--- name: vorbehaltsaufgaben-stberg description: "Pruefung der Vorbehaltsaufgaben nach StBerG — wer darf welche steuerliche Hilfeleistung erbringen und welche Folge hat die unerlaubte Hilfeleistung. Anwendungsfall Unternehmen oder Lohnsteuerhilfeverein berufen sich auf eingeschraenkte Befugnisse oder eine Werkstattgesellschaft will steuerliche H..." --- # Vorbehaltsaufgaben Steuerberater — § 3 § 4 StBerG ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 3, § 4, § 6a. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Welche Taetigkeit konkret ausgeuebt — Erstellung Erklaerung Buchfuehrung Beratung? 2. Wer fuehrt sie aus — Steuerberater Buchhalter Lohnsteuerhilfeverein Unternehmer? 3. Greift § 4 StBerG Befugnis zur eingeschraenkten Hilfeleistung? 4. Liegt unerlaubte Hilfeleistung § 5 StBerG vor — Ordnungswidrigkeit § 160 StBerG? 5. Welche zivilrechtliche Folge — § 134 BGB Nichtigkeit? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Rechtsgrundlagen - **§ 3 StBerG** — befugte Personen. - **§ 4 StBerG** — eingeschraenkte Befugnis Lohnsteuerhilfevereine Buchstellen. - **§ 5 StBerG** — Verbot unerlaubter Hilfeleistung. - **§ 160 StBerG** — Bussgeld. - **§ 134 BGB** — Nichtigkeit gesetzwidriger Rechtsgeschaefte. ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein. ## Zentrale Normen § 3 StBerG · § 4 StBerG · § 5 StBerG · § 160 StBerG · § 134 BGB · § 6 StBerG (ausgenommene Taetigkeiten) ## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins - Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.