--- name: tagessatzhoehe-40-ii-stgb-nettotagesverdienst description: "Bestimmung der Tagessatzhoehe nach § 40 Abs. 2 StGB. Hoehe richtet sich nach Nettoeinkommen geteilt durch 30; Mindesthoehe 1 EUR. Schaetzungsrecht des Gerichts § 40 Abs. 3 StGB. Sonderfaelle Arbeitslose, Buergergeld-Empfaenger, Studierende, Selbststaendige, Unterhaltspflichtige, Rentner. Antrag a..." --- # Tagessatzhoehe — § 40 Abs. 2 StGB ## Arbeitsbereich Bestimmung der Tagessatzhoehe nach § 40 Abs. 2 StGB. Hoehe richtet sich nach Nettoeinkommen geteilt durch 30; Mindesthoehe 1 EUR. Schaetzungsrecht des Gerichts § 40 Abs. 3 StGB. Sonderfaelle Arbeitslose, Buergergeld-Empfaenger, Studierende, Selbststaendige, Unterhaltspflichtige, Rentner. Antrag auf Ratenzahlung § 42 StGB, Ersatzfreiheitsstrafe § 43 StGB. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 56; § 49 Regelbeispiele besonders schwerer Fall Verstaendigung; § 257c StPO TOA; § 46a Gesamtstrafe; § 55 JGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum geht es? Die **Hoehe** des einzelnen Tagessatzes bildet die wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit des Taeters ab. Sie ist von der **Anzahl** der Tagessaetze (Schuldkomponente) zu trennen. Faustformel: monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30; Mindesthoehe 1 EUR (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB). ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Sie pruefen einen Strafbefehl mit hoeherem Tagessatz, als die wirtschaftlichen Verhaeltnisse rechtfertigen. - Sie bereiten die Hauptverhandlung vor und sammeln Einkommensnachweise für Ihren Mandanten. - Sie schaetzen vor einer Verstaendigung (§ 257c StPO), welche Geldstrafe insgesamt droht. - Sie pruefen einen Ratenzahlungsantrag nach § 42 StGB oder die drohende Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB. ## Rechtliche Grundlagen - **§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB** — Bemessung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhaeltnissen des Taeters. - **§ 40 Abs. 2 Satz 2 StGB** — Ausgangspunkt: durchschnittliches Nettoeinkommen, das der Taeter an einem Tag hat oder haben koennte. - **§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB** — Tagessatzhoehe mindestens 1, hoechstens 30 000 EUR. - **§ 40 Abs. 3 StGB** — Schaetzungsrecht des Gerichts. - **§ 42 StGB** — Zahlungserleichterungen, Ratenzahlung. - **§ 43 StGB** — Ersatzfreiheitsstrafe: ein Tag Freiheitsstrafe je uneinbringlichem Tagessatz. - **§ 459d StPO** — Vollstreckungsgericht entscheidet ueber Uneinbringlichkeit. ## Berechnungsschema ``` 1. Brutto-Monatseinkommen: [BETRAG] EUR 2. Abzuege Lohnsteuer + Sozialvers.: [BETRAG] EUR 3. Netto-Monatseinkommen: [BETRAG] EUR 4. Tagessatzhoehe (Netto / 30): [BETRAG] EUR ``` ### Was vom Nettoeinkommen abzuziehen ist (Standard) - **Werbungskosten** in normaler Hoehe (Fahrtkosten zur Arbeitsstelle). - **Unterhaltspflichten** (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt) — st. Rspr.; einzelfallabhaengig; Hoehe muss belegt sein. - **Krankenversicherungsbeitraege** Selbststaendiger. ### Was **nicht** automatisch abgezogen wird - Konsumschulden, Kreditraten — nur ausnahmsweise und einzelfallabhaengig. - Steuerschulden (str.; in der Praxis oft nicht abgezogen). - Beruflich notwendige Reise- oder Repraesentationskosten ohne Beleg. ## Sonderfaelle ### Arbeitslose und Buergergeld-Empfaenger Bei Empfaengern von Buergergeld (§§ 19 ff. SGB II) sind die Tagessaetze in der Praxis sehr niedrig anzusetzen, oft **5 bis 15 EUR**. Die Regelsaetze des SGB II bilden das Existenzminimum; ein Tagessatz nahe 1 EUR ist moeglich, wenn unterhalb des Existenzminimums geleistet wird. ### Studierende BAfoeG-/Eltern-Unterhaltsbetraege als Ausgangsgroesse. Tagessaetze in der Regel im Bereich **5 bis 15 EUR**. ### Selbststaendige - Gewinn laut Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres geteilt durch 12 als Monats-Netto. - BWA/SuSa des laufenden Jahres als ergaenzender Beleg. - Stark schwankende Einkommen: Durchschnitt der letzten drei Jahre. ### Rentner Rentenbescheid; ergaenzend Kapitalertraege/Mieteinkuenfte. ### Vermoegen ohne Einkommen Bei betraechtlichem Vermoegen ist eine fiktive Einkommens-Erhoehung moeglich (st. Rspr.; Aktenzeichen vor Zitat in dejure.org/openjur.de verifizieren). ### Schwarzgeld, undeklariertes Einkommen Strafzumessung darf an **wirklichen** Einkuenften ansetzen; das ist sensibel und sollte mit dem Mandanten besprochen werden. ## Schaetzungsrecht des Gerichts (§ 40 Abs. 3 StGB) Wenn der Angeklagte schweigt oder keine Nachweise vorlegt, schaetzt das Gericht. Das ist haeufig zu Lasten des Mandanten. **Vorbeugung**: Einkommensnachweise rechtzeitig einreichen. ## Einkommensnachweise-Checkliste ``` [ ] Lohnabrechnung letzte drei Monate [ ] Steuerbescheid letztes Jahr [ ] BWA + SuSa bei Selbststaendigen [ ] Buergergeld-/Sozialhilfe-Bescheid [ ] Rentenbescheid [ ] Unterhaltstitel oder Zahlungsbeleg [ ] Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung (Existenzminimum) [ ] Kreditvertraege und Tilgungsplan (nur bei einzelfallrelevant) [ ] BAfoeG-Bescheid bei Studierenden ``` ## Ratenzahlungsantrag — Template **Adressat**: Vollstreckungsgericht / Staatsanwaltschaft ``` In der Strafsache gegen [NAME] Az.: [AKTENZEICHEN] Antrag auf Zahlungserleichterung nach § 42 StGB Mein Mandant ist verurteilt zu [X] Tagessaetzen a [Y] EUR, gesamt [GESAMTBETRAG] EUR Geldstrafe. Aufgrund [Einkommensverhaeltnisse stichwortartig] ist mein Mandant nicht in der Lage, den Gesamtbetrag in einer Summe zu zahlen. Wir beantragen Ratenzahlung von [RATE] EUR monatlich beginnend ab [DATUM]. Hilfsweise: Verlaengerung der Zahlungsfrist auf [DATUM]. Anlage: Einkommensnachweis, Kontoauszug. ``` ## Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB) - 1 Tag Freiheitsstrafe je uneinbringlichem Tagessatz. - Vor Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe Antrag auf gemeinnuetzige Arbeit nach **§ 293 EGStGB** und landesrechtlichen Tilgungs-/Tilgungsverordnungen pruefen (Tilgungssatz je nach Bundesland; verifizieren in der jeweils einschlaegigen Verordnung). - Reform durch JStVollzG-Reform 2023: 2 Stunden gemeinnuetzige Arbeit = 1 Tagessatz Tilgung in vielen Bundeslaendern; konkretes Bundesland pruefen. ## Typische Fehler - **Schaetzung ohne Aktenlage** akzeptiert: Einkommensnachweise nachreichen, Antrag auf Aenderung im Erkenntnis- oder Vollstreckungsverfahren. - **Unterhaltspflichten nicht beachtet**: Nettoeinkommen sinkt; Anhörungs-/Nachweispflicht des Anwalts. - **Konsumschulden pauschal abgezogen**: nur einzelfallabhaengig. - **Ratenzahlungsantrag spaet**: nach Beginn der Vollstreckung schwieriger durchzusetzen. - **Ersatzfreiheitsstrafe** dem Mandanten nicht erklaert: Eskalationsrisiko unterschaetzt. ## Quellen und Stand 05/2026 - §§ 40-43 StGB in der geltenden Fassung. - § 459d StPO. - § 293 EGStGB i.V.m. landesrechtlichen Tilgungsverordnungen. - Quellenregel: vgl. `references/zitierweise.md`.