--- name: steuerhinterziehung-370-ao description: "Strafrechtlicher Skill zu § 370 AO — Tatbestand Vorsatz Steuerverkuerzung Steuervorteil Konkurrenzen Versuchsstrafbarkeit und besonders schwere Faelle. Anwendungsfall Mandant erhaelt Vorladung Durchsuchungsbeschluss oder Anklage wegen Steuerhinterziehung. Behandelt Tathandlungen § 370 Abs. 1 Nr...." --- # Steuerhinterziehung — § 370 AO Tatbestand und Verteidigung ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 370 AO, § 6a, § 370 Abs. 1 AO. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welcher Tatbestand des § 370 Abs. 1 AO wird vorgeworfen (unrichtige Angaben Unterlassen pflichtwidrige Angabe ueber Verwendung steuerlich erheblicher Belege)? 2. Ist Vorsatz (dolus eventualis genuegt) hinreichend belegt? 3. Wurde Steuer verkuerzt oder nicht gerechtfertigter Vorteil erlangt? 4. Liegt ein besonders schwerer Fall § 370 Abs. 3 AO vor (Sechs-Stellen-Verkuerzung Bandenmaessig Verschleierung)? 5. Welche Verjährungsfrist gilt — fuenf Jahre Regel zehn Jahre bei BSF § 376 AO; Verfolgung 25 Jahre § 376 Abs. 3 AO? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Rechtsgrundlagen - **§ 370 AO** — Steuerhinterziehung. - **§ 376 AO** — Verfolgungsverjaehrung. - **§ 393 AO** — Verhaeltnis Steuer- zu Strafverfahren. - **§ 261 StGB** — Geldwaesche aus Steuerhinterziehung. - **§ 153a StPO** — Einstellung gegen Auflage. - **§ 47 StGB** — kurze Freiheitsstrafe. ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein. ## Zentrale Normen § 370 AO · § 371 AO · § 376 AO · § 393 AO · § 261 StGB · § 153a StPO · § 47 StGB · § 56 StGB (Bewaehrung) · § 73 StGB (Einziehung) ## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins - Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.