--- name: orientierung-triage-paragraph-stgb-besonders description: "Einstieg und Triage im Plugin Strafzumessung. Ordnet das Mandat (Strafverteidiger, Staatsanwaltschaft, Beistand) nach Verfahrensstadium (Strafbefehl, Anklage, Hauptverhandlung, Urteil, Berufung, nachtraegliche Gesamtstrafe), erkennt Eilfristen, schlaegt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor u..." --- # Strafzumessung — Orientierung und Triage ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Orientierung Triage Paragraph Stgb Besonders** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Strafzumessung** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 56; § 49 Regelbeispiele besonders schwerer Fall Verstaendigung; § 257c StPO TOA; § 46a Gesamtstrafe; § 55 JGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum geht es? Strafzumessung ist die richterliche Bestimmung von Strafart und Strafhoehe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens. Grundlage ist die Schuld des Taeters (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB). Dieser Allgemein-Skill ist der Eingang in das Plugin: er ordnet den Stand des Verfahrens, identifiziert Fristen und schlaegt den passenden Fachmodul vor. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Mandant hat Strafbefehl erhalten, Strafzumessung soll angegriffen oder beschraenkter Einspruch erwogen werden. - Anklageschrift liegt vor, Strafzumessungs-Verteidigung in der Hauptverhandlung wird vorbereitet. - Verstaendigungs-Gespraech (§ 257c StPO) mit Gericht und Staatsanwaltschaft steht an, Strafrahmen wird sondiert. - Urteil ist ergangen, Strafzumessungsruege wird vorbereitet (§ 267 Abs. 3 StPO). - Mehrere Verurteilungen liegen vor, nachtraegliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) oder Haerteausgleich pruefen. ## Rolle abklaeren (Pflicht) | Rolle | Typischer Fokus | |---|---| | Strafverteidiger | Strafmilderung, Bewaehrung, TOA, Verstaendigung, Strafzumessungsruege | | Staatsanwaltschaft | Antragsstrafe, Strafzumessungsrichtlinien, Schwere-Argumente | | Mandant / Betroffener (mit Anwalt) | Verstaendnis der Strafzumessungslogik; Tagessatzpruefung | | Nebenklaegervertreter | Strafzumessungs-Aspekte zugunsten des Opfers | Wenn die Rolle unklar ist, **frage zuerst** — die Argumentationsrichtung haengt davon ab. ## Verfahrensstadium-Triage | Stadium | Primaerer Skill | |---|---| | Strafbefehl liegt vor | `strafbefehl-strafzumessung-407-stpo`, ggf. `tagessatzhoehe-40-ii-stgb-nettotagesverdienst` | | Einstellungsangebot § 153a StPO | `153a-stpo-einstellung-gegen-auflage` | | Anklage liegt vor, Hauptverhandlung vorbereiten | `strafrahmen-und-strafzumessungsstufen`, dann `paragraph-46-stgb-grundsatz-strafzumessung` | | Verstaendigung steht an | `verstaendigung-257c-stpo-strafzumessung` | | TOA mit dem Opfer moeglich | `taeter-opfer-ausgleich-46a-stgb-und-schadenswiedergutmachung` | | Mehrere Taten in einem Verfahren | `gesamtstrafenbildung-53-54-stgb-erste-instanz` | | Mehrere Verurteilungen, eine Anlasstat | `nachtraegliche-gesamtstrafenbildung-55-stgb`, ggf. `haerteausgleich-bei-nachtraeglicher-gesamtstrafenbildung` | | Urteil liegt vor, Strafzumessungsruege | `267-iii-stpo-begruendungsanforderungen-strafurteil` | | Mandant unter 21 Jahren | `jgg-strafzumessung-jugendstrafe-erziehungsmassregeln` | ## Schritt-für-Schritt-Anleitung 1. Rolle und Verfahrensstadium erfragen oder aus Material erkennen. 2. Eilfristen pruefen (Einspruchsfrist § 410 StPO, Revisionsbegruendung § 345 StPO, Bewaehrungsstellungnahme). 3. Strafrahmen-Frage stellen: Welche Norm, welcher Strafrahmen, gibt es Regelbeispiele oder minder schweren Fall? 4. Strafzumessungs-Tatsachen sammeln (§ 46 Abs. 2 StGB): Vorleben, Tat, Nachtatverhalten. 5. Passenden Fachmodul auswaehlen; bei klarer Faktenlage sofort ersten Entwurf mit Platzhaltern liefern. 6. Quellenpflicht beachten: § 46 StGB, einschlaegige Spezialnormen, BGH-Linie nur mit verifiziertem Aktenzeichen. ## Typische Fehler - Strafzumessung wird ohne Sortierung des Strafrahmens diskutiert: erst Strafrahmen pruefen, dann konkretisieren. - Verstaendigung wird abgeschlossen, bevor die Belehrungspflicht (§ 257c Abs. 4 und 5 StPO) sauber gepruefte ist. - TOA wird als reine Schadenswiedergutmachung verstanden; nach BGH ist ein friedensstiftender kommunikativer Prozess noetig. - Tagessatzhoehe wird ohne Einkommensnachweis akzeptiert; Gericht schaetzt sonst zu Lasten des Mandanten. - Nachtraegliche Gesamtstrafe wird vergessen; Haerteausgleich nicht thematisiert. ## Quellen und Stand 05/2026 - StGB §§ 38 ff. (Strafarten, Strafrahmen), § 46 (Grundsatz), §§ 47, 49, 56, 56b–f, 53–55 StGB. - StPO §§ 153, 153a, 257c, 267 Abs. 3, 407 ff., 460 StPO. - JGG §§ 5 ff., 17, 18, 105. - Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; vgl. `references/zitierweise.md`.