--- name: vga-pruefraster description: "Pruefraster zur verdeckten Gewinnausschuettung — Vermoegensminderung oder verhinderte Vermoegensmehrung Veranlassung im Gesellschaftsverhaeltnis Auswirkung auf Einkommen Behandlung beim Gesellschafter. Anwendungsfall Aussenpruefung erkennt Geschaeftsfuehrervergueterung Verrechnungspreise oder Ges..." --- # Verdeckte Gewinnausschuettung — § 8 Abs. 3 S. 2 KStG Pruefraster ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 8 Abs. 3 S. 2, § 6a, § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Liegt eine Vermoegensminderung oder verhinderte Vermoegensmehrung bei der Kapitalgesellschaft vor? 2. Ist die Veranlassung im Gesellschaftsverhaeltnis zu suchen (Fremdvergleich)? 3. Bei beherrschenden Gesellschaftern: war die Vereinbarung im Voraus klar und tatsaechlich durchgefuehrt? 4. Auswirkungen auf das Einkommen — Hinzurechnung und auf Ebene des Gesellschafters § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG? 5. Kapitalertragsteuer 25 Prozent und Erstattungsanspruch bei Anteilseigner im Ausland (DBA)? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Rechtsgrundlagen - **§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG** — Definition vGA und Folge auf Ebene der KapGes. - **§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG** — Behandlung beim Gesellschafter. - **§ 43 ff. EStG** — Kapitalertragsteuerabzug. - **§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG** — Vermoegensvergleich; Massstab. ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein. ## Zentrale Normen § 8 Abs. 3 S. 2 KStG · § 8b KStG (Befreiungssystem) · § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG · §§ 43 ff. EStG · § 32a KStG (Korrespondenzregel) ## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins - Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.