--- name: onboarding-mandantenkommunikation description: "Leitfaden zur Mandantenkommunikation in steuerlichen Mandaten — wann muss aufgeklaert werden wie wird dokumentiert und welche Fallstricke schaffen Haftungsrisiko für Anwalt und Steuerberater. Anwendungsfall Berater hat eine Empfehlung zu unterbreiten die Mehrsteuer Nachzahlungszinsen oder strafre..." --- # Mandantenkommunikation und Aufklaerungspflicht im Steuerrecht ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 6a, § 371 AO, § 153 AO. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welche Handlungsalternativen bestehen und welche Mehr- oder Minder-Steuer ist mit jeder verbunden? 2. Welches Steuerstrafrisiko ist erkennbar — muss zwingend auf § 371 AO und § 153 AO hingewiesen werden? 3. Welche Fristen laufen — hat der Mandant verstanden dass Untaetigkeit zur Bestandskraft fuehrt? 4. Wurde der Mandant ueber Honorarrahmen und Kostenrisiken aufgeklaert? 5. Wurde die Empfehlung schriftlich oder mit Aktenvermerk dokumentiert? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Rechtsgrundlagen - **§ 280 BGB** — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung; Anwalts- und Steuerberaterhaftung. - **§ 675 BGB** — entgeltliche Geschaeftsbesorgung. - **§ 33 StBerG** — Berufsbild Steuerberater; eigenverantwortliche Vertretung. - **§ 43a Abs. 3 BRAO** — Sachlichkeitsgebot; Beratung sachlich und vollstaendig. - **§ 153 AO** — Berichtigungspflicht bei nachtraeglich erkannter Unrichtigkeit. - **§ 371 AO** — Selbstanzeige. ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein. ## Zentrale Normen § 280 BGB · § 675 BGB · § 33 StBerG · § 43a BRAO · § 153 AO · § 371 AO · § 89 AO (verbindliche Auskunft) · § 204 AO (verbindliche Zusage) ## Praxisformulierung / Antragsmuster ``` AUFKLAERUNGS- UND ENTSCHEIDUNGSBESTAETIGUNG Mandant: [NAME], [ADRESSE] Berater: [NAME], [KANZLEI] Sache: [STEUERART, JAHR, AKTENZEICHEN] Heute am [DATUM] habe ich folgende Handlungsoptionen erlaeutert: 1. [OPTION A] — voraussichtliche Mehrsteuer: [BETRAG]; Risiken: [...] 2. [OPTION B] — voraussichtliche Mehrsteuer: [BETRAG]; Risiken: [...] 3. Untaetigkeit — Folge: Bestandskraft des Bescheids. Ausdruecklich hingewiesen wurde auf: - Berichtigungspflicht nach § 153 AO bei nachtraeglichem Erkennen einer Unrichtigkeit - Moeglichkeit der Selbstanzeige nach § 371 AO und ihre Sperrgruende - Nachzahlungszinsen § 233a AO und Hinterziehungszinsen § 235 AO - Frist und Kosten Der Mandant entscheidet sich für Option [...]. [ORT, DATUM] [UNTERSCHRIFT MANDANT] [UNTERSCHRIFT BERATER] ``` ## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins - Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.