--- name: bewaehrung-auflagen-bewaehrungswiderruf-56f description: "Auflagen § 56b StGB und Weisungen § 56c StGB im Bewaehrungsbeschluss. Auflagen dienen der Genugtuung Wiedergutmachung Geldzahlung gemeinnuetzige Arbeit. Weisungen lenken kuenftiges Verhalten Aufenthalt Beruf Therapie Kontaktverbot. Bewaehrungshelfer § 56d StGB. Aktive Verteidigungsstrategie: Aufl..." --- # Auflagen und Weisungen — §§ 56b, 56c StGB ## Arbeitsbereich Auflagen § 56b StGB und Weisungen § 56c StGB im Bewaehrungsbeschluss. Auflagen dienen der Genugtuung Wiedergutmachung Geldzahlung gemeinnuetzige Arbeit. Weisungen lenken kuenftiges Verhalten Aufenthalt Beruf Therapie Kontaktverbot. Bewaehrungshelfer § 56d StGB. Aktive Verteidigungsstrategie: Auflagenangebote vorbereiten, ueberzogene Weisungen abwehren. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 56; § 49 Regelbeispiele besonders schwerer Fall Verstaendigung; § 257c StPO TOA; § 46a Gesamtstrafe; § 55 JGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum geht es? Bei Aussetzung zur Bewaehrung kann das Gericht **Auflagen** (§ 56b StGB) und **Weisungen** (§ 56c StGB) erteilen. **Auflagen** dienen der Genugtuung für das begangene Unrecht. **Weisungen** dienen der Lebensfuehrung und Resozialisierung. Sinnvoll vorbereitete Auflagenangebote des Verteidigers helfen oft, die Bewaehrungsschwelle zu nehmen. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Sie verteidigen vor einer Hauptverhandlung mit Aussicht auf Bewaehrung und wollen das Gericht durch konkrete Auflagenangebote unterstuetzen. - Sie pruefen einen Bewaehrungsbeschluss, dessen Weisungen unzumutbar oder unverhaeltnismaessig sind. - Sie begleiten den Mandanten in der Bewaehrungszeit (Pflichten, Risiken). ## Rechtliche Grundlagen ### § 56b StGB — Auflagen (Genugtuungs-Charakter) Das Gericht kann dem Verurteilten auferlegen, - den Schaden nach Kraeften wiedergutzumachen (Nr. 1); - einen Geldbetrag an eine gemeinnuetzige Einrichtung zu zahlen (Nr. 2); - sonst gemeinnuetzige Leistungen zu erbringen (Nr. 3); - einen Geldbetrag an die Staatskasse zu zahlen (Nr. 4). Auflagen mit Schadenswiedergutmachungscharakter haben **Vorrang**. ### § 56c StGB — Weisungen (Resozialisierungs-Charakter) Beispiele: - Anordnungen zu Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit, Freizeit, wirtschaftlichen Verhaeltnissen (Abs. 2 Nr. 1). - Sich zu bestimmten Zeiten oder Anlaessen bei Gericht oder anderer Stelle zu melden (Nr. 2). - Mit bestimmten Personen oder Personengruppen keinen Verkehr zu pflegen, bei ihnen nicht zu wohnen und nicht zu uebernachten (Nr. 3). - Bestimmte Gegenstaende nicht zu besitzen oder verwahren zu lassen, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten koennten (Nr. 4). - Unterhaltspflichten nachzukommen (Nr. 5). ### § 56d StGB — Bewaehrungshelfer Das Gericht **kann** einen Bewaehrungshelfer bestellen. Bei Strafe ueber 9 Monaten und bei Verurteilten unter 27 Jahren ist die Bestellung Regelfall. ## Grenzen - Auflagen und Weisungen muessen **zumutbar** sein (§ 56b Abs. 1 Satz 1, § 56c Abs. 1 Satz 1 StGB). - Sie duerfen den Verurteilten nicht in der **Lebensfuehrung** unverhaeltnismaessig einschraenken. - Therapieweisungen nur mit **Einwilligung** des Verurteilten (§ 56c Abs. 3 Nr. 1, 2 StGB) — Therapie ist nicht erzwingbar. - Geldauflagen muessen wirtschaftlich tragbar sein. ## Schritt-für-Schritt-Anleitung (Verteidigung) 1. **Vor der Hauptverhandlung**: Auflagenpaket mit dem Mandanten abstimmen — was kann er tragen? - Schadenswiedergutmachung an den Geschaedigten (auch Ratenangebot). - Geldbetrag an eine konkrete gemeinnuetzige Einrichtung in einer wirtschaftlich tragbaren Hoehe. - Stundenangebot für gemeinnuetzige Arbeit (z.B. 60 oder 100 Stunden). 2. **Im Plaedoyer** ausdruecklich anbieten: - "Mein Mandant ist bereit, zur Genugtuung [...] zu zahlen." - "Mein Mandant ist bereit, [X] Stunden gemeinnuetzige Arbeit zu leisten." 3. **Weisungen** nur akzeptieren oder anregen, wenn sie zumutbar sind und das Mandanteninteresse nicht verletzen: - Therapie nur mit Einwilligung. - Aufenthaltsweisungen, die Arbeitsstelle gefaehrden, ablehnen. - Kontaktverbote nur, wenn der Mandant einverstanden ist. 4. **Nach Verkuendung**: Auflagen-/Weisungs-Beschluss pruefen, ggf. **sofortige Beschwerde** nach § 305a StPO oder § 311 StPO innerhalb einer Woche. ## Standardauflagen (Praxis) - Geldzahlung an gemeinnuetzige Einrichtung (oft 500 bis 5 000 EUR). - Gemeinnuetzige Arbeit (40 bis 200 Stunden). - Schadenswiedergutmachung mit Ratenplan. - Teilnahme an Verkehrserziehungs- oder Anti-Aggressions-Kurs. - Suchtberatung oder Therapie (mit Einwilligung). ## Bewaehrungsbeschluss-Struktur ``` Beschluss (§ 268a StPO) I. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe von [X] Monaten wird zur Bewaehrung ausgesetzt. II. Die Bewaehrungszeit wird auf [X] Jahre festgesetzt. III. Auflagen (§ 56b StGB): - [Wiedergutmachung] - [Geldzahlung] - [gemeinnuetzige Arbeit] IV. Weisungen (§ 56c StGB): - [Aufenthalt / Beruf / Therapie / Meldepflicht / Kontaktverbot] V. [Bestellung Bewaehrungshelfer nach § 56d StGB] VI. Belehrung nach § 268a Abs. 3 StPO. ``` ## Typische Fehler - **Therapieweisung ohne Einwilligung**: unwirksam; § 56c Abs. 3 StGB. - **Geldauflage** unwirtschaftlich angesetzt: Verurteilter kann nicht zahlen, Widerrufsgefahr. - **Aufenthaltsweisung** kollidiert mit Arbeitsstelle: laesst sich oft korrigieren mit sofortiger Beschwerde. - **Auflagenangebote** zu spaet (erst nach Verkuendung): wirkt nicht mehr strafzumessend. - **Standardauflage** ohne Bezug zur Tat: schwaecht Wirkung. ## Quellen und Stand 05/2026 - §§ 56b, 56c, 56d, 56g StGB in der geltenden Fassung. - §§ 268a, 305a, 311 StPO. - Quellenregel: vgl. `references/zitierweise.md`.