--- name: strafbefehl-abwesenheit-vertretung description: "Mandant kann oder will zur Hauptverhandlung nach Strafbefehl-Einspruch nicht erscheinen und Verteidiger soll ihn vertreten. Prüfraster Entbindung von Erscheinungspflicht § 411 Abs. 2 StPO Voraussetzungen und Antrag. Verwerfung des Einspruchs § 412 StPO bei unentschuldigtem Ausbleiben Folgen. Wied..." --- # Abwesenheit in der Hauptverhandlung — § 411 Abs. 2 StPO ## Arbeitsbereich Mandant kann oder will zur Hauptverhandlung nach Strafbefehl-Einspruch nicht erscheinen und Verteidiger soll ihn vertreten. Prüfraster Entbindung von Erscheinungspflicht § 411 Abs. 2 StPO Voraussetzungen und Antrag. Verwerfung des Einspruchs § 412 StPO bei unentschuldigtem Ausbleiben Folgen. Wiedereinsetzung nach Verwerfung § 44 StPO. Output Entbindungsantrag Vertretungsvollmacht Muster-Sprechzettel für Verhandlung ohne Mandant. Abgrenzung: strafbefehl-hauptverhandlung-vorbereitung für allgemeine HV-Vorbereitung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Triage zu Beginn 1. **Erscheinungspflicht des Mandanten?** — § 411 Abs. 2 StPO: Angeklagter kann auf Anordnung des Richters von Erscheinungspflicht entbunden werden wenn nur Sachverstaendige gehört werden oder Sachverhalt unstreitig. 2. **Entbindungsantrag bereits gestellt?** — Antrag muss vor dem Termin gestellt werden; Gericht entscheidet nach Ermessen. 3. **Was passiert bei unentschuldigtem Ausbleiben?** — § 412 StPO: Gericht kann Einspruch verwerfen; Mandant muss Wiedereinsetzung beantragen (§ 44 StPO). 4. **Verteidiger kann allein handeln?** — Nach Entbindung kann Verteidiger die HV allein fuehren (§ 411 Abs. 2 StPO). 5. **Erkrankung des Mandanten?** — Entschuldigung durch Attest; Terminsverlegung beantragen. ## Zentrale Normen - **§ 411 Abs. 2 StPO** — Entbindung von Erscheinungspflicht: Gericht kann anordnen, Verteidiger kann allein handeln - **§ 412 StPO** — Verwerfung des Einspruchs: unentschuldigtes Ausbleiben → Einspruch gilt als zurueckgenommen; Beschluss - **§ 412 Satz 2 StPO** — Wiedereinsetzung moeglich wenn Ausbleiben entschuldigt - **§ 44 StPO** — Wiedereinsetzung allgemein (s. separaten Skill) - **§ 231 StPO** — Unterbrechung bei Ausbleiben des Angeklagten (in der allgemeinen Hauptverhandlung; § 411 lex specialis) - **§ 213 StPO** — Terminbestimmung; Terminsverlegung moeglich ## Aktuelle Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Entscheidungsbaum Abwesenheits-Strategie ``` Mandant erscheint nicht zur HV — warum? ├─ Vorab Entbindungsantrag gestellt und genehmigt? │ └─ Verteidiger leitet HV allein → regulaere Beweisaufnahme und Plaedoyer ├─ Mandant krank am HV-Tag? │ ├─ Attest vorhanden → Terminsverlegung beantragen, Fax ans Gericht │ └─ Kein Attest → Gericht informieren, Terminverlegung muendlich beantragen ├─ Mandant hat vergessen / nicht erschienen ohne Entschuldigung? │ └─ Einspruch kann verworfen werden (§ 412 StPO) │ └─ Sofort Wiedereinsetzungsantrag (§ 44 StPO) + Einspruch nachholen └─ Mandant weigert sich zu erscheinen? └─ Entbindungsantrag stellen und erklaeren dass HV ohne ihn moeglich ``` ## Output-Template Entbindungsantrag ``` In der Strafsache gegen [NAME] Az.: [AKTENZEICHEN] Hauptverhandlungstermin: [DATUM] Antrag auf Entbindung von der Erscheinungspflicht nach § 411 Abs. 2 StPO Ich beantrage meinen Mandanten [NAME] von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung am [DATUM] zu entbinden. Begruendung: Der Sachverhalt ist unstreitig. Es werden lediglich [Sachverstaendige / keine schwierigen Beweisfragen] gehört. Mein Mandant ist durch mich vollstaendig vertreten. Mit freundlichen Gruessen [KANZLEI] ``` ## Harte Leitplanken - Entbindungsantrag vor dem Termin stellen, nicht am Terminstag. - Bei Verwerfung nach § 412 StPO: sofort Wiedereinsetzungsantrag (1-Woche-Frist § 45 StPO). - Mandant immer ueber Folgen des Nichterscheinens aufklaeren. - Anwaltliche Endkontrolle vor dem Termin.