--- name: wegzugsteuer-6-astg description: "Vollstaendige Bearbeitung der Wegzugsbesteuerung bei Kapitalanteilen iSd § 17 EStG — Tatbestand Folgen Stundung und Rueckkehrregelung nach der AStG-Reform. Anwendungsfall Mandant zieht ins Ausland oder uebertraegt Anteile an im Ausland Ansaessige — Frage nach fingierten Veraeusserungsgewinnen und..." --- # Wegzugsteuer — § 6 AStG nach AStG-Reform 2022 ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 6, § 6a, § 17 EStG. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Triage — kläre vor der Bearbeitung 1. Liegt eine Anteilsuebertragung iSd § 17 EStG oder ein Wegzug in einen EU/EWR oder Drittstaat vor? 2. Wie hoch ist der gemeine Wert der Anteile zum Wegzugszeitpunkt? 3. Ist Stundung in sieben gleichen Jahresraten gegen Sicherheitsleistung beantragbar? 4. Ist Rueckkehr binnen sieben Jahren beabsichtigt — Rueckabwicklung nach § 6 Abs. 3 AStG moeglich? 5. Greift DBA-Anrechnung oder Erstattung bei tatsaechlicher Veraeusserung im Zielstaat? - **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.) ## Rechtsgrundlagen - **§ 6 AStG** — Wegzugsbesteuerung bei Anteilen iSd § 17 EStG. - **§ 17 EStG** — Veraeusserung wesentlicher Beteiligungen. - **§ 50d Abs. 11 EStG** — Abkommensrechtliche Sonderregeln. - **Art. 49 AEUV** — Niederlassungsfreiheit; EuGH-Praejudizien zur Wegzugsteuer. ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein. ## Zentrale Normen § 6 AStG · § 17 EStG · § 50d Abs. 11 EStG · Art. 49 AEUV · § 6 Abs. 3 AStG (Rueckkehr) · § 6 Abs. 4 AStG (Stundung) ## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins - Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.