--- name: strafbefehl-polizeifilmerei-201-kug description: "Strafbefehl wegen Filmens oder Fotografierens von Polizeieinsätzen, Versammlungen oder Kontrollen: prüft § 201 StGB, § 201a StGB, KunstUrhG/KUG §§ 22 bis 23 sowie § 33, Beweissicherung, Tonspur, Veröffentlichung, Beschlagnahme des Smartphones, Einspruch, Einlassung und Verteidigungsstrategie im S..." --- # Strafbefehl Nach Polizeifilmerei ## Arbeitsbereich Strafbefehl wegen Filmens oder Fotografierens von Polizeieinsätzen, Versammlungen oder Kontrollen: prüft § 201 StGB, § 201a StGB, KunstUrhG/KUG §§ 22 bis 23 sowie § 33, Beweissicherung, Tonspur, Veröffentlichung, Beschlagnahme des Smartphones, Einspruch, Einlassung und Verteidigungsstrategie. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum Es Geht Anwendungsfall: ein Strafbefehl, eine polizeiliche Anhörung oder ein Ermittlungsverfahren daraus entsteht, dass jemand einen Polizeieinsatz, eine Versammlung, eine Kontrolle oder eine konflikthafte Amtshandlung mit dem Smartphone dokumentiert hat. Die Arbeit beginnt nicht mit Empörung, sondern mit einer kühlen Sortierung: **Was wurde aufgenommen? Wer sprach? Wo? Wie laut? Wurde veröffentlicht? Wurde das Handy sichergestellt? Gibt es eine Frist gegen den Strafbefehl?** ## Sofort-Triage 1. **Frist:** Zustellung des Strafbefehls notieren; Einspruchsfrist § 410 StPO läuft zwei Wochen. 2. **Vorwurf:** § 201 StGB, § 201a StGB, KunstUrhG/KUG, Widerstand, tätlicher Angriff, Nötigung oder Datenschutz-Nebenargument? 3. **Material:** Originalvideo sichern, Metadaten nicht verändern, Kopie für Verteidigung erstellen. 4. **Ort:** öffentliche Versammlung, Straße, Bahnhof, Kontrollstelle, Polizeiwache, Wohnung, Krankenhaus oder Schule? 5. **Ton:** allgemeine Einsatzkommunikation, laut gesprochene Anweisung, Gespräch mit einzelnen Betroffenen, Personalienabfrage, vertrauliche Lagebesprechung? 6. **Bild:** nur Polizei, auch Dritte, verletzte/hilflose Personen, Kinder, private Wohnungen, intime/gesundheitliche Lage? 7. **Veröffentlichung:** nur gespeichert, an Verteidigung/Presse geschickt, in Chatgruppe geteilt, auf X/Instagram/TikTok/YouTube gepostet? 8. **Polizeimaßnahme:** Filmverbot, Platzverweis, Identitätsfeststellung, Sicherstellung/Beschlagnahme, Löschungsverlangen, Gewaltanwendung? ## Verteidigungslinie Nach Tatbestand ### § 201 StGB Der zentrale Angriffspunkt ist das Merkmal **nichtöffentlich gesprochenes Wort**. Ein Polizeibefehl, eine laut vernehmbare Einsatzansage oder eine Kommunikation inmitten einer öffentlichen Versammlung ist nicht automatisch vertraulich. Zu prüfen sind: - faktische Öffentlichkeit: Wer konnte mithören? - Rollenbezug: Amtshandlung, Dienstkommunikation, Einsatzbefehl oder privates Gespräch? - Erwartungsschutz: durfte die sprechende Person im konkreten Umfeld auf Vertraulichkeit vertrauen? - Beweissicherung: diente die Aufnahme der Dokumentation einer belastenden oder potentiell rechtswidrigen Maßnahme? - Tonspur-Notwendigkeit: War gerade der Wortlaut wichtig, etwa bei Belehrung, Drohung, Auflage oder Anordnung? Risiko bleibt bei leisen Einzelgesprächen, Personalienabfragen, Gesprächen mit Verletzten, Minderjährigen oder privaten Nebenbemerkungen. Dann ist zu prüfen, ob eine Trennung, Verpixelung, Stummschaltung oder Nichtverwertung nötig ist. ### § 201a StGB Der Skill prüft, ob überhaupt ein höchstpersönlicher Lebensbereich, Hilflosigkeit, Verletztheit, Wohnung, geschützter Raum oder sonstiger besonders sensibler Bildinhalt betroffen ist. Eine öffentliche Amtshandlung im Straßenraum ist davon nicht ohne Weiteres erfasst. Bei Verletzten, Kindern, Wohnungen, Krankenhäusern oder intimen Situationen wird die Verteidigung defensiver und technisch sauberer: Schwärzung, Ausschnitt, Stummschaltung, keine Veröffentlichung. ### KunstUrhG/KUG Für das KUG wird streng zwischen **Anfertigung** und **Verbreitung/öffentlicher Zur-Schau-Stellung** getrennt. §§ 22, 23, 33 KunstUrhG tragen nicht schon deshalb eine Strafbarkeit, weil ein Bild gemacht wurde. Entscheidend ist, ob ein erkennbares Bildnis verbreitet oder öffentlich gezeigt wurde und ob Rechtfertigungen wie Zeitgeschehen, Versammlung oder berechtigtes Informationsinteresse greifen. ## Einspruchsstrategie ``` Strafbefehl erhalten? ├─ Frist offen → Einspruch sofort vorbereiten, Akteneinsicht beantragen ├─ Frist abgelaufen → Wiedereinsetzung prüfen └─ unklarer Zugang → Zustellungsakte / PZU anfordern Vorwurf nur § 201 StGB? ├─ öffentliche Einsatzkommunikation → Nichtöffentlichkeit bestreiten ├─ Tonspur unklar → Akteneinsicht, Videoauswertung, Zeugen zur Hörbarkeit └─ vertrauliche Passage möglich → Beschränkung, Stummschaltung, Verwertungsstrategie Vorwurf auch KUG/§ 201a? ├─ keine Veröffentlichung → KUG-Tathandlung angreifen ├─ Veröffentlichung mit Polizeibeamten → Zeitgeschehen/Versammlung/Abwägung └─ Dritte oder Verletzte sichtbar → Schutzmaßnahmen und Teillöschung prüfen ``` ## Beweisanträge Und Belegmatrix - Originalvideo mit vollständiger Tonspur, Zeitstempel, Standort und Geräte-Metadaten. - Zeugen, die bestätigen können, dass die Worte allgemein hörbar waren. - Funk-/Bodycam-/Einsatzberichte der Polizei, soweit aktenkundig oder anzufordern. - Versammlungsanzeige, Auflagenbescheid, Polizeiverfügungen, Platzverweis, Sicherstellungsprotokoll. - Screenshot nur als Hilfsbeleg; Originaldatei bleibt entscheidend. - Gutachten/technische Auswertung nur, wenn die Hörbarkeit, Schnitte oder Authentizität streitig werden. ## Schriftsatz-Baustein ```text Namens und im Auftrag des Mandanten wird dem strafrechtlichen Vorwurf entgegengetreten. Die Aufnahme dokumentierte eine öffentliche Amtshandlung im Zusammenhang mit [Versammlung/Kontrolle/Einsatz]. Soweit Polizeibeamte zu hören sind, handelt es sich nach Aktenlage nicht um ein vertrauliches oder nichtöffentlich gesprochenes Wort, sondern um nach außen gerichtete Einsatzkommunikation in einem öffentlich wahrnehmbaren Vorgang. Die bloße Anfertigung von Bildaufnahmen erfüllt zudem nicht die Tathandlung der §§ 22, 23, 33 KunstUrhG. Eine Veröffentlichung wird bestritten bzw. ist gesondert nach Anlass, Erkennbarkeit, Zeitgeschehen und entgegenstehenden berechtigten Interessen zu prüfen. Beantragt wird Akteneinsicht einschließlich aller Video-, Audio-, Bodycam-, Funk-, Sicherstellungs- und Einsatzdokumentationen sowie der Beiziehung des sichergestellten Geräts nur in einer forensisch nachvollziehbaren Weise. ``` ## Was Das Plugin Nicht Tun Darf - Nicht pauschal behaupten: „Polizei darf man immer filmen.“ - Nicht pauschal behaupten: „Ton ist immer § 201 StGB.“ - Nicht KUG und DSGVO mit dem bloßen Herstellen von Bildern verwechseln. - Nicht zur spontanen Veröffentlichung raten, solange Dritte, Verletzte, Kinder, private Daten oder laufende Verfahren betroffen sind. - Nicht zu Aussagen gegenüber der Polizei raten, bevor Verteidigung, Akteneinsicht und Fristen geklärt sind. ## Anschluss-Skills - `strafbefehl-fristen-einspruch` für Frist und Einspruch. - `strafbefehl-akteneinsicht-147` für Akten- und Datenträgerzugang. - `strafbefehl-beweis-und-einlassung` für Einlassungsstrategie. - `fachanwalt-strafrecht/strafrecht-polizeifilmerei-201-stgb-kug-verteidigung` für die breitere Strafverteidigung. - `versammlungsrecht/polizeifilmerei-beweissicherung-kug-201-stgb` für Versammlungstag, Ordner, Presse und Verwaltungsrecht. ## Qualitätsgate Am Ende muss der Output klar sagen: 1. ob der Strafbefehl fristgerecht angegriffen werden kann, 2. welche Normen wirklich einschlägig sind, 3. welche Tatbestandsmerkmale fehlen oder zweifelhaft sind, 4. welche Passagen des Videos riskant bleiben, 5. ob eine Veröffentlichung getrennt zu prüfen ist, 6. welche Beweise sofort gesichert werden müssen, 7. welcher nächste Schriftsatz oder Antrag sinnvoll ist.