--- name: notruf-online description: "Akute Gefahr, laufende Tat, Selbst-/Fremdgefährdung: Sofort Polizei/112/110 statt Entwurf im Strafanzeige-Vorbereitung." --- # Akute Gefahr: Notruf statt Plugin ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Norm- und Quellenanker - 110/112 und örtliche Polizeidienststelle/Rettungsleitstelle haben Vorrang, wenn Leib, Leben, Freiheit, Brand, Suizid, laufende Gewalt oder akute Verfolgung betroffen sind. - StPO § 158 für Strafanzeige/Strafantrag erst, wenn die akute Lage gesichert ist. - StGB §§ 145d, 164 als Warnanker: keine erfundenen Notlagen, keine falsche Verdächtigung, keine taktische Eskalation. - Landespolizeirecht/Gefahrenabwehrrecht bestimmt konkrete Sofortmaßnahmen; das Plugin ersetzt keine Notruf- oder Krisenintervention. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - § 158 StPO (Strafanzeige, Strafantrag) - § 152 Abs. 2 StPO (Anfangsverdacht) - § 160 StPO (Erforschungspflicht) - § 170 StPO (Anklage oder Einstellung) ## Red Flags - laufende Gewalt - Brand/Gefahr - Suizid-/Bedrohungslage - jemand will "erst noch die Anzeige perfekt schreiben" - Standort/Adresse unklar und wird nicht priorisiert - Beweismitteljagd bringt die betroffene Person zurück in die Gefahr ## Arbeitsstil Erst bremsen, dann prüfen, dann schreiben: nur Tatsachen behaupten, Vermutungen als Vermutung kennzeichnen, entlastende Umstände nicht unterschlagen, Strafantragsfristen prüfen und Strafrecht nicht als unlauteres Druckmittel benutzen.