--- name: susa-saldennullstellung-jahresende description: "Erfolgskonten-Saldennullstellung zum Jahresende. Anwendungsfall Jahresabschluss-Vorbereitung Schluss-SuSa GuV-Überleitung Bilanzgewinn auf Konto 800 oder 2000. Methodik Abschlussbuchungen über GuV-Konto. Output Geschlossene Erfolgskonten Bilanzgewinn ueberführt." --- # Erfolgskonten-Saldennullstellung zum Jahresende ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 6a, §§ 242, § 268 Abs. 1 HGB. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Kernsachverhalt Zum Jahresende muessen die Erfolgskonten (Klasse 4-8 SKR 03, Klasse 4-7 SKR 04) auf null gestellt werden — ihr Saldo wird ueber das GuV-Konto in den Bilanzgewinn ueberfuehrt. Dieser Vorgang heisst Saldennullstellung oder GuV-Abschluss und ist Standardprozess zum Bilanzstichtag. Die DATEV/Addison-Systeme erledigen das automatisch beim Wirtschaftsjahres-Wechsel, aber der Steuerberater muss das Ergebnis dokumentieren und pruefen. ## Kaltstart-Rueckfragen 1. Welcher Stichtag — 31. Dezember oder abweichendes Wirtschaftsjahr? 2. Ist die laufende Buchfuehrung bis Jahresende abgeschlossen? 3. Sind alle Jahresabschluss-Buchungen erfasst (Periodenabgrenzung, Rueckstellungen, AfA, Inventur)? 4. Welche Rechtsform — Bilanzgewinn auf Konto 2000 (GmbH) oder 800 (Einzelunternehmer)? 5. Welche Verwendung Bilanzgewinn — Thesaurierung, Ausschuettung, Verlustvortrag? 6. Liegt Gesellschafterbeschluss zur Ergebnisverwendung vor? 7. Welche steuerlichen Korrekturen sind zu erwarten (Mehr- oder Wenigergewinn vs. Steuerbilanz)? 8. Welche Konto-Schlussbestand Pruefung (alle Bestandskonten Endsaldo dokumentiert)? ## Rechtlicher Rahmen ### Primaernormen **§§ 242, 264 HGB** — Aufstellungspflicht Jahresabschluss; Schlussbilanz. **§ 268 Abs. 1 HGB** — Bilanzgewinn-Ausweis. **§ 246 HGB** — Vollstaendigkeit. **§ 252 HGB** — Bewertungsgrundsaetze. **§ 5 EStG** — Massgeblichkeit Handels- für Steuerbilanz. **§ 11 EStG** — Zufluss-Abfluss-Prinzip (bei EUER). ### Standards - IDW PS 480. - DATEV/Addison Jahreswechsel-Module. ## Workflow ### Phase 1 — Vor-Pruefung Jahresend-Schluss - Alle laufenden Belege Dezember verbucht? - Periodenabgrenzung gebucht (RAP)? - Rueckstellungen gebucht? - Anlagenspiegel und AfA aktualisiert? - Bestandsfeststellung (Inventur) durchgefuehrt? - Saldenabstimmung Hauptbuch-Nebenbuch? ### Phase 2 — Erfolgskonten saldieren ``` SCHLIESSUNG ERFOLGSKONTEN GuV: Soll Haben Konto 8000-8999 (Erloese, SKR 03) Konto 9999 GuV-Sammelkonto Konto 4000-4999 (Aufwand, SKR 03) Konto 9999 GuV-Sammelkonto Nach Schliessung: Saldo Konto 9999 (Gewinn/Verlust) → Konto 2000 (Bilanzgewinn) [GmbH] oder 800 (Kapital) [Einzel] oder 3010 (Privat) [Personenges.] ``` ### Phase 3 — DATEV-Automatik - DATEV Jahreswechsel-Lauf: schliesst Erfolgskonten automatisch. - Bei manueller Korrektur in DATEV: Berater-Funktion. - Bei Addison: vergleichbare Automatik. ### Phase 4 — Pruefung Konsistenz - Schluss-SuSa: alle Erfolgskonten Saldo 0? - Bilanzkonten: Endsalden mit Bilanzpositionen abgestimmt? - GuV-Sammelkonto Saldo = Jahresergebnis? ### Phase 5 — Vortrag Bilanzgewinn - Eroeffnungsbilanz Folgejahr: Konto 2000 (GmbH) zeigt Vorjahres-Bilanzgewinn. - Bei Gesellschafterbeschluss-Ausschuettung: Buchung erst nach Beschluss (oft Mai/Juni Folgejahr). - Vortrag in Bilanzposten "Gewinnvortrag" oder "Verlustvortrag". ### Phase 6 — Dokumentation - Jahresabschluss-Mappe mit Schlussbilanz und GuV. - Schluss-SuSa als Beleg für Schliessung. - Eroeffnungsbilanz Folgejahr (analytisch). ## Strategie und Praxis-Tipps - Erfolgskonten-Schliessung ist der Schluss-Stempel des Jahres. Spaetere Aenderungen muessen ueber Vorperioden-Korrekturen laufen. - Bei wesentlichen Nachtraegen in der Pruefung: ggf. erneut schliessen. - Bilanzgewinn-Verwendung erst nach Gesellschafterbeschluss buchen. - Bei Personenunternehmen: Privatentnahmen und -einlagen ueber das Jahr separat — werden in Kapitalkonto verrechnet. - StBVV: Jahresabschluss-Erstellung StBVV § 35 — gesonderter Auftrag. - DATEV-Tipp: Jahreswechsel mit DATEV-Berater-Lauf; manuelle Korrekturen nur ueber Berater-Funktion. ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. - HGB §§ 242, 246, 252, 264, 268. - EStG §§ 5, 11. - StBVV § 35. - IDW PS 480.