisch 6,65 oder 40 EUR)? 3. Welche VL-Sparform — Bausparen, Aktien-Fonds, Banksparen? 4. Welches Einkommen hat der AN (Sparzulage-Grenze)? 5. Hat der AN bereits VL-Antrag bei Anlage-Institut gestellt? 6. Bei verheirateten AN: Familienverhaeltnisse für Sparzulage-Grenze? 7. Anzahl VL-Vertraege (max. 1 für Sparzulage)? 8. Welche Dauer (Sperrfrist 7 Jahre Standard)? ## Rechtlicher Rahmen ### Primaernormen **5. VermBG** — 5. Vermoegensbildungsgesetz. **§ 13 5. VermBG** — AN-Sparzulage (Anspruchsgrundlage; Saetze und Einkommensgrenzen in §§ 13, 14 5. VermBG; bei Gesetzesaenderung Norm-Bestand pruefen). **§ 19 EStG** — VL als Arbeitslohn (AG-Zuschuss ist steuerpflichtig; Förderung ausschliesslich AN-seitig ueber Sparzulage). ### Verwaltungsanweisungen - BMF zur Sparzulage. - BZSt-Vordrucke. ## Workflow ### Phase 1 — VL-Hoehe und Vertragsform - Tariflich: oft 6,65 oder 26,59 oder 40 EUR/Monat AG-Zuschuss. - Einzelvertraglich: vereinbart. - VL bis 480 EUR jaehrlich (40 EUR/Monat) staatlich foerderungsfaehig. ### Phase 2 — AN-Sparzulage Voraussetzungen | Sparform | Sparzulage | Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen, Stand 2025) | |---|---|---| | Bausparen / wohnungswirtschaftliche Verwendung | 9 Prozent (max. 43 EUR/Jahr) | 17.900 EUR ledig / 35.800 verheiratet | | Aktien-Fonds / Beteiligung am AG-Unternehmen | 20 Prozent (max. 80 EUR/Jahr) | 20.000 EUR ledig / 40.000 verheiratet | (Werte Stand 2025, 5. VermBG; bei Gesetzesaenderung ueber BZSt pruefen.) ### Phase 3 — Lohnabrechnung - AG-Zuschuss in DATEV LODAS als Lohnzuschlag eingeben. - LSt-pflichtig: AN versteuert den Zuschuss. - SV-pflichtig. - AN-Sparbeitrag aus Netto (Eigenanteil moeglich, aber nicht gefoerdert). ### Phase 4 — Sparzulage-Antrag - AN beantragt jaehrlich beim FA ueber Anlage VL der Steuererklaerung. - Sparzulage wird mit Einkommensteuer-Erstattung ausgezahlt. - Auszahlung erst nach Ablauf der Sperrfrist (7 Jahre). ### Phase 5 — Sperrfrist - 7 Jahre ab Vertragsabschluss. - Bei Aufloesung vor Ablauf: Sparzulage zurueckzuzahlen. - Ausnahmen: Tod, dauernde Erwerbsunfaehigkeit, Arbeitslosigkeit ueber 1 Jahr. ### Phase 6 — VL-Bescheinigung - Anlageinstitut erstellt jaehrliche Bescheinigung. - AG benoetigt die Bescheinigung als Beleg. - Im Lohnordner archivieren. ## Strategie und Praxis-Tipps - VL ist KEINE steuerliche Sonderfoerderung des AG-Zuschusses — Zuschuss ist normaler Lohn. - Die staatliche Förderung kommt ueber AN-Sparzulage (Einkommensabhaengig). - Bei Bauspar-VL und Aktien-VL beide Hoechstgrenzen separat (Doppelfoerderung max. 123 EUR/Jahr). - AN mit Einkommen ueber Grenzen: VL wirtschaftlich nur als zusaetzliches Sparen ohne staatliche Zulage. - StBVV: in Lohnpauschale. - DATEV-Tipp: DATEV LODAS VL-Konfiguration mit Anlageinstitut-Schnittstelle. ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. - 5. VermBG. - EStG § 19. - BMF zur Sparzulage. - Sparzulage-Saetze 2025: Bausparen 9% (max. 43 EUR/Jahr, Grenze 17.900 EUR ledig), Aktien-Fonds 20% (max. 80 EUR/Jahr, Grenze 20.000 EUR ledig); 5. VermBG; BZSt pruefen.