--- name: onboarding-korrekturnormen description: "Systematischer Vergleich der Korrekturnormen — wann ist welche Vorschrift einschlaegig wann begruendet sie Aenderung zugunsten oder zu Lasten des Steuerpflichtigen und welche Frist gilt. Anwendungsfall Berater hat einen bestandskraeftigen Bescheid und sucht den richtigen Aenderungstatbestand oder..." --- # Korrektur von Steuerbescheiden — §§ 129 164 165 172 173 174 175 AO im Ueberblick ## Fachlicher Anker - **Normen:** §§ 129, § 6a, § 129 AO. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor — Schreib- oder Rechenfehler § 129 AO? 2. Steht der Bescheid unter Vorbehalt § 164 AO oder ist er vorlaeufig § 165 AO? 3. Soll eine schlichte Aenderung § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO innerhalb der Einspruchsfrist gestellt werden? 4. Sind neue Tatsachen oder Beweismittel iSd § 173 AO entstanden — und wessen Verschulden steht der Aenderung entgegen? 5. Liegt eine widerstreitende Festsetzung § 174 AO oder ein Grundlagenbescheid § 175 AO vor? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Rechtsgrundlagen - **§ 129 AO** — offenbare Unrichtigkeit. - **§ 164 AO** — Vorbehalt der Nachpruefung. - **§ 165 AO** — vorläufige Festsetzung. - **§ 172 AO** — Aenderung von Steuerbescheiden allgemein. - **§ 173 AO** — neue Tatsachen und Beweismittel. - **§ 173a AO** — Schreib- und Rechenfehler bei Erklaerung. - **§ 174 AO** — widerstreitende Steuerfestsetzungen. - **§ 175 AO** — Aenderung wegen Grundlagenbescheid oder rueckwirkendem Ereignis. ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein. ## Zentrale Normen § 129 AO · § 164 AO · § 165 AO · § 172 AO · § 173 AO · § 173a AO · § 174 AO · § 175 AO · § 175a AO · § 176 AO (Vertrauensschutz) ## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins - Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.