--- name: stberg-vereinbare-taetigkeit description: "Berufsrechtlicher Skill zu vereinbaren Taetigkeiten und Berufsausuebung des Steuerberaters — was ist mit dem Beruf vereinbar was widerspricht der Berufsethik. Anwendungsfall Steuerberater plant Treuhandtaetigkeit Hausverwaltung Beteiligung an Beratungsgesellschaft oder Tax-Tech-Start-up und pruef..." --- # Vereinbare Taetigkeiten Steuerberater — § 57 Abs. 3 StBerG ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 57 Abs. 3, § 6a, § 57 Abs. 4. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Liegt eine vereinbare Taetigkeit § 57 Abs. 3 StBerG vor? 2. Greift ein Verbot § 57 Abs. 4 StBerG (z. B. gewerbliche Taetigkeit Kreditinstitut)? 3. Ist eine Genehmigung der Steuerberaterkammer erforderlich? 4. Werberecht § 57a StBerG gewahrt? 5. Kollidiert die Taetigkeit mit Interessenkonfliktverbot § 57 Abs. 1 StBerG? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Rechtsgrundlagen - **§ 57 StBerG** — Grundpflichten; vereinbare und unvereinbare Taetigkeiten. - **§ 57a StBerG** — Werbung. - **§ 33 StBerG** — Berufsbild. - **§ 76 StBerG** — Aufsicht durch Steuerberaterkammer. ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein. ## Zentrale Normen § 33 StBerG · § 57 StBerG · § 57a StBerG · § 76 StBerG · § 64 StBerG (Gebührenrahmen) ## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins - Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.