--- name: rechtsmittel-und-gesamtstrafenfolgen description: "Rechtsmittel-, Bewährungs- und Gesamtstrafenfolgen nach der Zumessung: führt schnell durch Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Belege, Risiken und erzeugt einen verwertbaren nächsten Output im Strafzumessung." --- # Rechtsmittel-, Bewährungs- und Gesamtstrafenfolgen nach der Zumessung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 56; § 49 Regelbeispiele besonders schwerer Fall Verstaendigung; § 257c StPO TOA; § 46a Gesamtstrafe; § 55 JGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Aufgabe Dieser Skill ersetzt einen zu groben Spezial-Slot durch einen konkreten Fachim Plugin `strafzumessung`. Kontext des Plugins: Strafzumessung nach deutschem Strafrecht vom Strafbefehl bis zur grossen Strafkammer. § 46 StGB Strafzumessungstatsachen Tagessatz Geldstrafe Freiheitsstrafe Bewaehrung § 56 § 49 Regelbeispiele besonders schwerer Fall Verstaendigung § 257c StPO TOA § 46a Gesamtstrafe § 55 JGG. Er arbeitet nicht lexikalisch, sondern fallbezogen: Er trennt zuerst Rollen, Ziel, Fristen, Zuständigkeiten und Belege, prüft dann die fachlichen Weichen und liefert ein Ergebnis, mit dem weitergearbeitet werden kann. ## Einstieg Wenn Material vorliegt, nutze es zuerst. Frage nur nach, was für die nächste Entscheidung fehlt: 1. Wer handelt in welcher Rolle und gegen wen? 2. Welches praktische Ziel soll erreicht werden? 3. Welche Fristen, Termine, Zustellungen, Schwellenwerte oder Sanktionen stehen im Raum? 4. Welche Unterlagen, Daten, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Screenshots oder sonstigen Belege liegen vor? 5. Soll der Output intern, für Mandantschaft, Behörde, Gericht, Gegnerseite oder Gremium formuliert werden? ## Arbeitsworkflow 1. **Sortieren:** Sachverhalt, Dokumente und offene Punkte in eine knappe Fallmatrix bringen. 2. **Rechtsrahmen:** Einschlägige Normen, Zuständigkeiten, Verfahren, Fristen und formelle Anforderungen live prüfen, soweit Aktualität tragend ist. 3. **Materielle Weichen:** Die Kernfragen zu **Rechtsmittel-, Bewährungs- und Gesamtstrafenfolgen nach der Zumessung** mit Tatbestandsmerkmalen, Belegen, Gegenargumenten und typischen Praxisfehlern abarbeiten. 4. **Risikoampel:** Ergebnis in Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Unsicherheiten und Beweisbedarf einordnen. 5. **Anschluss:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn Spezialprüfung, Schriftsatz, Tabelle, Brief oder Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Rechtsmittel / Bewaehrung / Gesamtstrafe - Bausteine - **Rechtsmittelpruefung nach Verkuendung:** - Beschwer pruefen (Strafmass-Differenz zum Antrag StA/Verteidigung). - Erfolgsaussicht Sachruege (Strafzumessungsruege selten erfolgreich; Aufhebung idR bei Lueckenhaftigkeit, Wertungsfehler, falschem Strafrahmen, Doppelverwertung § 46 III StGB) - staendige Rspr. - Verfahrensruege für Verstaendigungsmaengel § 257c StPO (Belehrung § 257c V StPO!). - Berufung § 314 StPO 1 Woche, Revision § 341 StPO 1 Woche, § 345 StPO Begruendung 1 Monat. - **Bewaehrungsentscheidung § 56 StGB:** - Bis 6 Mon. = Sollvorschrift; 6-12 Mon. = Kannvorschrift; 12-24 Mon. = "besondere Umstaende" § 56 II StGB. - Sozialprognose § 56 I 1 StGB; Verteidigungsverhalten in Hauptverhandlung relevant. - Bewaehrungsauflagen § 56b StGB (Wiedergutmachung, Geldbusse, gemeinnuetzige Arbeit), -weisungen § 56c StGB (Therapie, Bewaehrungshilfe, Kontaktverbote). - Bewaehrungsdauer 2-5 Jahre § 56a StGB. - **Gesamtstrafe § 55 StGB (nachtraegliche):** - Voraussetzung: weitere Verurteilung vor Vollstreckung erster Tat erfolgt. - Bildung: Einsatzstrafe + Erhoehung; § 54 II StGB Hoechstmass. - Antrag auf nachtraegliche Gesamtstrafenbildung gegen Vollstreckungsbehoerde / Gericht § 460 StPO. - **Bewaehrungswiderruf § 56f StGB:** bei neuer Straftat in Bewaehrungszeit; § 56g Erlass nach Bewaehrungsende. - **Anrechnung U-Haft § 51 StGB:** zwingend; Ausnahme bei Doppelvollstreckung. - **Hinweispflicht Verteidiger:** Rechtsmittelverzicht und -Rücknahme schriftliche Mandantenfreigabe.