--- name: ust-organschaft-2-abs-2-ustg description: "Pruefung und Verteidigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft — finanzielle wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung Folgen Steuerschuldnerschaft Innenumsaetze und Folgen bei Insolvenz der Organgesellschaft. Anwendungsfall Aussenpruefung erkennt eine bestehende Organschaft an oder vern..." --- # Umsatzsteuerliche Organschaft — § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, § 6a, § 73 AO. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Sind alle drei Eingliederungsmerkmale (finanziell wirtschaftlich organisatorisch) erfuellt? 2. Wer ist Organtraeger nach aktueller EuGH-Rechtsprechung — Personengesellschaft moeglich? 3. Welche Umsaetze sind Innenumsaetze und damit nicht steuerbar? 4. Folgen einer (Drohenden) Insolvenz der Organgesellschaft — Beendigung der Organschaft? 5. Haftung Organtraeger § 73 AO für Steuern der Organgesellschaft? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Rechtsgrundlagen - **§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG** — umsatzsteuerliche Organschaft. - **§ 73 AO** — Haftung bei Organschaft. - **MwStSystRL Art. 11** — gemeinschaftsrechtliche Grundlage. - **§ 18 UStG** — Voranmeldung; Steuerschuldner Organtraeger. ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein. ## Zentrale Normen § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG · § 73 AO · § 18 UStG · MwStSystRL Art. 11 ## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins - Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.